Cusanus-Studien
21
Buch über die Vener ediert worden.45 Der von Cusanus hochge-
spielte Rechtsgrund war das Zustimmungsrecht der Untertanen zu
den ihnen Vorgesetzten, hier der Trierer zu ihrem Bischof. Heimpel
hat der Volledition aller Venerstücke 130 Seiten eingeräumt. Und
dennoch wäre es für den Benutzer lästig, hätte er den gesamten
Aktenbefund nicht auch noch an ein und derselben Stelle in ihrem
Zusammenhang zur Hand, wie ihn die „Acta Cusana“ bieten, auf die
Heimpel dementsprechend laufend Bezug nimmt. Ich glaube, der
Vergleich beider Editionen ergibt, daß sich das offenere Prinzip der
„Acta Cusana“ als richtiger herausstellt.
Den zeitlich nächsten größeren Traktatblock der cusanischen
Hinterlassenschaft bilden die Schriftsätze, in denen er sich als Nun-
tius, später Legat Papst Eugens IV. nach dem Übergang von der
Konzils- auf die Papstseite um Gewinnung der deutschen Nation für
eben diesen Papst engagierte. Die Mehrzahl der Traktate war im
Unterschied zu den „Basler“ Traktaten, vor allem durch Druck in
den „Deutschen Reichstagsakten“ zwar schon bekannt.46 Doch lag
es nahe, sie allesamt auch in den „Acta Cusana“ unter Nutzung der
nunmehr breiteren Handschriftenkenntnis, im besonderen von neu
aufgetauchten Autographen, noch einmal zu edieren, vor allem, um
die Stücke durch einen ausgedehnten Parallelenapparat in das kir-
chentheoretische Gesamtwerk des Cusanus einzugliedern47, was im
Rahmen der „Deutschen Reichstagsakten“ natürlich nicht gesche-
hen konnte. Hinzu kommen auch aus dieser Zeit wieder zahlreiche
Prozeßschriften, Rechtsgutachten, Rechtsentscheidungen, Statuten
usw., die er etwa als Dekan von St. Florin in Koblenz, als Propst von
Münstermaifeld48 sowie als Beauftragter bzw. Anwalt in vielen
Streitsachen verfaßte, die hier nicht detailliert aufgeführt werden
können.
45 H. Heimpel, Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162-1447 (Veröffentlichun-
gen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 52), Göttingen 1982,1372-1504 Nr.
35-56.
46 Vgl. die Cusanus-Nachweise in: RTA XIII 936, XIV 465, XV 918, XVI 716 und
XVII 858.
47 Stücke, bei denen solches besonders aufschlußreich wurde, sind etwa AC 1/2
Nr. 375, 376,408, 417, 445, 448, 468, 473, 475, 476, 478, 479, 480, 481,484,520,526,
548, 599, 600, 678a und 932.
48 Nr. 249,258,357, 377,394, 505, 538, 568, 585, 586, 625, 628, 720, 748, 759, 760, 821
und 831.
21
Buch über die Vener ediert worden.45 Der von Cusanus hochge-
spielte Rechtsgrund war das Zustimmungsrecht der Untertanen zu
den ihnen Vorgesetzten, hier der Trierer zu ihrem Bischof. Heimpel
hat der Volledition aller Venerstücke 130 Seiten eingeräumt. Und
dennoch wäre es für den Benutzer lästig, hätte er den gesamten
Aktenbefund nicht auch noch an ein und derselben Stelle in ihrem
Zusammenhang zur Hand, wie ihn die „Acta Cusana“ bieten, auf die
Heimpel dementsprechend laufend Bezug nimmt. Ich glaube, der
Vergleich beider Editionen ergibt, daß sich das offenere Prinzip der
„Acta Cusana“ als richtiger herausstellt.
Den zeitlich nächsten größeren Traktatblock der cusanischen
Hinterlassenschaft bilden die Schriftsätze, in denen er sich als Nun-
tius, später Legat Papst Eugens IV. nach dem Übergang von der
Konzils- auf die Papstseite um Gewinnung der deutschen Nation für
eben diesen Papst engagierte. Die Mehrzahl der Traktate war im
Unterschied zu den „Basler“ Traktaten, vor allem durch Druck in
den „Deutschen Reichstagsakten“ zwar schon bekannt.46 Doch lag
es nahe, sie allesamt auch in den „Acta Cusana“ unter Nutzung der
nunmehr breiteren Handschriftenkenntnis, im besonderen von neu
aufgetauchten Autographen, noch einmal zu edieren, vor allem, um
die Stücke durch einen ausgedehnten Parallelenapparat in das kir-
chentheoretische Gesamtwerk des Cusanus einzugliedern47, was im
Rahmen der „Deutschen Reichstagsakten“ natürlich nicht gesche-
hen konnte. Hinzu kommen auch aus dieser Zeit wieder zahlreiche
Prozeßschriften, Rechtsgutachten, Rechtsentscheidungen, Statuten
usw., die er etwa als Dekan von St. Florin in Koblenz, als Propst von
Münstermaifeld48 sowie als Beauftragter bzw. Anwalt in vielen
Streitsachen verfaßte, die hier nicht detailliert aufgeführt werden
können.
45 H. Heimpel, Die Vener von Gmünd und Straßburg 1162-1447 (Veröffentlichun-
gen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 52), Göttingen 1982,1372-1504 Nr.
35-56.
46 Vgl. die Cusanus-Nachweise in: RTA XIII 936, XIV 465, XV 918, XVI 716 und
XVII 858.
47 Stücke, bei denen solches besonders aufschlußreich wurde, sind etwa AC 1/2
Nr. 375, 376,408, 417, 445, 448, 468, 473, 475, 476, 478, 479, 480, 481,484,520,526,
548, 599, 600, 678a und 932.
48 Nr. 249,258,357, 377,394, 505, 538, 568, 585, 586, 625, 628, 720, 748, 759, 760, 821
und 831.