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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0478
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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533

sollten nur immer Christus predigen, dann stürbe die Messe in den
Herzen des Volkes, auch wenn sie äußerlich weiter bestünde. Damit
endet der Brief.
Drei Punkte wurden für die endgültige Rechtfertigungsschrift, die am
25.März dem Rat in Frankfurt überreicht wurde, entscheidend:
1. der Rat Bucers, um jeden Preis die Obrigkeit anzusprechen und
ein Zeugnis der Unterwerfung zu liefern,
2. sich in der Abendmahlsfrage auf die Confessio Augustana und
deren Apologie zu berufen,
3. zu betonen, man wolle Christus den Gekreuzigten predigen und
nicht die Lehre eines Menschen, auch nicht die Luthers.
Diese Empfehlungen finden sich in der »Entschuldigung« verwirk-
licht.
1. Zunächst betonen die Prädikanten, was für ein Segen Gottes es sei,
wenn er eine gute Obrigkeit schenkt54. Sie habe die Prädikanten zur
Predigt des Evangeliums berufen, und ihr wolle man jederzeit Rechen-
schaft darüber geben55. Mißgünstige hätten aber Luther gegenüber ge-
äußert, in Frankfurt würden Irrtümer gelehrt, ohne daß man ihnen Ge-
legenheit zur Rechtfertigung gegeben hätte. Die Frankfurter Prediger
betonen, sie hätten nie außerhalb der in der hl. Schrift begründeten
Ordnung Abendmahl gehalten und über das Sakrament gepredigt;
Martin Luthers und seiner Lehre hätten sie nicht gedacht. Nicht Luther,
sondern Christus den Gekreuzigten, wolle man hier predigen.
2. In der Frage des Sakraments des Leibs und Bluts Christi läßt die
»Entschuldigung« die ausführliche theologische Spekulation über die
manducatio oralis und die unio scramentalis, die in »Bericht« und Epi-
stola so breiten Raum einnimmt, fort und stützt sich allein auf einen bei-
nahe wörtlich, aber ohne Quellenangabe übernommenen Abschnitt aus
der Confessio Tetrapolitana, Kapitel XVIII56, ein Hinweis darauf, daß
hier eher die geistig unselbständigeren Frankfurter Prediger als Ver-
fasser in Frage kämen als Bucer selbst, der es nicht nötig hatte, sich starr
an feststehende Formulierungen zu binden, ohne ihre Herkunft anzu-
geben. Die Worte Christi: »Das ist mein Leib etc.« werden angeführt
neben Joh 6. Trotz des Fehlens seines Namens mußte schon durch diese
Passagen an Bucers Verfasserschaft gedacht worden sein, jedenfalls bevor
man das Autograph des »Berichtes« und die Epistola zum Vergleich
heranziehen konnte. Die Argumentation der »Entschuldigung« ist näm-
lich stark abgeschwächt57, entsprechend der Empfehlung in der Epistola,

54. »Entschuldigung« f. AII, S. 312.
55. »Entschuldigung« f. AII, S. 313.
56. Vgl.uns. Ausg., Bd. 3, S. 123 ff.
57. Vgl.Köhler II, S.300: »Die tatsächliche Schrift, die unter dem Namen der
 
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