In der Textedition werden Zellenumbrüche durch Schrägstrich gekennzeichnet. Doppelte Schrägstri-
che markieren die Unterbrechung des Textes oder seinen Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld.
Nur metrische und gereimte Texte werden versweise geboten. Gekürzte Worte werden in originalen
Inschriften nach Möglichkeit zwischen runden Klammern aufgelöst, wobei das Kürzungszeichen
selbst entfällt. Worttrennzeichen werden durch Punkte in halber Höhe wiedergegeben und ggf. in
Apparat oder Kommentar beschrieben. Daruntergesetzte Bögen kennzeichnen Nexus htterarum
und Ligaturen. Erhaltene, aber in ihrer Lesung nicht ganz sichere Buchstaben werden unterpunk-
tiert. Zur Kennzeichnung zerstörter Textteile dienen eckige Klammern. Ist eine Ergänzung nicht
möglich, wird die ungefähre Anzahl der ausgefallenen Buchstaben durch Punkte innerhalb der
Klammern wiedergegeben. Bei umfangreichen oder in ihrer Dimension ungewissen Verlusten sind
drei Punkte gesetzt. Bei Verlust am Beginn oder Ende einer Inschrift bleibt die Klammer offen.
Ursprünglich freigelassene Stellen sowie nachträgliche Ergänzungen werden durch spitze Klam-
mern gekennzeichnet.
An den Wortlaut der Inschrift schließt sich der textkritische Apparat, ggf. der Nachweis von Zitaten
sowie die Übersetzung der lateinischen Texte an. Letztere unterbleibt, wenn es sich um einen einfa-
chen, immer wiederkehrenden, formelhaften Wortlaut handelt. Es folgt die Auflösung von nicht nach
der fortlaufenden Tageszählung angegebenen Datierungen und die Benennung bekannter sowie die
Kurzblasonierung unbekannter Wappen.
Der Kommentar enthält ggf. notwendige Hinweise zu Schrift, Sprache, Formular, kunsthistorischen
Fragestellungen und zur chronologischen Einordnung, insbesondere aber Erläuterungen zu den ge-
nannten Personen und zum historischen Umfeld. Die Erfassung der biographischen Daten und des
historischen Umfelds stellt in diesem ersten Regensburger Inschriftenband, der sich nicht zuletzt als
Beitrag zur Stadtgeschichte versteht, einen besonderen Schwerpunkt dar.
Abgeschlossen wird jede Katalognummer durch einen Anmerkungsapparat, der Zitate aus der Litera-
tur nachweist und ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar bietet, und durch em
Literaturverzeichnis, das in chronologischer Folge Abschriften, Abdrucke sowie Abbildungen und
wesentliche Arbeiten über die Inschrift nachweist.
2. Historischer Überblick
„Auch und gerade in der alten bayerischen Metropole Regensburg, wo das patrizisch-bürgerhche
Selbstbewußtsein eben dabei war, die herzoglichen wie bischöflichen Herrschaftsansprüche abzu-
schütteln und zur vollen Reichsfreiheit durchzustoßen, wurden die jungen Mendikantenorden mit
offenen Armen aufgenommen, die Mmoriten des hl. Franz genauso wie die schlichten Predigerbrü-
der des hl. Dominikus, dazu die weiblichen Zweige der Klarissen und Dominikanerinnen, vorüber-
gehend auch die Karmehten und schließlich noch die Augustinereremiten.“3
Der Entschluß, Mindere Brüder nach Deutschland zu senden, war bei dem Kapitel zu Sancta Maria
Portiuncula im Jahre 1219 gefaßt worden,4 5 nachdem die Regeln des Franz von Assisi bereits 1209
durch Papst Innozenz III. vorläufig ihre Bestätigung gefunden hatten.- Die Mission scheiterte aber
hauptsächlich an sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, obwohl Papst Honorius III. die Aus-
gesandten mit einem Empfehlungsschreiben versah.6 Regensburg gehörte zu denjenigen deutschen
Städten, die 1221 bei einem erneuten Aussendungsversuch von dem Subdiakon Caesarius von Speyer
als Niederlassung einer kleinen Gruppe von Minderen Brüdern ausgewählt wurden. Diese traf unter
der Leitung Josefs von Treviso noch im selben Jahr in der Stadt ein.7
3 Hausberger, Bistumsgeschichte 1, 135h; vgl. auch Fink, Papsttum und Kirche 45h
4 Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 271; Eubel, Oberdeutsche Minoritenprovinz 3.
5 Die endgültige Approbation der Brüder durch Papst Honorius III. erfolgte 1223; vgl. Elm, Bettelorden, Sp. 2088;
Paztor, Franziskaner, Sp. 801; Minges, Franziskaner 4.
6 Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 271 f.
7 Hilz, St. Salvator 1 und ioif.; Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 272—276; Berg, Franziskaner, Sp. 812; Elm,
Bettelorden, Sp. 2088; Minges, Franziskaner 6; Eubel, Oberdeutsche Minoritenprovinz 4E
XII
che markieren die Unterbrechung des Textes oder seinen Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld.
Nur metrische und gereimte Texte werden versweise geboten. Gekürzte Worte werden in originalen
Inschriften nach Möglichkeit zwischen runden Klammern aufgelöst, wobei das Kürzungszeichen
selbst entfällt. Worttrennzeichen werden durch Punkte in halber Höhe wiedergegeben und ggf. in
Apparat oder Kommentar beschrieben. Daruntergesetzte Bögen kennzeichnen Nexus htterarum
und Ligaturen. Erhaltene, aber in ihrer Lesung nicht ganz sichere Buchstaben werden unterpunk-
tiert. Zur Kennzeichnung zerstörter Textteile dienen eckige Klammern. Ist eine Ergänzung nicht
möglich, wird die ungefähre Anzahl der ausgefallenen Buchstaben durch Punkte innerhalb der
Klammern wiedergegeben. Bei umfangreichen oder in ihrer Dimension ungewissen Verlusten sind
drei Punkte gesetzt. Bei Verlust am Beginn oder Ende einer Inschrift bleibt die Klammer offen.
Ursprünglich freigelassene Stellen sowie nachträgliche Ergänzungen werden durch spitze Klam-
mern gekennzeichnet.
An den Wortlaut der Inschrift schließt sich der textkritische Apparat, ggf. der Nachweis von Zitaten
sowie die Übersetzung der lateinischen Texte an. Letztere unterbleibt, wenn es sich um einen einfa-
chen, immer wiederkehrenden, formelhaften Wortlaut handelt. Es folgt die Auflösung von nicht nach
der fortlaufenden Tageszählung angegebenen Datierungen und die Benennung bekannter sowie die
Kurzblasonierung unbekannter Wappen.
Der Kommentar enthält ggf. notwendige Hinweise zu Schrift, Sprache, Formular, kunsthistorischen
Fragestellungen und zur chronologischen Einordnung, insbesondere aber Erläuterungen zu den ge-
nannten Personen und zum historischen Umfeld. Die Erfassung der biographischen Daten und des
historischen Umfelds stellt in diesem ersten Regensburger Inschriftenband, der sich nicht zuletzt als
Beitrag zur Stadtgeschichte versteht, einen besonderen Schwerpunkt dar.
Abgeschlossen wird jede Katalognummer durch einen Anmerkungsapparat, der Zitate aus der Litera-
tur nachweist und ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar bietet, und durch em
Literaturverzeichnis, das in chronologischer Folge Abschriften, Abdrucke sowie Abbildungen und
wesentliche Arbeiten über die Inschrift nachweist.
2. Historischer Überblick
„Auch und gerade in der alten bayerischen Metropole Regensburg, wo das patrizisch-bürgerhche
Selbstbewußtsein eben dabei war, die herzoglichen wie bischöflichen Herrschaftsansprüche abzu-
schütteln und zur vollen Reichsfreiheit durchzustoßen, wurden die jungen Mendikantenorden mit
offenen Armen aufgenommen, die Mmoriten des hl. Franz genauso wie die schlichten Predigerbrü-
der des hl. Dominikus, dazu die weiblichen Zweige der Klarissen und Dominikanerinnen, vorüber-
gehend auch die Karmehten und schließlich noch die Augustinereremiten.“3
Der Entschluß, Mindere Brüder nach Deutschland zu senden, war bei dem Kapitel zu Sancta Maria
Portiuncula im Jahre 1219 gefaßt worden,4 5 nachdem die Regeln des Franz von Assisi bereits 1209
durch Papst Innozenz III. vorläufig ihre Bestätigung gefunden hatten.- Die Mission scheiterte aber
hauptsächlich an sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, obwohl Papst Honorius III. die Aus-
gesandten mit einem Empfehlungsschreiben versah.6 Regensburg gehörte zu denjenigen deutschen
Städten, die 1221 bei einem erneuten Aussendungsversuch von dem Subdiakon Caesarius von Speyer
als Niederlassung einer kleinen Gruppe von Minderen Brüdern ausgewählt wurden. Diese traf unter
der Leitung Josefs von Treviso noch im selben Jahr in der Stadt ein.7
3 Hausberger, Bistumsgeschichte 1, 135h; vgl. auch Fink, Papsttum und Kirche 45h
4 Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 271; Eubel, Oberdeutsche Minoritenprovinz 3.
5 Die endgültige Approbation der Brüder durch Papst Honorius III. erfolgte 1223; vgl. Elm, Bettelorden, Sp. 2088;
Paztor, Franziskaner, Sp. 801; Minges, Franziskaner 4.
6 Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 271 f.
7 Hilz, St. Salvator 1 und ioif.; Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 272—276; Berg, Franziskaner, Sp. 812; Elm,
Bettelorden, Sp. 2088; Minges, Franziskaner 6; Eubel, Oberdeutsche Minoritenprovinz 4E
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