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Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1942/43, 1. Abhandlung): Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung — Heidelberg, 1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.42031#0036
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28

Walther Kolbe:

ben. Es ist bekannt, daß es für die Behauptung von der Zurück-
haltung der Griechen an allen sachlichen Unterlagen fehlt. Wenn
ich mich nicht täusche, entzieht ihr die smyrnäische Urkunde jede
Glaubwürdigkeit. Denn wie konnte eine Griechenstadt am Vor-
gehen der Ätoler Anstoß nehmen, da doch Apollo selbst die Veran-
lassung dazu gegeben hatte ? Es bleibt nichts anderes übrig, als die
Usurpation sacrilege, von der Flaceliere spricht, zu streichen und
die Ätoler als Vollstrecker des göttlichen Willens anzuerkennen.
Die Beschäftigung mit dem Dekret von Smyrna bringt neue und,
wie sich zeigt, zweifellos wichtige Züge in die Festgeschichte der
Soterien. Es zerstört die Legende vom Sakrileg der Ätoler. Auch
für die Ausbreitung des Bundes vermittelt es uns neue Einsichten.
Sein hoher Wert ist nicht zu bestreiten. Nur in chronologischer
Hinsicht hat es nicht gehalten, was es versprach. Wenn L. Robert
geglaubt hat, aus ihm ein festes Minimaldatum für die Stiftung der
Soterien gewinnen zu können, so hatte er mehr behauptet, als er
beweisen konnte. Die Untersuchung hat erwiesen, daß der Text von
Smyrna jünger ist als die Urkunde Athens. Deshalb muß unser
Schlußurteil im tiefsten Grunde ablehnend sein: so wertvoll er für
die Geschichte der ätolischen Machtausbreitung sein mag, für die
Stiftung der Soterien hat er seine überragende Bedeutung verloren.
Der Versuch, die Verlegung des Stiftungsbeschlusses in die Regie-
rungszeit Seleukos II. mit seiner Hilfe zu beweisen, hat die Probe
nicht bestanden.

3.
Es ist zu erwarten, daß mir von vielen der Forscher, die auf die-
sem Gebiet arbeiten, der Einwand gemacht werden wird, daß doch
'der neue Fund von der Agora’ inzwischen die Entscheidung im
Sinne von L. Rorert — und, was auf dasselbe hinauskommt, der
zweiten von Ferguson in den Tribal Gycles aufgestellten Möglich-
keit — gebracht habe. Denn nach der Auffindung des Epheben-
dekretes aus Polyeuktos’ Jahr1 sei nicht länger zu bezweifeln, daß
dieser Archon 243/2 im Amte gewesen sei. Hatte doch B. D. Meritt
in der Hesperia 7, 1938, 123 bei der Veröffentlichung des Textes
erklärt: ,,so much has been written about the date of Polyeuktos,
that it would tedius to enumerate the arguments again; the present
text makes it clear, that Fergusons scheme B is essentiel correct
and that one may now reckon with Polyeuktos in 243/2 as a fixed
1 S. Hesperia 7, 1938 n. 24.
 
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