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Cucuel, Ernst [Bearb.]; Eckert, Hermann [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 1 : Heidelberger Reihe ; Band 1): Die Inschriften des badischen Main- und Taubergrundes: Wertheim-Tauberbischofsheim — Stuttgart: Druckenmueller, 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.53141#0086
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Die Inschrift bestätigt diese Auffassung. „Beatus“ kann schwerlich einer genannt werden, der
unvorbereitet durch einen Mord aus dem Leben schied. „Subire“ hat einen überwiegend aktiven
Sinn und ist in dem Ausdruck „subire gladio“ für einen Mord nicht angebracht. „Juvenis“ - ebenso
außergewöhnlich wie „beatus“ - hat bei einem Hingerichteten die besondere Bedeutung, daß die
unverbrauchte Lebenskraft, die in Wundern fortwirkt, noch besonders groß ist.
Der Inschriftwortlaut setzt also deutlich die Verehrung des Toten schon voraus. Auch das ganze
Grabmal wird nur durch sie voll verständlich: schon der Aufwand ist für Zeit und Ort außer-
gewöhnlich, ebenso der bevorzugte Standort inmitten der Kirche, erst recht die Darstellung des
Besonderen an diesem Tod, für die im Zusammenhang mit den anderen Dingen die bisherige
Deutung4 nicht ausreicht, daß sie ein von der Kirche verlangter Ausgleich für das Begräbnis in
geweihter Erde sei. Das Denkmal wird trotzdem schon bald nach der Hinrichtung angefertigt
worden sein, wie vor allem auch die Schriftformen lehren.
Die Sage vom Mord durch Juden entstammt einer späteren Zeit, als man die Darstellung nicht
mehr verstand und sie neu zu deuten suchte. Anlaß mag gewesen sein die „Geld“-Tasche der klei-
nen Gestalt, dazu die gefesselten Hände und die ortsbekannte Scheu der Juden vor Uissigheim, das
sie auf dem sogenannten „Judenpfad“ in weitem Bogen umgingen, wenn sie von Külsheim nach
Gamburg wollten.
Mit dieser Deutung entfällt auch ein Teil der Schwierigkeiten, die bisher bei der urkundlichen
Bestimmung5 der Person Arnolds entstanden. Der Ausdruck „iuvenis“ gilt im allgemeinen nur für
die Jahre von zwanzig bis vierzig; er dient hier aber weniger als genaue sachliche Altersangabe
und verbietet darum auch nicht, dem Hingerichteten einige Jahre mehr als vierzig zu geben. Man
kann ihn also für den gleichen Arnold halten, der in mehreren Urkunden von 1305 bis 1332 ge-
nannt wird. Dieser Gleichsetzung scheint noch entgegenzustehen, was bisher über Arnolds Vater
bekannt ist, der nach der Urkunde von 1305 ebenfalls Arnold hieß. Ob der Vater aber, wie be-
hauptet wird, wirklich der gleiche ist wie ein von 1225 bis 1260 bezeugter Arnold, muß noch
geklärt werden.
Severus-Gamans Bl. 289ff. — Kdm. IV, 2 S. 209ff. — Schweitzer S. 19 ff. — Werr S. 12ff. — 1 Übersetzt aus Menk-
kenius Sp. 338f. — 2Fries I S. 398f. — 3Handwörterbuch IV Sp. 57ff. — 4Gritzner S. 68; Fehr S. 116; Frölich
S. 155 — 5Kaufmann: Uissigheim S. 7ff. — Wibel: Kirchenhistorie S. 249 — Vierordt II S. 135f. — Kaufmann:
Nachträge S. 183f. — Berberich S. 388f. - Albert S. 538.

110

Grünsfeldhausen

(1346)

Grabplatte in der Stützmauer bei der Kirche. Kalk 212 X 102, Schrift 7,5-9 cm. Im Mittelfeld ein
geneigter Schild, darüber Helm mit Tuch und Zimier (Baum), beides in Relief. Das Schildbild bis
zur Unkenntlichkeit abgetreten. Die obere rechte Ecke mit der ganzen oberen und einem Teil der
rechten Schriftleiste fehlt.
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In der alten Pfarrchronik zu Grünsfeld findet sich eine Abschrift, die als Todesjahr 1546 ergänzt. -
Ein „Bertoldus de Hohenloch“ ist 1309 mit dem Zusatz „residens in Crentse” - dem nahen Krens-
heim - bezeugt; er gehört dem Dienstmannengeschlecht der Hohenlohe an.
Kdm. IV, 2 S. 50 — Krieger I Sp. 1265 - Bauer: Zimmern S. 149 — Wieland S. 229.

111 Külsheim 1356
Grabplatte außen an der Nordwand der Kirche. Früher innen im Boden; r. S. 197 x92, Sehr.
8-8,5 cm. Die Mitte ist leer, von der Umschrift fehlt-die obere Seite; die linke ist nur halb lesbar.
Im ganzen stark abgetreten.
+ IIII • | JIl ■ GGG • L • VI • XVIII • KL’ • IHRV7RII • 0 | • DR9 •
RIGOLA7 — | PRIOHSSHRHIS •

Kdm. IV, 1 S. 139.

1356 am 15. X'cjcmbcr ftarb üert Wolauft grüfymeffcr-
 
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