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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 5): Strassburg und Münster im Kampf um den rechten Glauben, 1532 - 1534 — Gütersloh, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.29142#0022
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IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN

an der Vorsynode (3.-6. Juni) teilzunehmen, kehrte er sogleich nach Straßburg zu-
rück, wo er mit Jakob Sturm eine Besprechung hatte. Sturm berichtete darüber im
Rat. Am Dienstag nach Pfingsten sollte dieser mit den Kirchspielpflegern, Pfar-
rern und Helfern Zusammenkommen. Das Ergebnis war ein langes Memorandum,
das Bucer mit einem Redaktionsausschuß abfaßte11. Dieses enthält die 16 Artikel.
Mitgearbeitet hatten daran Capito, Steinbach, Cumanus, die vier Kirchspielpfleger
Lindenfels, Rot, Ingolt und Cunrat. Am 31.5. wurde das Schriftstück im Rat ver-
lesen. Der Rat genehmigte, daß die 16 Artikel als Besprechungsgrundlage ge-
nommen wurden.
Am 3 .Juni 1533 begann die erste Sitzung der Synode in der Kirche des Magda-
lenenklosters12. Außer den vier Präsidenten erschienen die 21 Kirchspielpfleger,
die Pfarrer, Helfer und Schulmeister. Als Gast aus Basel kam Paul Phrygio13. Im
Processus verbalis liegt uns ein ausführliches Protokoll der Sitzungen vor. Capito
eröffnete die Synode mit einem Gebet, dann hielt Jacob Sturm die erste Ansprache.
Auf der Tagesordnung standen drei Punkte:
1. Einheit der Lehre,
2. Ordnung des kirchlichen Lebens,
3. Visitation der Pfarrer.
Zu Punkt 1 wurde mit der Verlesung der 16 Artikel begonnen. An diese schloß
sich die Diskussion an. Die Artikel 1-5 lehnen sich an die CA an, Artikel 7-10
handeln von den Sakramenten, die als »sichtbarliche Evangelia« bezeichnet wer-
den, da sie die Erlösung durch Christus vorbilden. Genannt werden: Taufe und
Abendmahl. In der Taufe wird die Verheißung, im Abendmahl die wahre Gemein-
schaft Christi angeboten.
Im 11. Artikel ist von den Hauptpflichten der Gemeinde die Rede, in den Arti-
keln 12-13 vom Bann; die Artikel 14-15 handeln vom Dienst der Obrigkeit und
Artikel 16 von der göttlichen Vorherbestimmung.
Schon bei der Verlesung des 1. Artikels meldete sich Dr. Anton Engelbrecht zu
Wort, um Einspruch gegen die Synode als solche vorzubringen. Er kündigte an,
daß er sein Gegenargument in einer Schrift >Warum man nicht einen Synodum
halten und die weltliche Obrigkeit nicht so viel in die Sachen sich mischen sollte<,
vorlegen werde. Der Pfarrer von Schiltigheim, Wolfgang Schultheiß, und der
Helfer von Alt-St. Peter, Bernhard Wacker, schlossen sich Engelbrecht an. Als die
Präsidenten Engelbrecht ersuchten, seine Einwände nach der zweiten Lesung der
16 Artikel vorzubringen, willigte er ein.
Artikel 2-5 gingen schnell durch, auch
Artikel 6 (Verhältnis von innerem und äußerem Wort).
Artikel 7-12 wurde widersprochen,
Artikel 13 ebenfalls von Engelbrecht u. a. beanstandet,
11. Wendel, l’eglise, S.64, Anm. 24; vgl. Dok. 3, in diesem Bd. S. 383ff.
12. Wendel, l’eglise, S. 69ff.
13. Vgl. J.Geny: Die Reichsstadt Schlettstadt und ihr Anteil an den sozialpolitischen und
religiösen Bewegungen der Jahre 1490-1536. Freiburg i.B. 1900. S.64ff. 187ff. Vgl. Wendel,
l’eglise, S.69.
 
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