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Hommel, Hildebrecht; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1986, 5. Abhandlung): Symmetrie im Spiegel der Antike: vorgetragen am 7. Juni 1986 — Heidelberg: Winter, 1987

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https://doi.org/10.11588/diglit.48148#0054
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Hildebrecht Hommel

ans Licht trat und zu Ehren kam. Danach stellen die beiden Köpfe den
Flußgott dar, der nach antiker Anschauung einen Strom verkörpert,
und zwar die Donau, an deren Mündung die prägende Stadt gelegen
ist. Da man nun zur Zeit jener Münzprägung nachweislich der Auffas-
sung huldigte, die Donau entspringe etwa in der Gegend der heute
natürlich längst genau lokalisierten Savemündung, sie sende aber ihr
Wasser nach zwei Seiten hin zur Speisung von Flüssen, von denen der
eine ins Adriatische, der andere ins Schwarze Meer münde, so
bedurfte es zu jener Symbolisierung zweier Flußgott-Köpfe, durch
deren Anordnung man die Überzeugung vom doppelten Flußlauf
nach zwei verschiedenen Richtungen hin kühn aber schlagend zum
Ausdruck brachte76. Ergebnis: eine Symmetrie ganz eigener Art, mit
deren Feststellung unsere Betrachtung abgeschlossen sei.
Ich hoffe, damit in einem ersten Anlauf auf oft gewundenem Weg
gezeigt zu haben, ein wie weites Spektrum der Begriff der Symmetrie
von der Antike bis heute umfaßt. Damit ist freilich das Thema bei
weitem nicht erschöpft. Weiteren Unternehmungen wie der nach
langen Vorbereitungen eröffneten Symmetrie-Ausstellung mit aus-
gedehntem Symposion im Sommer 1986 in Darmstadt77 hat sich bei
diesem nie ausschöpfbaren Thema ein weites Feld geboten.

76 Begründung und Dokumentation bei H. Hommel in der Festschrift für Franz
Altheim 1968 (erschienen 1969), 261-272, mit mehreren Abbildungen. Wichtig
seither ferner J. G. F. Hind, Istrian Faces and the River Danube... In: Numismatic
Chronicle VII 10. 1970, 7-17.
Darüber ausführlich in der Frankf. Allg. Ztg. vom 24. 4. 1985. - 6. und 31. 5. 1986
(diese beiden Aufsätze in der Stadtbeilage). Vgl. ferner oben die einleitende
Anmerkung auf S. 5.
 
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