14 H. Hurten, Cusanus-Texte V. Brixener Dokumente • Erste Sammlung
handelt, macht die Arbeitsweise des G hinreichend deutlich. Es wird vol-
lends bewiesen durch einen Hinweis, den uns die Abschrift der Verfügun-
gen des Kardinals für Albeins gibt. Der Schreiber dieses Stückes vermerkt,
daß es sich im Nachstehenden um Dinge handelt, die sich nur auf die
Pfarrei Albeins beziehen, „sed quia eciam illas desiderastis habere, idcirco
hic infra vobis conscripte sunt“. Der gleiche Schreiber berichtet dann am
Ende des Stückes, daß er „pro labore scribendi“ vom Albeinser Pfarrer
15 Groschen erhalten habe, was dem Adressaten wohl den Wink geben
sollte, dem Pfarrherrn diese Unkosten zu erstatten.
Die Abschrift der Bulle „Ad summi pontificatus“ von der Hand des
Schreibers K, der unmittelbar die Statuten der Diözesansynode von 1455
und die Eheverordnung von der Hand L folgen, hat ein Vorsatzblatt
(f. 127), das, wie Schmutzspuren und Faltung zeigen, ursprünglich den
vorderen Teil des Umschlags für das ganze Heft gebildet hat. Auf diesem
Blatt hat Heinrich Pomert, der Notar und Sekretär des Kardinals,4 eigen-
händig den Preis für die „copia bulle cum aliis“ vermerkt, den der Herr
Petrus Frißler bereits zur Hälfte „ad bonum computum“ beglichen habe.
Unter seine Unterschrift hat Pomert dann noch eine Bemerkung gesetzt,
die aber wegen der wahrscheinlich von ihm selbst herrührenden Streichung
nicht mehr vollständig zu entziffern ist. In dieser Bemerkung ist von einem
„libellum meum“ die Rede. Sollte also Pomert der Sammler unserer Stücke
sein? — Er hätte es aber in seiner Stellung kaum nötig gehabt, sich in
Albeins um eine Abschrift der Verfügungen des Kardinals zu bemühen; sie
wären ihm in Brixen leichter zu erreichen gewesen. Viel eher muß als der
eigentliche Sammler der Schreiber G in Betracht gezogen werden. Seine
Arbeit an der Handschrift erweckt nicht den Eindruck, daß sie für einen
anderen bestimmt war. Die meisten seiner Abschriften sind zügig und unter
Verzicht auf gute äußere Form mit vielen Abkürzungen geschrieben, bei
zwei Urkunden hat er sogar die Intitulatio und wahrscheinlich auch die
Datierung abgekürzt. Auch seine Randbemerkungen zeigen diese Flüchtig-
keit. Offenbar hat G nur zu privatem Nutzen gearbeitet und demnach wird
man in ihm den Urheber und Redaktor unserer Sammlung erblicken dür-
fen, wenn auch später ein anderer Unbekannter seine Sammlung noch um
einige Stücke bereichert hat. G gibt sich nirgends zu erkennen, scheint aber
in Beziehungen zum Chorherrenstift Innichen gestanden zu haben. An einer
Stelle der Visitationsordnung, welche die Visitatoren anweist, auch den
Zustand der Ordenshäuser zu prüfen, merkt er an: „Nota de claustro
Inticensi.“ In den Verfügungen für Albeins schreibt er mit seiner schönen
roten Tinte, mit der er vielen Stücken die Überschrift gegeben hat, bei der
Erwähnung des amtlichen Festkalenders unten auf den Rand eine längere
Bemerkung über die liturgische Feier des Festes Mariä Heimsuchung im
4 Meuthen S. 102; S. 203 Anm. 6; Koch, Umwelt S. 108.
handelt, macht die Arbeitsweise des G hinreichend deutlich. Es wird vol-
lends bewiesen durch einen Hinweis, den uns die Abschrift der Verfügun-
gen des Kardinals für Albeins gibt. Der Schreiber dieses Stückes vermerkt,
daß es sich im Nachstehenden um Dinge handelt, die sich nur auf die
Pfarrei Albeins beziehen, „sed quia eciam illas desiderastis habere, idcirco
hic infra vobis conscripte sunt“. Der gleiche Schreiber berichtet dann am
Ende des Stückes, daß er „pro labore scribendi“ vom Albeinser Pfarrer
15 Groschen erhalten habe, was dem Adressaten wohl den Wink geben
sollte, dem Pfarrherrn diese Unkosten zu erstatten.
Die Abschrift der Bulle „Ad summi pontificatus“ von der Hand des
Schreibers K, der unmittelbar die Statuten der Diözesansynode von 1455
und die Eheverordnung von der Hand L folgen, hat ein Vorsatzblatt
(f. 127), das, wie Schmutzspuren und Faltung zeigen, ursprünglich den
vorderen Teil des Umschlags für das ganze Heft gebildet hat. Auf diesem
Blatt hat Heinrich Pomert, der Notar und Sekretär des Kardinals,4 eigen-
händig den Preis für die „copia bulle cum aliis“ vermerkt, den der Herr
Petrus Frißler bereits zur Hälfte „ad bonum computum“ beglichen habe.
Unter seine Unterschrift hat Pomert dann noch eine Bemerkung gesetzt,
die aber wegen der wahrscheinlich von ihm selbst herrührenden Streichung
nicht mehr vollständig zu entziffern ist. In dieser Bemerkung ist von einem
„libellum meum“ die Rede. Sollte also Pomert der Sammler unserer Stücke
sein? — Er hätte es aber in seiner Stellung kaum nötig gehabt, sich in
Albeins um eine Abschrift der Verfügungen des Kardinals zu bemühen; sie
wären ihm in Brixen leichter zu erreichen gewesen. Viel eher muß als der
eigentliche Sammler der Schreiber G in Betracht gezogen werden. Seine
Arbeit an der Handschrift erweckt nicht den Eindruck, daß sie für einen
anderen bestimmt war. Die meisten seiner Abschriften sind zügig und unter
Verzicht auf gute äußere Form mit vielen Abkürzungen geschrieben, bei
zwei Urkunden hat er sogar die Intitulatio und wahrscheinlich auch die
Datierung abgekürzt. Auch seine Randbemerkungen zeigen diese Flüchtig-
keit. Offenbar hat G nur zu privatem Nutzen gearbeitet und demnach wird
man in ihm den Urheber und Redaktor unserer Sammlung erblicken dür-
fen, wenn auch später ein anderer Unbekannter seine Sammlung noch um
einige Stücke bereichert hat. G gibt sich nirgends zu erkennen, scheint aber
in Beziehungen zum Chorherrenstift Innichen gestanden zu haben. An einer
Stelle der Visitationsordnung, welche die Visitatoren anweist, auch den
Zustand der Ordenshäuser zu prüfen, merkt er an: „Nota de claustro
Inticensi.“ In den Verfügungen für Albeins schreibt er mit seiner schönen
roten Tinte, mit der er vielen Stücken die Überschrift gegeben hat, bei der
Erwähnung des amtlichen Festkalenders unten auf den Rand eine längere
Bemerkung über die liturgische Feier des Festes Mariä Heimsuchung im
4 Meuthen S. 102; S. 203 Anm. 6; Koch, Umwelt S. 108.