mit dem Titel: „Monumenta sepulchralia seren, ducum Bavariae ... ab Ignatio Attenkhover . . .
Anno 1756.“ Die Arbeit war offenbar für den Druck fertiggestellt, der dann nicht zur Ausführung
kam („Rhapsodiae collectae“ ist Hoheneichers Benennung der Attenkhoverschen Sammlung). Die
Inschrift ist hier ebenso wiedergegeben wie im Druck. Die zweite literarische Überlieferung der
Inschrift stammt aus den Jahren 1782/83. Anläßlich einer in diesen Jahren erfolgten Restaurierung
des Grabmals beschäftigte man sich auch mit den Inschriften (Akten: Cgm 2717 und HStA. Mün-
chen, Kollegiatstift U. L. Frau, Lit. 249). Hofbibliothekar Steigenberger, dessen Gutachten Halm
mit Recht hervorhebt, gab nun in Cgm 2727, f. 5 den Anfang unserer Inschrift wie folgt: „Ano.
dni. M ebd’. etan. und. an . . .“ Darunter steht sein Auflösungsversuch: „Soll vielleicht hei-
ßen, Ano. dni. M. D. ward. das. grab, erbaut, und. angeordnet (oder: angefangen), durch.“
usw. Es ist ganz eindeutig, daß die Hinzufügung des 1). lediglich eine Konjektur ist, von der auf
dem Stein selbst nichts zu sehen war. Halm stützt sich nun gerade auf diese Konjektur und findet
in ihr ein schwerwiegendes Zeugnis, die Entstehung des Steins nach 1500 anzusetzen. Wir können
jedoch Steigenbergers Konjekturen keineswegs als Zeugnis annehmen, stellen vielmehr fest, daß
im Jahre 1782 die Inschrift bereits ebenso unvollständig war wie heute. Es bliebe die Lesung Atten-
khovers von 1756. Zweifellos kann aber auch Attenkhover kein D gelesen haben (ebensowenig wie
ein M!), es müßte dem Schriftcharakter entsprechend allenfalls • ccccc • dagestanden haben. Aber
die Art, wie Attenkhover die übrige Inschrift ergänzt (s. o.), muß doch auch gegen das D bedenk-
lich machen.
Die Lesung M. D. . . dürfte so zustande gekommen sein, daß sowohl Attenkhover wie Steigenberger
von der Annahme ausgingen, daß der Stein nach Albrechts Tod gesetzt worden sei. Attenkhovers
Lesung endet nämlich : ., . . . der auch hir ligt, vnd Starb.“ Keine Andeutung, daß die Schrift damit
nur einen unvollständigen Abschluß hatte. Ebenso war Steigenberger dieser Ansicht, siehe Halm
154, doch erkannte er, daß Albrechts Todesdatum am Schluß stehen müßte und gab bezeichnender-
weise Ergänzungsvorschläge für das seiner Meinung nach später zu Verlust gegangene Datum
(Cgm 2717, f. 5).
Wir können also weder aus der Lesung Attenkhovers noch aus derjenigen Steigenbergers eine Er-
gänzung oder einen terminus post für unsere Inschrift gewinnen.
Auch der übrige Text Attenkhovers und Steigenbergers zeigt, daß die Inschrift bereits damals ebenso
fragmentarisch war wie heute. Schwierigkeit macht vor allem die erste Rolle der rechten Zeile
/ ntute$ • /• Einwandfrei ist der Wortschluß -tech. Der Anfang kann mu-, um-, wu-, niu- oder
ähnlich gelesen werden. Der Vorschlag Hagers, mutech = muterlich = mütterlicherseits, befriedigt
nicht, da eine solche Form nicht zu belegen ist. Die Vorschläge Attenkhovers, „wittelspachischen
Lini“, Steigenbergers „mitern“, Gsells „uni • tech“, und Sigharts „mit • der“, entsprechen nicht
dem Bestand an Buchstabenelementen (die beiden letzteren mitgeteilt von Mayer, Dom 52).
Da zweifellos manche Rollen nicht an ihrem Platze sind, wie / • JJJ3 / beweist, möchte ich
ohne Anspruch auf unbedingte Richtigkeit vorschlagen, die Rolle / mutech • / an die zweite Stelle
der linken Zeile zu setzen, so daß zu lesen wäre / vnd • an / mutech • /. Zu ergänzen wäre dann
etwa sinngemäß: ... ist der Begr / ebde ■ stan (wohl traditionsgemäß als stain zu lesen) / auf-
gerichtet / vnd • an / mutech • / geziert / durch . . .
Zur Datierung. Aus den Inschriften selbst konnten wir keine engere Datierung gewinnen, als
die Regierungszeit Albrechts IV. 1469-1508. - Flalm hat bereits ein wertvolles Zeugnis ange-
führt, das uns einen terminus post gibt, nämlich die Weltchronik von Hartmann Schedel, die
unsern Stein nicht kennt, sondern nur sagt: „Bey diser statt in vnsser libn frawen pfarrkirchen
vor dem hohen altar ligt derselb kaiser Ludwig begraben alda man dann sein kaiserliche krön mit
seinem tittel syht“ (Ilalm 152). Die Chronik ist aber nicht von 1495 (Halm), sondern erschien
erstmals 1493, am 12.Juli lateinisch, am 23. Dezember deutsch, siehe Idain (Repertorium biblio-
graphicum) 14508 und 14510, und endet mit dem Jahre 1492. Wir müssen also den terminus
post auf mindestens 1492 hinaufrücken.
Eine weitere Datierungsmöglichkeit gewann Halm, indem er als kompositorische Vorlage für die
Szene der beiden Herzöge auf Wohlgemut, Schatzbehalter hinwies (50 f.), der 1491 erschien, und
von dem ein dem Erasmus Grasser gehöriges Exemplar sich in der Staatsbibliothek München be-
findet, gebunden für Grasser im Jahre 1495 (Halm 7). Wir kämen damit wieder auf den Beginn
der neunziger Jahre als terminus post, doch scheint der Nachweis der kompositorischen Vorlage
nicht genügend gesichert zu sein.
Karl Gröber, der sich auf Grund einer Untersuchung der Platte anläßlich der Neuaufstellung I 932
zuletzt ausführlich über die Datierung äußerte, sprach sich aus kunsthistorischen Gründen für
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Anno 1756.“ Die Arbeit war offenbar für den Druck fertiggestellt, der dann nicht zur Ausführung
kam („Rhapsodiae collectae“ ist Hoheneichers Benennung der Attenkhoverschen Sammlung). Die
Inschrift ist hier ebenso wiedergegeben wie im Druck. Die zweite literarische Überlieferung der
Inschrift stammt aus den Jahren 1782/83. Anläßlich einer in diesen Jahren erfolgten Restaurierung
des Grabmals beschäftigte man sich auch mit den Inschriften (Akten: Cgm 2717 und HStA. Mün-
chen, Kollegiatstift U. L. Frau, Lit. 249). Hofbibliothekar Steigenberger, dessen Gutachten Halm
mit Recht hervorhebt, gab nun in Cgm 2727, f. 5 den Anfang unserer Inschrift wie folgt: „Ano.
dni. M ebd’. etan. und. an . . .“ Darunter steht sein Auflösungsversuch: „Soll vielleicht hei-
ßen, Ano. dni. M. D. ward. das. grab, erbaut, und. angeordnet (oder: angefangen), durch.“
usw. Es ist ganz eindeutig, daß die Hinzufügung des 1). lediglich eine Konjektur ist, von der auf
dem Stein selbst nichts zu sehen war. Halm stützt sich nun gerade auf diese Konjektur und findet
in ihr ein schwerwiegendes Zeugnis, die Entstehung des Steins nach 1500 anzusetzen. Wir können
jedoch Steigenbergers Konjekturen keineswegs als Zeugnis annehmen, stellen vielmehr fest, daß
im Jahre 1782 die Inschrift bereits ebenso unvollständig war wie heute. Es bliebe die Lesung Atten-
khovers von 1756. Zweifellos kann aber auch Attenkhover kein D gelesen haben (ebensowenig wie
ein M!), es müßte dem Schriftcharakter entsprechend allenfalls • ccccc • dagestanden haben. Aber
die Art, wie Attenkhover die übrige Inschrift ergänzt (s. o.), muß doch auch gegen das D bedenk-
lich machen.
Die Lesung M. D. . . dürfte so zustande gekommen sein, daß sowohl Attenkhover wie Steigenberger
von der Annahme ausgingen, daß der Stein nach Albrechts Tod gesetzt worden sei. Attenkhovers
Lesung endet nämlich : ., . . . der auch hir ligt, vnd Starb.“ Keine Andeutung, daß die Schrift damit
nur einen unvollständigen Abschluß hatte. Ebenso war Steigenberger dieser Ansicht, siehe Halm
154, doch erkannte er, daß Albrechts Todesdatum am Schluß stehen müßte und gab bezeichnender-
weise Ergänzungsvorschläge für das seiner Meinung nach später zu Verlust gegangene Datum
(Cgm 2717, f. 5).
Wir können also weder aus der Lesung Attenkhovers noch aus derjenigen Steigenbergers eine Er-
gänzung oder einen terminus post für unsere Inschrift gewinnen.
Auch der übrige Text Attenkhovers und Steigenbergers zeigt, daß die Inschrift bereits damals ebenso
fragmentarisch war wie heute. Schwierigkeit macht vor allem die erste Rolle der rechten Zeile
/ ntute$ • /• Einwandfrei ist der Wortschluß -tech. Der Anfang kann mu-, um-, wu-, niu- oder
ähnlich gelesen werden. Der Vorschlag Hagers, mutech = muterlich = mütterlicherseits, befriedigt
nicht, da eine solche Form nicht zu belegen ist. Die Vorschläge Attenkhovers, „wittelspachischen
Lini“, Steigenbergers „mitern“, Gsells „uni • tech“, und Sigharts „mit • der“, entsprechen nicht
dem Bestand an Buchstabenelementen (die beiden letzteren mitgeteilt von Mayer, Dom 52).
Da zweifellos manche Rollen nicht an ihrem Platze sind, wie / • JJJ3 / beweist, möchte ich
ohne Anspruch auf unbedingte Richtigkeit vorschlagen, die Rolle / mutech • / an die zweite Stelle
der linken Zeile zu setzen, so daß zu lesen wäre / vnd • an / mutech • /. Zu ergänzen wäre dann
etwa sinngemäß: ... ist der Begr / ebde ■ stan (wohl traditionsgemäß als stain zu lesen) / auf-
gerichtet / vnd • an / mutech • / geziert / durch . . .
Zur Datierung. Aus den Inschriften selbst konnten wir keine engere Datierung gewinnen, als
die Regierungszeit Albrechts IV. 1469-1508. - Flalm hat bereits ein wertvolles Zeugnis ange-
führt, das uns einen terminus post gibt, nämlich die Weltchronik von Hartmann Schedel, die
unsern Stein nicht kennt, sondern nur sagt: „Bey diser statt in vnsser libn frawen pfarrkirchen
vor dem hohen altar ligt derselb kaiser Ludwig begraben alda man dann sein kaiserliche krön mit
seinem tittel syht“ (Ilalm 152). Die Chronik ist aber nicht von 1495 (Halm), sondern erschien
erstmals 1493, am 12.Juli lateinisch, am 23. Dezember deutsch, siehe Idain (Repertorium biblio-
graphicum) 14508 und 14510, und endet mit dem Jahre 1492. Wir müssen also den terminus
post auf mindestens 1492 hinaufrücken.
Eine weitere Datierungsmöglichkeit gewann Halm, indem er als kompositorische Vorlage für die
Szene der beiden Herzöge auf Wohlgemut, Schatzbehalter hinwies (50 f.), der 1491 erschien, und
von dem ein dem Erasmus Grasser gehöriges Exemplar sich in der Staatsbibliothek München be-
findet, gebunden für Grasser im Jahre 1495 (Halm 7). Wir kämen damit wieder auf den Beginn
der neunziger Jahre als terminus post, doch scheint der Nachweis der kompositorischen Vorlage
nicht genügend gesichert zu sein.
Karl Gröber, der sich auf Grund einer Untersuchung der Platte anläßlich der Neuaufstellung I 932
zuletzt ausführlich über die Datierung äußerte, sprach sich aus kunsthistorischen Gründen für
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