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Giovannini, Adalberto; Gottlieb, Gunther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1980, 7. Abhandlung): Thukydides und die Anfaenge der athenischen Arche — Heidelberg: Winter, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.45484#0038
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Adalberto Giovannini - Gunther Gottlieb

sagt ausdrücklich, daß dieses Bündnis erst 462 und zwar von den Athe-
nern gekündigt wurde117. Dies bedeutet, daß sich an der Mitgliedschaft,
der Autonomie als Rechtsgrundlage, der Verpflichtung επί τω Μήδω
und den sonstigen Vereinbarungen von 481 nichts geändert hatte. Nur
gab es jetzt zwei Gruppen von Bündnern118: 1. die Lakedaimonier und
die Peloponnesier, welche sich aus der Teilnahme am Krieg zurück-
zogen; 2. die Athener und die Bundesgenossen insbesondere der Inseln
und der kleinasiatischen Küste, welche zur Fortführung des Krieges
bereit waren und sich als autonome Bündner den organisatorischen und
administrativen Maßnahmen der Athener freiwillig fügten - von denen
die anderen Bündner natürlich nicht betroffen waren. Das 481 geschlos-
sene Bündnis blieb aber weiterhin das konstitutive Element der zwischen-
staatlichen Beziehungen aller Hellenen, die dem Bündnis ehemals bei-
getreten waren. Dies bedeutete insbesondere, daß es den Bundesgenossen
weiterhin verboten war, untereinander Krieg zu führen.
Im Jahre 462 lösten die Athener die mit den Lakedaimoniern επί τω
Μήδω geschlossene Symmachie119. Diese einseitige Kündigung betraf
grundsätzlich nur die Athener in ihrem Verhältnis zu den Lakedaimo-
niern und den anderen Peloponnesiern, nicht dagegen die anderen Mit-
glieder des Hellenenbundes, die unter Athens Hegemonie gegen die
Meder kämpften. Sie hatte, rechtlich gesehen, keinen Einfluß auf die
hellenische Symmachie επί τω Μήδω, in der ohnehin Mitglied blieb, wer
nicht ausdrücklich seinen Rücktritt erklärte1193: noch im Jahre 427
konnten sich die Platäer auf das Bündnis von 481 berufen. Sowohl vom
Standpunkt der Lakedaimonier, als auch vom Standpunkt der Athener
blieb das Bündnis von 481 weiterhin gültig, solange der Krieg gegen
Persien nicht aufgegeben wurde. Tatsächlich ist in der Kriegführung
έπί τω Μήδω das Jahr 462 kein Wendepunkt gewesen. Die Athener
haben zusammen mit den Bundesgenossen nach 462 noch mehrere Feld-
züge προς τούς Μήδους unternommen. Jedesmal nennt Thukydides
die Athener und die Bundesgenossen als die auf griechischer Seite Krieg
führende Partei (s. oben S. 26). Einmal schreibt er auch von τά των
Ελλήνων πράγματα in Ägypten120, die nach sechsjährigem Bemühen
verloren gewesen seien. Nach dem Frieden von 451 erneuerten die Athe-
ner den hellenischen Krieg (d.h. den Krieg gegen Persien) und segelten
117 Thuk. I 102,4.
118 Vgl. Thuk. I 18,3 und dazu oben S. 23.
119 Thuk. I 102,3 und 4.
119aSo richtig J. A. O. Larsen, Harv. St. 51 (1940) 204ff.
120 Thuk. I 110,1; vgl. I 109,4: έξήλασε τούς "Ελληνας.
 
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