Metadaten

Kolbe, Walther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1942/43, 1. Abhandlung): Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung — Heidelberg, 1943

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42031#0071
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Die ätolischen Soterien und die attische Archontenforschung

63

του ύου Θυμοχάρους άγωνοθέτου χει ροτονηθέντος τον ενιαυτόν τον
επ’ Εύβούλου άρχοντος συνεπεμελήΤη καί τούτων πάντων, φανεράν
άποδεικνύμενος έμ πάσιν, ήν έχει προς τον δήμον εύνοιαν κτλ. Hier ist alles
eindeutig und einfach: Der Sohn ist Amtsträger und der Vater leiht
ihm als Privatmann seine Hilfe. Indessen — und hier liegt Fergu-
sons Irrtum — ein solcher Sachverhalt konnte unmöglich durch die
Wendung, die in unserem Dekret 834 gebraucht ist, ausgedrückt wer-
den. Es läßt sich kein anderer Sinn aus ihr herauslesen, als daß der Va-
ter das Amt innehatte, sich aber in der Geschäftsführung durch den
Sohn vertreten ließ. Dieser Ausdeutung gegenüber hat sich nun freilich
Ferguson auf das Staatsrecht berufen: ein solcher Vorgang sei
ohne Parallele rand should have been meedlessly provocative’. Auch
dieser Ausweg ist versperrt. Kahrsteot hat in seinen "Untersu-
chungen zur Magistratur’ 1936, 127 gleich eine Mehrzahl von Bei-
spielen angeführt. Das Recht des Beamten, einen Helfer oder Stell-
vertreter anzunehmen, kann für Athen nicht länger bestritten wer-
den. Damit ist gegeben, daß der Text in meinem Sinn ausgelegt
werden muß mit der für diesen Fall von Ferguson anerkannten1
Konsequenz, daß damit die von ihm und den ihm nahestehenden
Gelehrten vorgeschlagenen Ansätze für Diomedon unhaltbar sind.
Die Lösung des Diomedonproblems ist darin zu suchen, daß der
Archon von II2 791 näher an die Zeit des Ehrendekretes n. 834,
das auf ± 229 zu stehen kommt, herangerückt werden muß. Da
die Polyeuktosgruppe unter keinen Umständen so tief herab-
gedrückt werden kann, erweist sich die Unterscheidung von zwei
Trägern des Namens Diomedon als unumgänglich. Wichtiger aber
als die Entscheidung der Diomedonfrage ist die weiterreichende Er-
kenntnis, daß sich die Spätdatierung der Polyeuktosgruppe als ein
Fehlschlag erwiesen hat.
Hiermit ist nun in der Tat der entscheidende Schritt getan.
Es läßt sich nicht länger verkennen, daß sich die Wage zu Gunsten
der Frühdatierung des Polyeukt.os und der Stiftung der ätolischen
Soterien gesenkt hat. In dieselbe Richtung weist eine letzte Beo-
bachtung, die wir an den Soteriendekreten machen können. Es
wird Ferguson Tribal Cycles 119 gewiß hochwillkommen gewesen
sein, daß das ätolische Nikephoriendekret (Syll.3 629) keinen Hin-
weis auf ein älteres Fest enthält, obwohl seiner Meinung nach ein
solches durch die Polybiosworte gesichert ist, vgl. S. 8ff. Dadurch
schien das athenische Soteriendekret, bei dem der gleiche Sachver-
1 „I should agree with liim, of his Interpretation of the text were certain."
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften