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Geza Alföldy
zogen64 65, so etwa auf die adfectio, concordia, fides, munificentia, pietas,
pudicitia, simplicitas^, und sehr oft werden in den Inschriften die
incomparabiles zugleich als besonders tugendhaft gerühmt - wie z. B.
ein omnibus ornatus moribus incomparabilis in Salona66.
Die geschilderten Varianten des Sprachgebrauches für die Kenn-
zeichnung der Individualität von Einzelnen in den Inschriften und
weitgehend auch in den literarischen Quellen, mit der Steigerung vom
Seltenen und Exemplarischen über das Einzigartige und Unübertreff-
liche bis zum Unvergleichbaren lassen sich in den meisten Texten
deutlich voneinander trennen. Nichtsdestoweniger besitzen sie eine
entscheidende Gemeinsamkeit: Ob der Einzelne in der römischen
Welt als eine seltene und exemplarische Figur, ob als einzigartig,
unübertrefflich oder gar mit anderen Menschen unvergleichbar galt,
so lag der Grund für seine Eigenart letztlich nicht in dem, was ihn
von seinen Mitmenschen wirklich als Persönlichkeit hätte unter-
scheiden können, sondern gerade in dem, was ihn mit anderen ver-
band: in der - nach eigenen Kräften möglichst vollständigen -
Befolgung der Vorschriften der Kollektivmoral - welche als mos
maiorum die gesamte Gemeinschaft verpflichtete. Die römischen Vor-
stellungen über seltene oder singuläre Werte, Unübertrefflichkeit oder
gar Unvergleichbarkeit verlangten also von dem Individuum bei
seinem Auftritt in der Gesellschaft letztlich kaum eine jeweils neue
Qualität. Vielmehr lag der individuelle Beitrag zur Kollektivmoral in
der ständigen Steigerung der Quantität, oder anders ausgedrückt, in
der Verwirklichung immer neuer exempla für die gleichen Werte.
3.
Noch viel deutlicher werden die Vorstellungen der Römer über das
Individuum, über seine persönlichen Leistungen und über deren Be-
64 Siehe bes. CIL XIII 2081 mit incomparabilis moribus.
65 Siehe z. B. CIL IX 3107; CIL IX 2603; CIL XIV 2299 = ILS 5206; CIL IX 340;
CIL IX 3841; CIL XI 6335 (cf. p. 1399); CIL X 2147.
66 CIL III 2164. Siehe sonst etwa CIL V 1973 (cf. p. 1066) {religio und castitas einer
uxor incomparabilis)·, CIL V 3496 = ILS 8457 (anima innocentissima einer uxor
incomparabilis)', CIL V 4862 (coniux sanctissima et incomparabilis)', CIL V 5701 -
ILS 7251 (aeterna fides eines filius incomparabilis)', CIL V 6116 (eine unvergleich-
bare Schwiegermutter als femina mirae fidei).
Geza Alföldy
zogen64 65, so etwa auf die adfectio, concordia, fides, munificentia, pietas,
pudicitia, simplicitas^, und sehr oft werden in den Inschriften die
incomparabiles zugleich als besonders tugendhaft gerühmt - wie z. B.
ein omnibus ornatus moribus incomparabilis in Salona66.
Die geschilderten Varianten des Sprachgebrauches für die Kenn-
zeichnung der Individualität von Einzelnen in den Inschriften und
weitgehend auch in den literarischen Quellen, mit der Steigerung vom
Seltenen und Exemplarischen über das Einzigartige und Unübertreff-
liche bis zum Unvergleichbaren lassen sich in den meisten Texten
deutlich voneinander trennen. Nichtsdestoweniger besitzen sie eine
entscheidende Gemeinsamkeit: Ob der Einzelne in der römischen
Welt als eine seltene und exemplarische Figur, ob als einzigartig,
unübertrefflich oder gar mit anderen Menschen unvergleichbar galt,
so lag der Grund für seine Eigenart letztlich nicht in dem, was ihn
von seinen Mitmenschen wirklich als Persönlichkeit hätte unter-
scheiden können, sondern gerade in dem, was ihn mit anderen ver-
band: in der - nach eigenen Kräften möglichst vollständigen -
Befolgung der Vorschriften der Kollektivmoral - welche als mos
maiorum die gesamte Gemeinschaft verpflichtete. Die römischen Vor-
stellungen über seltene oder singuläre Werte, Unübertrefflichkeit oder
gar Unvergleichbarkeit verlangten also von dem Individuum bei
seinem Auftritt in der Gesellschaft letztlich kaum eine jeweils neue
Qualität. Vielmehr lag der individuelle Beitrag zur Kollektivmoral in
der ständigen Steigerung der Quantität, oder anders ausgedrückt, in
der Verwirklichung immer neuer exempla für die gleichen Werte.
3.
Noch viel deutlicher werden die Vorstellungen der Römer über das
Individuum, über seine persönlichen Leistungen und über deren Be-
64 Siehe bes. CIL XIII 2081 mit incomparabilis moribus.
65 Siehe z. B. CIL IX 3107; CIL IX 2603; CIL XIV 2299 = ILS 5206; CIL IX 340;
CIL IX 3841; CIL XI 6335 (cf. p. 1399); CIL X 2147.
66 CIL III 2164. Siehe sonst etwa CIL V 1973 (cf. p. 1066) {religio und castitas einer
uxor incomparabilis)·, CIL V 3496 = ILS 8457 (anima innocentissima einer uxor
incomparabilis)', CIL V 4862 (coniux sanctissima et incomparabilis)', CIL V 5701 -
ILS 7251 (aeterna fides eines filius incomparabilis)', CIL V 6116 (eine unvergleich-
bare Schwiegermutter als femina mirae fidei).