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Jayme, Erik; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1994, 1. Abhandlung): "Entartete Kunst" und internationales Privatrecht: vorgetragen am 6. November 1993 — Heidelberg: Winter, 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.48170#0017
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I Einführung: Der Rechtsstreit um das Bild
„Sumpflegende“ von Paul Klee*
Im Jahre 1991 veranstaltete das County Museum in Los Angeles
eine Ausstellung mit dem Thema „Entartete Kunst: Das Schicksal
der Avantgarde im Nazi-Deutschland“.1 Die Ausstellung wurde von
dem Deutschen Historischen Museum übernommen und ab dem
3. März 1992 im Alten Museum in Berlin gezeigt. Am 5. März 1992
erschien in diesem Museum der Obergerichtsvollzieher Sch. und
verlangte das Bild „Sumpflegende“ von Paul Klee heraus, das als
Leihgabe des Münchener Lenbach-Hauses in der Ausstellung
hing.2 Das Landgericht Berlin hatte an demselben Tage eine ent-
sprechende einstweilige Verfügung erlassen, welche Jen Lissitzky,
der Sohn des russischen Konstruktivisten El Lissitzky, erwirkt hat-
te3. Das Bild gehörte einst seiner Mutter, Frau Küppers-Lissitzky4,
welche die „Sumpflegende“ dem Provinzialmuseum Hannover als
Leihgabe überlassen hatte, wo es 1937 als „entartet“ beschlagnahmt
wurde. Die „Sumpflegende“ wurde auf der berüchtigten Münchener
Ausstellung „Entartete Kunst“ gezeigt und später eingezogen.5

* Vortrag vor der Philosophisch-Historischen Klasse der Heidelberger Akademie
der Wissenschaften am 6.11.1993. Die Form des Vortrags wurde beibehalten.
Wichtiges Material wurde mir von der Paul-Klee-Stiftung in Bern zur Verfü-
gung gestellt, der ich hierfür zu Dank verpflichtet bin.
Für wertvolle Anregungen danke ich meinen Assistenten, Herrn Alexander
Geckler und Herrn Henning Kunze.
1 Englischer Titel: Degenerate Art - The Fate of the Avant-Garde in Nazi
Germany.
Vgl. hierzu Stephanie Barron, „Entartete Kunst“ - Das Schicksal der Avantgarde
im Nazi-Deutschland, München 1992.
2 Zu den Fakten: LG Berlin, 27.3.1992 - Az. 22.0.116/92 - (unveröffentlicht); KG,
21.5.1992, NJW 1993, 1480f.
Vgl. auch Peter Raue, Die „Sumpflegende“- oder Recht gegen Eigentum, in: Die
Zeit 1.5.1992 (Nr. 19), S.66.
3 LG Berlin, 5.3.1992 - Az. 22.0.116/92 - (unveröffentlicht).
4 Die Eigentümerin besaß zur Zeit der Einziehung die sowjetrussische Staatsan-
gehörigkeit ihres Mannes, die sie kraft Eheschließung erworben hatte. Dadurch
hatte sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren (§ 17 Nr. 6 RuStAG).
5 Vgl. Barron, oben Note 1, S. 281 (mit Abbildung).
 
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