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SCHRIFTEN DER JAHRE I 5 3 8-1 5 39
schon viel geleistet. Später sollte er auch an der kaiserlichen Ver-
gleichspolitik mitarbeiten 6.
Die Ankündigung auf dem Titel des Buches, daß der Leser das rechte
Mittel der Einigung hier finden wird, ist zwar ein schriftstellerischer
oder gar ein verlegerischer Wink, das Buch zu lesen, muß aber auch
von Bucer aus dahin verstanden werden, daß er im Hören auf das Wort
den einzigen Weg zur Einigkeit sieht. Angesichts der Glaubensspaltung
und der verschiedenen »Späne«, die in den dreißiger Jahren das kirch-
liche Leben gefährdeten, hält es Bucer für notwendig, sich auf die
zentralen Glaubenspositionen zu besinnen, um die unerfreulichen
Kämpfe zu überwinden. Der Einigungspolitiker hatte seine für die
Einzelgemeinde berechnete Schrift nicht herausgehen lassen, ohne an
die gesamte Kirche und das endgültige Ziel der Christenheit zu denken.
Wie immer knüpfte Bucer auch hier die Hoffnung an sein Buch, daß
es zum Einigungswerk etwas beitragen möchte.
Diese Schrift sollte keine theologische Arbeit in engerem Sinne sein.
Sie ist an die Allgemeinheit gerichtet 7 und nicht allein für die Amtsträger
bestimmt. Insbesondere unterstreicht der Verfasser im Titel, daß die
Obrigkeiten sich nicht von der Pflicht ausnehmen sollten, diese Schrift
zu lesen und ihre Verantwortung zu schärfen. Angesprochen sind aber
ebenso auch die Gemeindeglieder, die am Wohl ihrer Gemeinde inneren
Anteil nehmen.
3. Die quellenmäßigen Grundlagen
Für Bucer ist die Bibel die maßgebende Grundlage. Sein Schrift-
verständnis ist freilich so beschaffen, daß er der Schrift eine fertige
Lehrform meint entnehmen zu können. Diese biblizistische Art unter-
scheidet ihn von Luther wie von anderen Reformatoren. Die Bedeutung
des Gesetzes ist bei Bucer eine größere. Dieser Zug kommt selbst in
seinem Kirchenbegriff zum Ausdruck. Die Merkmale der Kirche sind
für ihn: Gesunde Lehre, rechte Sakraments Verwaltung und dazu noch
die Kirchenzucht. Dieser besonderen Auffassung gewährt er in unserer
Schrift sehr breiten Raum. Sie ist ihr sogar im einzelnen gewidmet.
Bei seiner Einstellung zur kirchlichen Vergangenheit ist es erklärlich,
daß Bucer bereit war, in weitgehendem Maße auf die Stimme der Väter
zu hören. So war ihm die altkirchliche Pastorallehre, wie sie Gregor
von Nazianz in seiner »Oratio apologetica ... quae sit sacerdotis pro-
fessio 8« und auf ihm auf bauend Johannes Chrysostomus in seiner Schrift
6. Vgl. R. Stupperich: Humanismus und Wiedervereinigung der Konfessionen.
SVRG 160. 1936.
7. Vgl. S. 91, 1 ff.
8. MSG 35, 407ff.
SCHRIFTEN DER JAHRE I 5 3 8-1 5 39
schon viel geleistet. Später sollte er auch an der kaiserlichen Ver-
gleichspolitik mitarbeiten 6.
Die Ankündigung auf dem Titel des Buches, daß der Leser das rechte
Mittel der Einigung hier finden wird, ist zwar ein schriftstellerischer
oder gar ein verlegerischer Wink, das Buch zu lesen, muß aber auch
von Bucer aus dahin verstanden werden, daß er im Hören auf das Wort
den einzigen Weg zur Einigkeit sieht. Angesichts der Glaubensspaltung
und der verschiedenen »Späne«, die in den dreißiger Jahren das kirch-
liche Leben gefährdeten, hält es Bucer für notwendig, sich auf die
zentralen Glaubenspositionen zu besinnen, um die unerfreulichen
Kämpfe zu überwinden. Der Einigungspolitiker hatte seine für die
Einzelgemeinde berechnete Schrift nicht herausgehen lassen, ohne an
die gesamte Kirche und das endgültige Ziel der Christenheit zu denken.
Wie immer knüpfte Bucer auch hier die Hoffnung an sein Buch, daß
es zum Einigungswerk etwas beitragen möchte.
Diese Schrift sollte keine theologische Arbeit in engerem Sinne sein.
Sie ist an die Allgemeinheit gerichtet 7 und nicht allein für die Amtsträger
bestimmt. Insbesondere unterstreicht der Verfasser im Titel, daß die
Obrigkeiten sich nicht von der Pflicht ausnehmen sollten, diese Schrift
zu lesen und ihre Verantwortung zu schärfen. Angesprochen sind aber
ebenso auch die Gemeindeglieder, die am Wohl ihrer Gemeinde inneren
Anteil nehmen.
3. Die quellenmäßigen Grundlagen
Für Bucer ist die Bibel die maßgebende Grundlage. Sein Schrift-
verständnis ist freilich so beschaffen, daß er der Schrift eine fertige
Lehrform meint entnehmen zu können. Diese biblizistische Art unter-
scheidet ihn von Luther wie von anderen Reformatoren. Die Bedeutung
des Gesetzes ist bei Bucer eine größere. Dieser Zug kommt selbst in
seinem Kirchenbegriff zum Ausdruck. Die Merkmale der Kirche sind
für ihn: Gesunde Lehre, rechte Sakraments Verwaltung und dazu noch
die Kirchenzucht. Dieser besonderen Auffassung gewährt er in unserer
Schrift sehr breiten Raum. Sie ist ihr sogar im einzelnen gewidmet.
Bei seiner Einstellung zur kirchlichen Vergangenheit ist es erklärlich,
daß Bucer bereit war, in weitgehendem Maße auf die Stimme der Väter
zu hören. So war ihm die altkirchliche Pastorallehre, wie sie Gregor
von Nazianz in seiner »Oratio apologetica ... quae sit sacerdotis pro-
fessio 8« und auf ihm auf bauend Johannes Chrysostomus in seiner Schrift
6. Vgl. R. Stupperich: Humanismus und Wiedervereinigung der Konfessionen.
SVRG 160. 1936.
7. Vgl. S. 91, 1 ff.
8. MSG 35, 407ff.