Die deutsche Einheit als Verfassungsfrage
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Gewalt pathologische Züge, da sie den Normwillen des Volkes zu sei-
ner Verfassung krank machen und die Verfassung delegitimieren. -
Konkret heißt dies hier und heute:
c) Die deutsche Revolution des Ostens ist durch die Wiedervereini-
gung zu Ende gekommen'. Für alle beitrittsbedingten Bedürfnisse nach
Veränderung steht die Verfassungsänderung offen. Ein Bedürfnis nach
einer neuen Verfassunggebung hat sich in der breiten Öffentlichkeit nir-
gendwo gemeldet, wie die geringe Resonanz auf die Arbeit der Ge-
meinsamen Verfassungskommission über die beitrittsbedingten Ver-
fassungsänderungen zeigt, während das Volk in Ost und West kurz vor-
her von der Frage der Staatseinheitsbildung zutiefst erregt worden war.
Die nur symbolhafte Bestätigung der unbestritten geltenden Verfassung
aber weckt peinliche Erinnerungen an die ideologisch inaugurierten Ak-
klamations-Szenarien des nationalsozialistischen und des international-
sozialistischen Systems.
Nicht eine Stärkung, sondern eine Verunsicherung und Schwächung
des Verfassungskonsenses wird aus der Infragestellung der Verfassung
durch eine unveranlaßte Verfassungsdebatte und insbesondere aus der
miserablen Abstimmungsbeteiligung folgen, weil sich das Volk für po-
litisch unmotivierte und juristisch überflüssige Pseudodezisionen dieser
Art kaum ernsthaft engagieren wird. Und worauf soll sich denn das Ple-
biszit beziehen?36 (1.) Über die Einheit als den Staatsbildungsprozeß
Gesamtdeutschlands kann nicht abgestimmt werden, da dieser durch
den Beitritt der DDR nach Art. 23 GG a.F. abgeschlossen ist und nicht
durch die westdeutsche Bevölkerungsmehrheit rückgängig gemacht
35 Würtenberger (N 8), S. 108; ders., Wiedervereinigung und Verfassungskonsens, in: JZ
1993, S. 745 (746 ff., 749 ff.); Josef Isensee, Abstimmen oder entscheiden? Ein Plebis-
zit über die Verfassung ist nicht vorgesehen und auch nicht wünschenswert, in: Bernd
Guggenberger/Tine Stein (Hrsg.), Die Verfassungsdiskussion im Jahr der deutschen
Einheit (N 13), S. 214 ff.; ders., Mit blauem Auge davongekommen - das Grundgesetz,
in: NJW 1993, S. 2583 ff.; Roellecke (N 6), S. 2447; Blumenwitz (N 5), S. 20; Zippelius,
Deutsche Einheit (N 6), S. 291. - Anders Wi/ (N 7), S. 472 ff.; Mahrenholz (N 7), S.
24 ff.; ders., Das Volk muß „Ja“ sagen können, in: Bernd Guggenberger/Tine Stein
(Hrsg.), Die Verfassungsdiskussion im Jahr der deutschen Einheit (N 13), S. 220 ff.;
Ernst Benda, Das letzte Wort dem Volke. Auch die ostdeutschen Bürger müssen sich
unsere Verfassung zu eigen machen, ebd., S. 224 ff.; Jürgen Seifert, Klassenkampf von
rechts oder Modernisierung des Grundgesetzes?, ebd., S. 230 (235 ff.).
Peter Lerche, Beitritt der DDR und dazu ein Volksentscheid?, in: FAZ v. 27. 4. 1990;
Hans Hugo Klein, Zur Verfassungslage Deutschlands, in: Gesetzgeberische Wege zur
deutschen Einheit. Symposium des Bundesrates i.V.m.d. Deutschen Gesellschaft für
Gesetzgebung am 8. 5. 1990, S. 36 ff.; Würtenberger, Wiedervereinigung und Verfas-
sungskonsens (N 35), S. 749 ff.; Christoph Degenhardt, Verfassungsfragen der deut-
schen Einheit, in: DVB1. 1990, S. 973 (977).
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Gewalt pathologische Züge, da sie den Normwillen des Volkes zu sei-
ner Verfassung krank machen und die Verfassung delegitimieren. -
Konkret heißt dies hier und heute:
c) Die deutsche Revolution des Ostens ist durch die Wiedervereini-
gung zu Ende gekommen'. Für alle beitrittsbedingten Bedürfnisse nach
Veränderung steht die Verfassungsänderung offen. Ein Bedürfnis nach
einer neuen Verfassunggebung hat sich in der breiten Öffentlichkeit nir-
gendwo gemeldet, wie die geringe Resonanz auf die Arbeit der Ge-
meinsamen Verfassungskommission über die beitrittsbedingten Ver-
fassungsänderungen zeigt, während das Volk in Ost und West kurz vor-
her von der Frage der Staatseinheitsbildung zutiefst erregt worden war.
Die nur symbolhafte Bestätigung der unbestritten geltenden Verfassung
aber weckt peinliche Erinnerungen an die ideologisch inaugurierten Ak-
klamations-Szenarien des nationalsozialistischen und des international-
sozialistischen Systems.
Nicht eine Stärkung, sondern eine Verunsicherung und Schwächung
des Verfassungskonsenses wird aus der Infragestellung der Verfassung
durch eine unveranlaßte Verfassungsdebatte und insbesondere aus der
miserablen Abstimmungsbeteiligung folgen, weil sich das Volk für po-
litisch unmotivierte und juristisch überflüssige Pseudodezisionen dieser
Art kaum ernsthaft engagieren wird. Und worauf soll sich denn das Ple-
biszit beziehen?36 (1.) Über die Einheit als den Staatsbildungsprozeß
Gesamtdeutschlands kann nicht abgestimmt werden, da dieser durch
den Beitritt der DDR nach Art. 23 GG a.F. abgeschlossen ist und nicht
durch die westdeutsche Bevölkerungsmehrheit rückgängig gemacht
35 Würtenberger (N 8), S. 108; ders., Wiedervereinigung und Verfassungskonsens, in: JZ
1993, S. 745 (746 ff., 749 ff.); Josef Isensee, Abstimmen oder entscheiden? Ein Plebis-
zit über die Verfassung ist nicht vorgesehen und auch nicht wünschenswert, in: Bernd
Guggenberger/Tine Stein (Hrsg.), Die Verfassungsdiskussion im Jahr der deutschen
Einheit (N 13), S. 214 ff.; ders., Mit blauem Auge davongekommen - das Grundgesetz,
in: NJW 1993, S. 2583 ff.; Roellecke (N 6), S. 2447; Blumenwitz (N 5), S. 20; Zippelius,
Deutsche Einheit (N 6), S. 291. - Anders Wi/ (N 7), S. 472 ff.; Mahrenholz (N 7), S.
24 ff.; ders., Das Volk muß „Ja“ sagen können, in: Bernd Guggenberger/Tine Stein
(Hrsg.), Die Verfassungsdiskussion im Jahr der deutschen Einheit (N 13), S. 220 ff.;
Ernst Benda, Das letzte Wort dem Volke. Auch die ostdeutschen Bürger müssen sich
unsere Verfassung zu eigen machen, ebd., S. 224 ff.; Jürgen Seifert, Klassenkampf von
rechts oder Modernisierung des Grundgesetzes?, ebd., S. 230 (235 ff.).
Peter Lerche, Beitritt der DDR und dazu ein Volksentscheid?, in: FAZ v. 27. 4. 1990;
Hans Hugo Klein, Zur Verfassungslage Deutschlands, in: Gesetzgeberische Wege zur
deutschen Einheit. Symposium des Bundesrates i.V.m.d. Deutschen Gesellschaft für
Gesetzgebung am 8. 5. 1990, S. 36 ff.; Würtenberger, Wiedervereinigung und Verfas-
sungskonsens (N 35), S. 749 ff.; Christoph Degenhardt, Verfassungsfragen der deut-
schen Einheit, in: DVB1. 1990, S. 973 (977).