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Zahn, Peter [Hrsg.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 13 : Münchener Reihe ; Band 3): Die Inschriften der Friedhöfe St. Johannis, St. Rochus und Wöhrd zu Nürnberg (Teilbd. 1: bis zum Jahre 1580) — München: Druckenmüller, 1972

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https://doi.org/10.11588/diglit.45637#0023
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und gegen Ende des Jahrhunderts wurden viele dieser Zeichen durch Messingtafeln ersetzt. So ist auch der
Grabstein des Bildhauers Veit Stoß (f 1533), „auf welchem“, wie es im Grabbriefregister heißt, „das
Wappen in stein und der nomen nur neben rum in stein gehauen“ stand, im Jahre 1582 „schier nimmer
leßlich“ gewesen und von den Erben mit einer Messinginschrift versehen worden119).
Das einfache Formular dieser frühen Besitzkennzeichen hält sich bis in die Mitte des Jahrhunderts. Nur
das Nötigste wird mitgeteilt: 1520 Steffan Braun (Inschrift Nr. 20), Hans Wachtel. 1530 (Inschrift Nr. 261).
Beruf oder Name der Ehefrau können sich anschließen: Feyt Hirschfogell. / Glasser: 1520 (Inschrift Nr. 25),
Ulrich Denczel pirprey. / Anna Denczlin 1525 (Inschrift Nr. 181). Bei einer Sonderform der frühen Besitz-
zeichen ist das Grab für eine einzelne Familie gekennzeichnet: Begrebnus der Schnöden. 1521 (Inschrift
Nr. 88), Der Voiten Begrebtnus 1523 (Inschrift Nr. 166) 12°).
Entsprechend den voll datierten Inschriften gibt es auch hier eine Gruppe mit wörtlichem Besitz- und
Erwerbsvermerk: Anno dni 1520 der Stain ist / Hans Pulers vn seiner erbe (Inschrift Nr. 33), Anno dni 1323
Hans I geltzvndpreis vnd seine. / nachkumen Haben ge~ / .walt bey disem stein (Inschrift Nr. 152). Ab 1540
steht bei Inschriften dieses Formulars Begräbnis anstelle von Stein: Die begrebnus ist iecz Haynrich / arers
vnd seyner erben. 1348. iar (Inschrift Nr. 645); Dieses Begräbnus gehört der Ersamen Gesellschaff't des Schneider-
Handwercks / An(no) 161p.121)
Am deutlichsten wird das Jahr der Errichtung der Grabstätte bezeichnet, wenn es etwa heißt: gemacht
Anno 1575. Jar (Inschrift Nr. 1297).
Bei einer kleinen Gruppe bezieht sich die Jahreszahl auf das Todesjahr. Sie haben gleiches Formular
wie die Texte mit großem Datum: 1321. Starb die erber fraw Barbara / Cuncz Hornin Der got gnedig sey:
(Inschrift Nr. 68) 122). Bei einigen davon ist das Todesdatum nachgetragen, sie sind also noch vor dem
Tod des Grabinhabers gegossen worden. Um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert, genauer: zwischen
1590 und 1610, entsteht ein Inschriftentyp, in dem die Merkmale der Besitzmarkierung mit dem Formular
des Sterbedatums verschmelzen. Das Datum ist bei diesen vor dem Tod des Besitzers gefertigten Epita-
phien ausgespart und wird in der Regel kurz nach dem Tod mit Jahr, Monat und Tag nachgetragen123).
Kennzeichnend für diesen Typ sind die bereits erwähnten mehrteiligen Tafeln und allgemein das Aus-
schmücken der einzelnen Textglieder. Häufig wird zum Todesdatum auch die Tageszeit hinzugefügt:
Anno 1383. Sontag frue. 27. Junij ver- / sc/iid...124); Anno 1600. den 6. Januarij zwischen 10. / vnd 11. auff der
Kleinen Vhr vor Mittag. / Verschid...125). Eines der frühesten Beispiele für die Angabe der Todesstunde ist
von 1572 (Inschrift Nr. 1225).
Umfangreicher wird auch der Teil, der die Personalien enthält. Statt der schlichten Verben starb oder
verschied findet man immer häufiger Wendungen wie Jst in got dem hem Entschlafen (Inschrift Nr. 719),
Jst ... Jn Got seliglich verschieden... (Inschrift Nr. 741), und das einfache erbar wird ergänzt zu Erbar vnd
Ernvest (Inschrift Nr. 564), bei den Frauen Erbar vnnd thugenntsam (Inschrift Nr. 563, 568). Neben dem
Verstorbenen und dem Ehegefährten werden auch die Nachkommen und Verwandten, die Zugang zum
Grab haben, aufgezählt (Inschrift Nr. 1104).
Am deutlichsten läßt sich das Anwachsen des Textes am Votum verfolgen: dies schon in den dreißiger
Jahren des Jahrhunderts (Inschrift Nr. 318)126). Wohl als besondere Folge der Reformation teilt sich bereits
um 1530 die Auferstehungshoffnung dem Votum mit (Inschriften Nr. 243 und 450). Ab 1560 sind folgende
Wendungen feste Bestandteile des Votums: Got Vorleihe Jr Vnd Allen Christglaubigen Eine Froliche Auff-
erstehung Amen (Inschrift Nr. 1040), oder Gott verleie Jr vnd vns adln ein frölige vrsted (Inschrift Nr. 1083).
Anschaulich zeigt Inschrift Nr. 1225, welchen Umfang Datierung, Personalien und Votum im letzten
Drittel des sechzehnten Jahrhunderts annehmen können.
Bibelstellen schließen sich seit der Mitte des Jahrhunderts an. Das erste Beispiel ist der kurze Vers aus
1. Petr. 1, 25 Vnd dens heren bort pleibt ebig. (Inschrift Nr. 321)127). Hierzu, und zum Vorkommen von
Gesangbuchversen und Reiminschriften bieten die Register am Schluß des Bandes nähere Angaben.
Der Vergleich einer Reihe von einfach datierten Inschriften mit entsprechenden Einträgen im ältesten
erhaltenen Grabbriefregister hat ergeben, daß die Werkdatierung, also das Entstehungsjahr des Epitaphs,
häufiger ist, als das Datum des Grabkaufes128).
119) Jo 268 Veit Stoß u. a. 1591; näheres vgl. Zahn, Beiträge S. 25 Anm. 7.
12°) Vgl. auch die Inschriften Nr. 32, 60, 127, 136, 190, 231, 238, 264, 468, 701, 709, 955, 957.
121) Ehemals Ro 1480, zit. nach Gugel Rochus S. 92.
122) Zu weiteren Beispielen vgl. Zahn, Beiträge S. 47.
123) Ebenda S. 48.
124) J° 388 Maria Germerßhaim 27.6.1585.
125) Jo 912 Katharina Schwab 6.1.1600.
126) Vgl. Zahn, Beiträge S. 40.
127) Näheres ebenda S. 41 f.
128) Ebenda S. 51 ff.

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