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Dietmar Rieger
Bedeutung gewesen ist: sie beachtet weder den seit dem Konzil von Nicäa (325)
auf den 21. März festgelegten Frühjahrspunkt (Beginn des Zeichens des Widders,
des Frühlingszeichens) noch entsprechend den das Zeichen der Waage (Herbst-
zeichen) einleitenden Herbstpunkt - seit jeher Grundkonstanten laienastrologischer
Auswertungen. - Was die von uns pp. 47-48 angeschnittene Frage des Jahres-
regenten von 1071 betrifft, so folgt die Astrologie des Mittelalters in Anlehnung
an die römische Astrologie selbstverständlich dem Zirkumzisionsstil des römischen
Kalenders und nicht den unterschiedlichen offiziellen Kanzleidatierungen, wobei
die Variabilität des im übrigen stets auf einen Sonntag fallenden Osterfestes und
die Ungleichheit der Jahre den Osterstil als Grundlage von selbst verboten und
zu berücksichtigen ist, daß «sich das ganze Mittelalter hindurch [...] der 1. Jan.
im bürgerlichen Leben als Jahresbeginn erhalten hat. Daher die Bezeichnung
civilis sive vulgaris annus für diese Jahresform ...» (H. Grotefend, Taschenbuch
der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 197111,
p. 11); im übrigen wäre auch nach der im Mittelalter ebenfalls üblichen Jahresform,
die das Jahr mit dem 25.12. beginnen läßt, der Neujahrstag von 1071 auf einen
Samstag gefallen.
Dietmar Rieger
Bedeutung gewesen ist: sie beachtet weder den seit dem Konzil von Nicäa (325)
auf den 21. März festgelegten Frühjahrspunkt (Beginn des Zeichens des Widders,
des Frühlingszeichens) noch entsprechend den das Zeichen der Waage (Herbst-
zeichen) einleitenden Herbstpunkt - seit jeher Grundkonstanten laienastrologischer
Auswertungen. - Was die von uns pp. 47-48 angeschnittene Frage des Jahres-
regenten von 1071 betrifft, so folgt die Astrologie des Mittelalters in Anlehnung
an die römische Astrologie selbstverständlich dem Zirkumzisionsstil des römischen
Kalenders und nicht den unterschiedlichen offiziellen Kanzleidatierungen, wobei
die Variabilität des im übrigen stets auf einen Sonntag fallenden Osterfestes und
die Ungleichheit der Jahre den Osterstil als Grundlage von selbst verboten und
zu berücksichtigen ist, daß «sich das ganze Mittelalter hindurch [...] der 1. Jan.
im bürgerlichen Leben als Jahresbeginn erhalten hat. Daher die Bezeichnung
civilis sive vulgaris annus für diese Jahresform ...» (H. Grotefend, Taschenbuch
der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 197111,
p. 11); im übrigen wäre auch nach der im Mittelalter ebenfalls üblichen Jahresform,
die das Jahr mit dem 25.12. beginnen läßt, der Neujahrstag von 1071 auf einen
Samstag gefallen.