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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0324
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

christus der herr liebet, eins seyen, wie er vnd der vatter eins sind vnd einander dienen
vnd helffen wie glider an einem leibd. Es sind ia ernste wort, das alle die, so wäre christ-
liche liebe nit zu allen menschen vnd besonders zu den haußgnossen des glaubens, iren
brüderen in Gott vnd mitglideren christi6, haben, vor got nichts sind: weder kinder gots
noch glider christi, sonder entfrembdet von Gott vnd christo vnd ewiger verdamnüß 5
verpflichtet18.
| [92a] | Zum anderen: So wollen als vor Gott sehen in alle beriimpten9 Christen diser
Stadt vnd erkennen, wie fil deren seyen, die solche Kundtschafft®10, liebe vnd gemein-
schafft mit einander haben vnd solchen dienst zum ewigen leben einander beweisen, wie
der herre christus vns sein gemeinschafft anbeutet, lieb vnd dienst bewisen hat vnd 10
zubeweisen immer begeret vnd denn auch zum höchsten erfordret, das wir Einander
lieben vnd einander lieb vnd dienst11 beweisen sollen.

Zum dritten: So erkennen, Das, so lang wir prediger vnd Seelsorger nit mit allen
denen mitlen vnd wegen, die der herr selb gepraucht vnd zugebrauchen gepotten hat,
mit höchstem fleiß dahin arbeiten, das dise liebe christi mit aller irer krafft vnd wercken 15
das einige end des gantzen gsatzes vnd aller gnaden wercken gottes, der menschwer-
dung, todt, vfferstendtnüß vnd ewigen Reychs11, bei vnseren leuten auch ein mal thät-
lich12 erkandt vnd in ire vbung kome, von vnserem herren christo des vrteils gewüßlich
züerwarten haben, das er getrawen113 hat seinen ontrewen knechten vnd hirten, die sich
selb vnd nit seine herdt weyden. 20
Zum vierden: So wollen auch vor gott betrachten vnd behertzigen, das der almechtig
Gott auch den Obren das hirten ampt vber14 seine schaff befilhet vnd gepeutet, das sie
zum fordristen dahin regieren vnd arbeiten sollen, das er der recht oberherr vnd könig
erkennet vnd gehalten werde. Dann kein gewalt iemant gegeben ist dann allein zur
besserung. 25
Zum funfften: So wöllent die h. schrifft vnd alle vernunfft, ia auch die art der onuer-
nunfftigen thier recht ansehen vnd betrachten vnd darauß erkennen, das keine einige1,
wäre liebe mage sein zwischent denen menschen noch thieren, die sich nit gern züsamen
halten vnd, einander zu allem frommen15 vnd ergetzung zu dienen, besonderen lüst vnd
willen haben vnd beweisen. 30
| [92b] | Zum sechsten: Erkennen vnd bedencken, das das allerhöchste, notigeste vnd

d) der Druck von 1691 fügt die Zitate von 5 hier an.
e) gestr.: nit L. - f) add.isindL. - g) kindtschafft L (Verlesung).
h) —h) sie mit einander haben vnd einander S.
i) getrewet S. - j) ewige L (Verlesung).
8. Verfallen.
9. Angesehen.
10. Bekanntschaft (im Sinne innerer Verbindung und Kenntnis).
11. »Dilectio finis legis et redemptionis christi« [Marg.J.
12. Wirklich, als in die Tat umgesetzt.
13. Angedroht.
14. Matth, vltimo / i.Tim. 2 / 2.Cor. 10 v. 13« [Marg.J. — Im Druck von 1691 am Ende des
Absatzes (besserung) angefügt; letztes Zitat dort »2.Cor. 1.13« (Druckfehler).
15. Nutzen, Vorteil.
 
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