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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]; Arens, Fritz [Bearb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 4 : Münchener Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Wimpfen am Neckar — Stuttgart: Druckenmüller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.45635#0017
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einzusenden. Sicher ist da den Geistlichen, die von ihren Oberen mit der Abschrift der In-
schrifttexte betraut wurden, mancher Fehler unterlaufen, besonders bei der Lesung der schwie-
rigen Minuskeltexte, wo die Buchstaben sich so sehr ähneln.
Wimpfen gehörte allerdings zum Bistum Worms. Aber die letzten Mainzer Erzbischöfe hatten
seit 1756 fast ununterbrochen in Personalunion den Wormser Bischofsthron inne. Nachdem
Würdtwein 1783 noch außerdem der Weihbischof für das Wormser Bistum geworden
war und in Worms selbst residierte, befaßte er sich mit der Geschichte des Wormser Bistums
und bearbeitete in seinem ungedruckten Monasticon Wormatiense (Hs. der Univ. Bibi.
Heidelberg) auch die Wimpfener Klöster. 1795 weilte er zur Konsekration der hl. Geistkirche
und zur Firmung in Wimpfen, wie er selbst im Monasticon Wormatiense schreibt, und wird
dabei auch sich nach Urkunden und Inschriften dort umgesehen haben (A. Ph. Brück, St. A.
Würdtwein. In: Archiv für mittelrhein. Kirchengesch. 2, 1950, S. 193). Das Würdtweinsche
Epitaphienbuch des Wiesbadener Landesmuseums, das der Verfasser für seine Mainzer In-
schriftenausgabe ausgiebig herangezogen hat, konnte nach Wimpfener Inschriften nicht durch-
gesehen werden, da es immer noch nicht aus der kriegsbedingten Verpackung befreit ist. Es ist
aber nicht anzunehmen, daß Wimpfener Inschriften in dem Manuskript vorkommen, da es das
Erzstift Mainz behandelt.
Damit ist der Abschnitt über die handschriftliche Überlieferung schon zu Ende, denn weitere
größere Abschriftensammlungen sind mir über Wimpfen nicht bekannt geworden. Im 19.
Jahrhundert bemühten sich besonders von Lorent und Schäfer (in Kdm.) um die Veröffent-
lichung von Inschriften. Beide Werke machen viele wertvolle Angaben, die ohne ihre Hilfe
bei der sonst recht dürftigen Wimpfener Überlieferung längst vergessen wären. Stadtpfarrer
Otto Scriba hat sich sehr für Grabmäler interessiert und durch die Wiederaufhängung der
Epitaphien in der Stadtkirche deren Rettung oder Erhaltung entscheidend gefördert. Seine
Abschrift der Denkmäler des alten Friedhofs (Scriba S. 32) ist nicht mehr aufzufinden
gewesen.

Bedeutung der 'verschiedenen Typen hei der Wiedergabe der Inschrifltexte
Unzial-Inschriften vergl. die Nr. 2 bis 6, 8.
Minuskel-Inschriften vergl. die Nr. 40, 44, 46.
Antiqua-Inschriften vergl. die Nr. 93, 95, 97.
Fraktur-Inschriften vergl. die Nr. 188, 191, 193.
Verlorene, nur nach schriftlicher Überlieferung wiedergegebene Inschriften vergl. die Nr. 1, 7, 10.
Wiedergabe von Inschriften mit aufgelösten Abkürzungen vergl. die Nr. 40.
(Mit dem beschränkten Typenvorrat können nicht alle Verschiedenheiten der Inschriften, besonders der Unziale,
wiedergegeben werden.)
Sonstige Bemerkungen
Alle photographischen Aufnahmen fertigte der Verfasser.
Die Abkürzungen her. = heraldisch rechts oder heraldisch links sind Seitenangaben, die vom Gegenstand, nicht
vom Beschauer her gesehen sind.
Inschriften, die sich nur auf das Jahr, aber nicht auf ein bestimmtes Tagesdatum (meist Sterbetag) festlegen lassen,
stehen am Anfang des betreffenden Jahres (Nr. 68, 94, 95).
Inschriften, die kein genaues Datum verzeichnen, sich aber auf den Zeitraum eines bestimmten Jahrhunderts
festlegen lassen, sind am Ende des betreffenden Jahrhunderts eingereiht (Nr. 4, 5. 30—35. 73—79).
Die Inschriften, welche überhaupt keiner bestimmten Zeit zugewiesen werden können, folgen am Schluß
(Nr. 338, 339).
Wenn mehrere Grabinschriften für dieselbe Person überliefert oder erhalten sind, sind diese in der Reihenfolge:
Altar, Denkmal, Grabplatte wiedergegeben.

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