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Neumüllers-Klauser, Renate [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 12 : Heidelberger Reihe ; Band 4): Die Inschriften der Stadt und des Landkreises Heidelberg — Stuttgart: Druckenmueller, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.52965#0031
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Die von Hampe gegebene Ergänzung stimmt jedoch ebensowenig wie Widmanns Lesung zum Metrum
der Inschrift, die aus leoninischen Hexametern und Pentametern besteht; danach müßte die fünfte Silbe
von Vers 2 kurz sein. Für die in der Wiedergabe des Textes gewählte Konjektur spricht außer dem exakten
Metrum auch die Tatsache, daß qyeqve mit der Lesung Widmanns besser vereinbar ist als quartam und
außerdem sich in die zu ergänzende Lücke leichter einfügen läßt4).
Nach Widmann, der als Gewährsmann den vorletzten Abt des Klosters Schönau, Sebastian Pfungstein5),
benennt, wurde ,,bey menschengedachtnüssz dieszer grabstein erhoben, darunder ein todter unverwesener
cörper in einem seiden kleidt mit einem abgehauenen haupt, so neben dem cörper in einem hohlen steinen
sarch liegendt gefunden, und also dieszer sarch mit dem grabstein wider beschloszen worden.“6)
Die Schrift ist eine Majuskel, in der lediglich viermal unciales E vorkommt. Im Wort recolentes sind N,
T und kapitales E zu einer Ligatur zusammengezogen.
Em „miles Ricfridus“ erscheint 1094 in der Urkunde des Abtes Anselm von Lorsch über die Grenzen
des neuen Stephansklosters als Zeuge'). Er wird mit dem liier genannten Rifridus identisch sein. Damit
ist ein terminus post quem der Entstehung gesichert und ein Anhaltspunkt für den terminus ante quem
in der mutmaßlichen Lebensdauer des Ricfrid und seiner Gemahlin gewonnen; später als 1140 kann die
Platte kaum entstanden sein. Der Stein ist wahrscheinlich der Grabstein der Hazecha, zugleich jedoch
Bestätigung der Güterschenkung an das Stephanskloster8).

q Vgl. H. Sch. Zur neugefundenen Grabplatte in der Stephanskapelle am Heiligenberg, in: Heidelberger Tageblatt 22.XII. 1932.
2) G.Widmann, Chronica, bearb. v. Ch. Kolb (= Württ. Geschichtsquellen VII), Stuttgart 1904, 201.
3) K. Hampe, Die Grabplatte vom Heiligenberg, in: Heidelberger Tageblatt 7. II. 1933. - An der Fundstelle liegt heute eine
Nachbildung der Platte mit dem von Hampe rekonstruierten Text. Das dritte Bruchstück mit dem Schluß der drei ersten
Zeilen wurde erst 1967 im Depot des Museums aufgefunden, es war Hampe bei seiner Ergänzung unbekannt.
4) Ich verdanke die hier gewählte Konjektur dem Vorschlag von Herrn Professor Dr. Bernhard Bischoff-München. Ihm sei
für diesen wie manch anderen Rat und Hinweis, die dem Entstehen der Arbeit Förderung und Ansporn gaben, aufrichtiger
Dank gesagt.
6) Widmann, Chronica 39. - Vgl. die Inschrift des Grabsteins in Schönau nr. 274.
6) Widmann, Chronica a.a.O.
7) Codex Laureshamensis, bearb. u. neu hrsg. von K. Glöckner, nr. 134. - Vgl. auch M. Huffschmid, in: NAHeidelberg 8
(1910) ryoff. und ebd. 12 (1920) 97b.
8) Vgl. DI. II (Mainz) nr. 17 und nr. 666 (Schenkungsurkunden in Mainz/St. Ignaz, die erste etwa gleichzeitig mit der Hazecha-
Platte). - Vgl. auch R. Neumüllers-Klauser, Inschriften als rechtsgeschichtliche Quellen, in: ZRG. Kan. Abt. 53 (1967) 348f.
Huffschmid, Heiligenberg 172b. - Hampe a. a. O. - Trautz, Neckarland 113. - Moers-Meßmer, Heiligenberg 82. - Neumüllers-
Klauser 348 (Abb.).

2 t

Heidelberg, ehern. Neuenheimer Kirche

1137

Weiheinschrift außen an der alten Kirche des heute eingemeindeten Dorfes Neuenheim. Adamus über-
liefert die Inschrift mit dem Zusatz „supra fores templi“, danach ist anzunehmen, daß er selbst die Inschrift
noch sah.
Inschrift nach Adamus.
ANNO DOMINICAE INCARNATIONIS M C\X\XXVHA) NONIS AVGVSTI, AB
EPISCOPO DOMINO b) NOSTRO BOGGONE WORMATIENSIS ECCLE-
SIAE, DEDICATVM EST HOC TEMPLVM IN NOMINE SANCTAE TRINITATIS
ET IN HONORE SANCTIIOHANNIS BAPTISTAEC} ET MARTYRISA): ET QVO-
RVM VEL QVARVM RELIQVIAE CONTINENTVR IN HOC SANCTVARIO,
SCILICET BLASII M. NICOLAI, EGIDII ) CONFESSORVM: VIRGINVMQT)
MARGARETAE, AFRAE, LVCIAE, SVSANNAE.
martyris
Im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1137 an den Nonen des August wurde diese Kirche durch unseren Herrn, den Bischof
Buggo von Worms geweiht im Namen der heiligen Dreifaltigkeit und zu Ehren des heiligen Johannes des Täufers und Mär-
tyrers sowie zu Ehren derer, deren Reliquien in diesem Heiligtum eingeschlossen wurden, nämlich des (heiligen) Märtyrers
Blasius, der (heiligen) Bekenner Nikolaus und Aegidius und der (heiligen) Jungfrauen Margareta, Afra, Lucia, Susanna.
Datum: 5. August.
Die bei Adamus und danach offenbar ohne Kenntnis des Drucks bei Adamus bei Schannat überlieferte
Inschrift ist das einzige Zeugnis für die Kirchweihe der Neuenheimer Johanneskirche durch Bischof
Burchard II. von Worms1). Urkundliche oder chronikalische Nachrichten sind nicht überliefert2).

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