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Nikolaus [Hrsg.]; Hürten, Heinz [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1960, 2. Abhandlung): Brixener Dokumente , 5: Akten zur Reform des Bistums Brixen — Heidelberg, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.42462#0070
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68 H. Hurten, Cusanus-Texte V. Brixener Dokumente • Erste Sammlung
Kardinal nicht so sehr durch humanistische Neigungen zu unverfälschten
Texten und ursprünglichen Formen, sondern viel eher durch seinen Eifer
für die Einhaltung der kirchlichen Vorschriften und die Sorge um die rechte
Verwaltung des Altarsakramentes begründet sein. In einem Punkt unter-
scheidet sich jedoch der Kusaner recht nachdrücklich von dem Tegernseer
Vorbild. Die Reduzierung der Anniversarien ist unterblieben. In deutlicher
Abgrenzung von der Tegernseer Praxis, die stiftungsgemäß übernom-
menen Verpflichtungen zu Totenoffizien und Jahresämtern ganz fallen zu
lassen oder durch Kommemorationen zu ersetzen, schärfen die Verfügungen
für Albeins die getreuliche Zelebration der gestifteten Messen ein. Der
Rechtssinn des Kardinals duldete keine einseitige Abänderung einmal
übernommener Pflichten.
In diesen Einflüssen von Tegernsee und Eichstätt auf die Reformarbei-
ten in Brixen wird die Bedeutung der persönlichen Beziehungen sichtbar,
die den Kardinal mit diesen Stätten der Reform verbanden. Erst eine
gründliche Erforschung des gesamten kirchlichen Lebens im 15. Jahrhun-
dert kann volle Klarheit darüber schaffen, wie die Reformen des Kusaners
in seiner Diözese in die allgemeinen Erneuerungsbestrebungen seiner Zeit
eingebettet sind und welche Vorbilder seine Tätigkeit noch bestimmt haben.
Die Intensität seines Reformwillens, der dem Kardinal ein erhebliches
Maß persönlicher Arbeit aufbürdete, wird aber auch dann noch als einzig-
artig hervortreten. Sie ist um so bemerkenswerter, weil die wissenschaft-
lichen Interessen des Kardinals auch in Brixen nicht ausgesetzt haben. Eine
solche Last ließ sich wohl nur tragen, wenn der Arbeitsstil überall, wo es
anging, auf überflüssige formale Korrektheit und kanzleimäßige Weit-
schweifigkeit verzichtete. Die Verfügungen für Albeins zeigen eine leichte
Hand in der Erledigung der Geschäfte, die in ziemlicher Unbekümmertheit
auch keinen Anstoß daran nimmt, einige Fragen offen zu lassen, die noch
überdacht sein wollen. Die Großzügigkeit in der Abfassung unserer Stücke,
die ohne kleinliche Bedenken auf vorgegebene Materialien zurückgreift
und sich nicht an sprachlichen Schwierigkeiten stößt, wurde schon erwähnt.
Sie scheint den anderen Zügen zu widersprechen, die doch in allem auf
Korrektheit und Sorgfalt drängen; in Wirklichkeit dürfte sie das gewon-
nene Bild abrunden. Nicht die Engherzigkeit einer kleinlichen Natur ist
es, die auf den Forderungen des Kirchenrechtes mit Strenge besteht, son-
dern die Sorge um das Wohl der anvertrauten Seelen.

beobachtet worden. Offenbar ist eine der genannten Jahreszahlen falsch. Wäre
die Missalienkorrektur erst 1450 in Tegernsee begonnen worden, käme hierfür
Eichstätt die Priorität zu. Die Reform des Festkalenders ist nach Ayndorffer „ante
plurimos annos“, also wohl vor den übrigen erwähnten Reformen erfolgt, sie
könnte demnach noch vor den entspredienden Maßnahmen in Eichstätt liegen.
 
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