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Giovannini, Adalberto; Gottlieb, Gunther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1980, 7. Abhandlung): Thukydides und die Anfaenge der athenischen Arche — Heidelberg: Winter, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.45484#0041
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Thukydides und die Anfänge der athenischen Arche

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Bündnisse mit Thessalien und Argos, die mit dem Bündnis von 481
unvereinbar waren, haben die Athener allein geschlossen: mit dem Helle-
nenbund gegen Persien hatten diese Verträge nichts zu tun128. Allgemein
werden die Athener in den neuen Bündnisverträgen (συμμαχίαι), Frie-
densschlüssen (σπονδαί) und gemeinsamen Vereinbarungen (όμολογίαι)
allein als Vertragspartner genannt. Während bei den Feldzügen έπί
τφ Μήδω die ξύμμαχοι immer erwähnt werden, ist in den Auseinander-
setzungen in Griechenland nach 462 gewöhnlich nur von den Athenern
die Rede129, die jeweils als die kriegführende oder vertragschließende
Partei auftraten.
Bei der Unterwerfung von Samos im J. 440 fuhren die Athener wie-
der allein aus. Wir hören nichts davon, daß Bundesgenossen hätten
teilnehmen müssen. Erst beim zweiten Abfall entsandten die Athener
eigens Schiffe und baten die Chier und die Lesbier um Hilfe129a. Wichtig
ist vor allem der Vorwurf der Thebaner an die Platäer im J. 427: sie hal-
ten ihnen entgegen, es habe ihnen auf Grund des 481 geschlossenen
Bündnisses frei gestanden, mit den Athenern gegen andere Städte zu
ziehen oder nicht130.
Demnach scheint es klar, daß die Athener, obwohl sie die Kriege unter
den Hellenen zum Vorwand nahmen, um ihre Bundesgenossen zu unter-
werfen, ihrerseits bis zum Ausbruch des peloponnesischen Krieges ver-
sucht haben, dieselben Bundesgenossen bei Feldzügen gegen andere
Hellenen nicht heranzuziehen. In ihren Beziehungen zu den Bundes-
genossen scheinen sie das Bündnis von 481 als noch gültig betrachtet zu
haben, solange die Bundesgenossen Athens Hegemonie anerkannten und
die vereinbarten Verpflichtungen erfüllten.
128 Thuk. I 102,4: οι δ’ Αθηναίοι . . . Αργείοις τοΐς έκείνων πολεμίοις ξύμμαχοι
έγένοντο, καί πρός Θεσσαλούς αμα άμφοτέροις (d.h. Athen und Argos) οι
αύτοί όρκοι καί ξυμμαχία κατέστη. Das gleiche gilt wohl für das Bündnis mit
Megara (I 103,4).
129 Die Schilderung der Feindseligkeiten mit Korinth und Ägina (I 105-106) und der
Feldzüge nach Böotien (I 107-108) erwähnt gewöhnlich nur die Athener. Nur
zweimal werden ihre Verbündeten genannt (I 105,2 und I 107,5): es sind zuerst
die Argiver und die Thessaler (I 107,5 und 7), d.h. eben die Staaten, die nach
dem Bruch von 462 mit Athen ein zweiseitiges Bündnis abgeschlossen hatten.
Es ist zu vermuten, daß die anderen σύμμαχοι der Athener in diesen Kriegen auch
Verbündete des Festlandes waren, die mit dem Hellenenbund nichts zu tun hatten.
Diesem Sachverhalt entspricht, daß im Friedensvertrag von 451 die Athener
allein als Vertragspartner genannt werden (Thuk. I 112,1).
129a Thuk. I 115f.
130 Thuk. III 63,2; vgl. dazu oben S. 27.
 
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