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Giovannini, Adalberto; Gottlieb, Gunther; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1980, 7. Abhandlung): Thukydides und die Anfaenge der athenischen Arche — Heidelberg: Winter, 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.45484#0044
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Adalberto Giovannini - Gunther Gottlieb

dot im selben Zusammenhang die Bottiäer, in deren Siedlungsgebiet
Spartolos lag, als Bewohner Olynths nennt, die gleichfalls die persische
Belagerung erdulden mußten134 135. Aigina und die anderen Städte nahmen
nach 478 unter Athens Kommando am Krieg gegen die Perser teil.
Die Aigineten beschwerten sich 432 auf einer von den Lakedaimoniern
einberufenen Versammlung über die Athener mit dem Hinweis, sie seien
nicht (mehr) autonom gemäß dem Friedensschluß, d.h. dem Vertrag
von 446 (Thuk. I 67,2). So erfahren wir, daß Aigina, das im J. 457 seine
Autonomie verloren hatte, diese durch den Vertrag von 446 zurück-
erlangte. Nichtsdestoweniger blieb Aigina, wie wir aus den Tributlisten
wissen, nach 446 weiterhin tributpflichtig133. Diese finanzielle Leistung
der Aigineten war mit der Autonomie nur vereinbar, wenn die Zahlung
des Phoros auf Grund des Hellenenbundes von 481 erfolgte und von
einem besonderen Rechtsverhältnis zu Athen vollkommen unabhängig
war.
Die Klausel des Nikiasfriedens über die sechs Gemeinden der Chalki-
dike bestätigt diese Auslegung. Sie heißen im Friedensschluß die, welche
die Aristeidessteuer zahlten: sie sollten autonom (frei) sein. Den Athe-
nern und ihren Bundesgenossen sollte es verwehrt sein, gegen diese
Gemeinden die Waffen zu erheben, so lange sie die Abgabe zahlten und
sobald der Friedensvertrag abgeschlossen war. Sie sollten mit keiner der
beiden vertragschließenden Parteien ein Bündnis eingehen, weder mit
den Lakedaimoniern noch mit den Athenern. Wenn es aber den Athe-
nern gelingen sollte, sie für sich zu gewinnen, so sollte es ihnen frei ste-
hen, Bundesgenossen der Athener zu werden136. Wiederum zeigt sich,
daß die Zahlung des Phoros von einem Bündnisverhältnis zu Athen
rechtlich unabhängig war. Das Recht auf die Autonomie und die Ver-
pflichtung zur Zahlung des Phoros beruhten beide auf dem Bündnis
von 481.
In diesen Zusammenhang gehört wohl auch der Fall von Melos. Thu-
kydides behauptet, daß Melos mit Athen nicht verbündet war und mit
den Athenern auch kein Bündnis abschließen wollte137. Im J. 426 ver-
134 Hdt. VIII 126f.
135 ATLI 218.
136 Thuk. V 18,5: τάς δέ πόλεις φερούσας τόν φόρον τον έπ’ Άριστείδου αυτο-
νόμους είναι, όπλα δέ μή έξέστω έπιφέρειν Αθηναίους μηδέ τούς ξυμμάχους
έπί κακω άποδιδόντων τόν φόρον, επειδή αί σπονδαΐ έγένοντο. εισί δέ Άργι-
λος, Στάγιρος, Άκανθος, Σκωλος, "Ολυνθος, Σπάρτωλος· ξυμμάχους δ’ είναι
μηδετέρων, μήτε Λακεδαιμονίων μήτε Αθηναίων ήν δέ Αθηναίοι πείθωσι
τάς πόλεις βουλομένας ταύτας, έξέστω ξυμμάχους ποιεΐσθαι αυτούς Άθηναίοις.
137 Thuk. V 84,2.
 
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