20
Marc Lienhard
Als Folge der Dragonaden erschienen die N. C. in der Messe.
Sobald jedoch der Druck nachließ, versuchten sie sich dieser Pflicht zu
entziehen, war doch die Teilnahme an der Messe für einen Hugenot-
ten gleichbedeutend mit Idolatrie. Der eine entschuldigte sich mit der
Ausrede, er habe die Glocke nicht gehört, der andere war tief in Schlaf
versunken oder hatte Kopfweh, eine Frau sagte, ihr Mann sei abwe-
send.16 Im Prinzip kniete der Katholik an bestimmten Stellen der
Messe nieder - auch hier sträubte sich der Hugenotte, wenn er an der
Messe teilnahm. Da fühlte sich eine Frau nicht wohl, dort drehte ein
Edelmann dem Altar den Rücken und schien nicht zu hören.17 Man
vergaß beim Fronleichnamsfest sein Haus mit Blumen zu schmücken.
Aus vielen Berichten der katholischen Geistlichen (u.a. Bischöfen)
spürt man den Widerwillen der N. C. Allerdings hat der Zwang zur
Teilnahme an der Messe nach zwei Jahren nachgelassen, besonders in
den Grenzgebieten Frankreichs, während in der Gegend von Montpel-
lier dieser Zwang weiterbestand bis 1698.
Gravierend war der Zwang zur Kommunion. Von jansenistischen
Bischöfen wurde dies verworfen (so von Ee Camus, Grenoble): „Wie
kann man Jesus Christus denen geben, die nicht glauben, ihn zu
empfangen?“ schrieb auch Fenelon.18 Andere Bischöfe teilten diese
Hemmungen nicht. Bis 1687 gab es an verschiedenen Orten Zwangs-
kommunionen. Wie haben die N. C. reagiert? „Ich habe die geweihte
Hostie genommen wie ein Apfelstück, ohne daran zu glauben“19, sagt
eine Frau von Ganges. Folgenreicher war das Ausspucken der Hostie,
das in einigen Fällen Menschen auf den Scheiterhaufen brachte.20
Auch die Taufe der Kinder war Anlaß zur Konfrontation. Das Edikt
von Fontainebleau (Artikel VIII) sah eine Strafe von 500 livres vor für
diejenigen, die ihre Kinder nicht vom katholischen Gemeindepfarrer
taufen ließen. Dies wurde auch in den meisten Fällen so praktiziert,
um so leichter als die Taufe keine anderen vorhergehenden Riten oder
Religionsübungen erforderte (im Unterschied zur Trauung). Die Ver-
fügung betreffs die katholische Kindertaufe wurde durch eine Declara-
tion royale von 1724 bestätigt: die Taufe sollte innerhalb von 24 Stun-
den so vollzogen sein. Trotzdem haben sich dann im 18. Jahrhundert
die Fälle vermehrt, wo die Kinder in der neu aufgerichteten Eglise du
16 S. Mours - D. Robert, S. 19.
17 Ibid.
18 J. Orcibal, Louis XIV et les protestants, Paris, 1951, S. 132.
19 BSHPFXl (1862), S. 54 (= Mours S. 23)
20 S. Mours - D. Robert, S. 23.
Marc Lienhard
Als Folge der Dragonaden erschienen die N. C. in der Messe.
Sobald jedoch der Druck nachließ, versuchten sie sich dieser Pflicht zu
entziehen, war doch die Teilnahme an der Messe für einen Hugenot-
ten gleichbedeutend mit Idolatrie. Der eine entschuldigte sich mit der
Ausrede, er habe die Glocke nicht gehört, der andere war tief in Schlaf
versunken oder hatte Kopfweh, eine Frau sagte, ihr Mann sei abwe-
send.16 Im Prinzip kniete der Katholik an bestimmten Stellen der
Messe nieder - auch hier sträubte sich der Hugenotte, wenn er an der
Messe teilnahm. Da fühlte sich eine Frau nicht wohl, dort drehte ein
Edelmann dem Altar den Rücken und schien nicht zu hören.17 Man
vergaß beim Fronleichnamsfest sein Haus mit Blumen zu schmücken.
Aus vielen Berichten der katholischen Geistlichen (u.a. Bischöfen)
spürt man den Widerwillen der N. C. Allerdings hat der Zwang zur
Teilnahme an der Messe nach zwei Jahren nachgelassen, besonders in
den Grenzgebieten Frankreichs, während in der Gegend von Montpel-
lier dieser Zwang weiterbestand bis 1698.
Gravierend war der Zwang zur Kommunion. Von jansenistischen
Bischöfen wurde dies verworfen (so von Ee Camus, Grenoble): „Wie
kann man Jesus Christus denen geben, die nicht glauben, ihn zu
empfangen?“ schrieb auch Fenelon.18 Andere Bischöfe teilten diese
Hemmungen nicht. Bis 1687 gab es an verschiedenen Orten Zwangs-
kommunionen. Wie haben die N. C. reagiert? „Ich habe die geweihte
Hostie genommen wie ein Apfelstück, ohne daran zu glauben“19, sagt
eine Frau von Ganges. Folgenreicher war das Ausspucken der Hostie,
das in einigen Fällen Menschen auf den Scheiterhaufen brachte.20
Auch die Taufe der Kinder war Anlaß zur Konfrontation. Das Edikt
von Fontainebleau (Artikel VIII) sah eine Strafe von 500 livres vor für
diejenigen, die ihre Kinder nicht vom katholischen Gemeindepfarrer
taufen ließen. Dies wurde auch in den meisten Fällen so praktiziert,
um so leichter als die Taufe keine anderen vorhergehenden Riten oder
Religionsübungen erforderte (im Unterschied zur Trauung). Die Ver-
fügung betreffs die katholische Kindertaufe wurde durch eine Declara-
tion royale von 1724 bestätigt: die Taufe sollte innerhalb von 24 Stun-
den so vollzogen sein. Trotzdem haben sich dann im 18. Jahrhundert
die Fälle vermehrt, wo die Kinder in der neu aufgerichteten Eglise du
16 S. Mours - D. Robert, S. 19.
17 Ibid.
18 J. Orcibal, Louis XIV et les protestants, Paris, 1951, S. 132.
19 BSHPFXl (1862), S. 54 (= Mours S. 23)
20 S. Mours - D. Robert, S. 23.