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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]; Kloos, Rudolf M. [Bearb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 5 : Münchener Reihe ; Band 1): Die Inschriften der Stadt und des Landkreises München: mit 105 Abb. , 4 Lageskizzen u. 2 Karten — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.45636#0301
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4. Hintere Platte. Verschollen; Text nach Keim, und Forster:
Alexander P.P. et Mar:8^ Circa an: D: CXX1M epM P. Aquam^ sale conspersam popvlis
benedicimvs vt ea cvncti aspersi sanctificentvrC quod et cvnctis^ sacerdotibvs faciendvm& man-
damvs.
a) Mac Forster; b) MCXXII Forster; c) op. Forster. Anmerkungen d-g siehe unten.
(Die Lesungen der Kdm. sind vorzuziehen, wie der Vergleich der Lesungen von Kdm. und Forster
für die drei erhaltenen Tafeln zeigt.)
(Alexander, Papst und Märtyrer, um das .Jahr 121 an Bischof P.: Mit Salz bestreutes Wasser weihen
wir den Völkern, auf daß alle damit Besprengten geheiligt werden, was wir auch allen Priestern
zu tun auftragen.)
5. Liber dem Kruzifixus Schrifttafel mit den Kapitalisbuchstaben:
I N R I

Zu Nr. 4: Der Text von Aquam — mandamus stammt aus der unechten Dekretale Papst Alexan-
ders I. (105-115), Regest: Jaffe-Ewald, Reg. Pont. Rom. 1 (1885) Nr. |24, anno 105-115?, inc.:
Cogitantibus nobis, und ist entnommen entweder einer Handschrift der Pseudoisidorischen De-
kretalen oder einem Druck des Decretum Gratiani oder einer Einzelüberlieferung.
Der Text steht in den Pseudo-isidorischen Dekretalen (ed. P. Hinschius, Leipzig 1865, S. 94-102;
99) mit den Varianten:
d) enim beigefügt in allen Handschriften; e) ac purificentur beigefügt in allen Handschriften
außer Sg. (St. Gallen, Stiftsbibi. Nr. 670); f) omnibus in allen Handschriften; g) esse beigefügt
in allen Handschriften.
Die vor 1626 bekannten Drucke der Pseudo-isidorischen Dekretalen von Merlinus (Paris 1525 u. ö.)
und die Ausgabe der Epistolae pontificum Romanorum decretales von Carafa (Rom 1591) haben
den gewöhnlichen Text ohne unsere Varianten.
Im Decretum Gratiani, Dist. III, c. 20 steht der Text mit den Varianten:
d) wie unser Text, ohne enim-, e) et (ac) purificentur beigefügt in allen Handschriften; f) und g)
wie oben.
Im Registrum Burchardi ist der Text aufgenommen mit den Varianten (im Apparat der Friedberg-
Ausgabe des Decretum):
d) enim beigefügt; e) wie unser Text ohne Beifügung; f) und g) wie Pseudoisidor.
Am ehesten wäre anzunehmen, daß der Text aus dem das offiziöse kanonische Recht repräsentie-
renden Decretum Gratiani genommen wäre, doch läßt sich dies, wie die abweichenden Lesarten
zeigen, nicht mit Sicherheit behaupten. Da die am stärksten abweichende Lesart e) im Registrum
Burchardi belegt ist, wird die Möglichkeit einer Einzelüberlieferung in Betracht zu ziehen sein,
die etwa darauf zurückgehen könnte. Das Registrum Burchardi selbs t als Textvorlage anzunehmen,
ist wohl nicht möglich, da es zum Ende des Mittelalters bereits völlig außer Gebrauch war.
Der Inhalt betrifft das allgemein gebräuchliche Weihwasser, authentisch bezeugt seit dem 5. Jahr-
hundert im Liber Pontificalis (ed. Duchesne, I, 127), vgl. Buchberger, Lexikon für Theologie und
Kirche, X, 762 ,, Weih wasser“. Es überrascht, diese Dekretale an einem Grabdenkmal zu finden,
doch ist zu beachten, daß in der ursprünglichen Aufstellung hinter dem Denkmal, also vor dieser
Schriftplatte, der große Bronzeengel mit dem Weihwasserbecken stand, der jetzt zwischen den
Westportalen aufgestellt ist.
Kdm. 1037; Forster, München 234; Mayer-Westermayer 225; Ree, Peter Candid 10811.; Haeutle, Hain-
hofer 107 f.

540 St. Michael. Herzog Wilhelm V., Gruftplatte (1626)

Ehemals im südlichen Querschiff an der Wand, z. Z. (1957) in einer Seitenkapelle abgestellt. Ur-
sprünglich als Gruftplatte auf dem Boden im Chor hinter dem ehern, ebenfals dort befindlichen
Grabdenkmal (vgl. Nr. 559). Große Bronzeplatte, breiter Ornamentrahmen, in den Ecken Engel-
köpfe. Im Mittelfeld oben Inschrift, unten Todessymbole (Totenkopf, Fackeln, Stundenglas).
Schrift Kapitalis, erhaben, scharf profiliert. — Abb.
II. 199, B. 124, Bu. 5,7 cm.

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