Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0067
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Unterricht der Visitatoren 1528.

39

Inzwischen wurde die Visitation im Altenburger Kreise begonnen (Günther von Bünau, Spalatin,
von der Planitz, von Haubitz und Melanchthon waren die Visitatoren). Von dieser Visitation
besitzen wir keine weiteren Nachrichten. Inzwischen war die Visitations-O. weiter verbessert
worden. Vgl. Brief Luther’s an Spalatin vom 13. September 1527 (de Wette 3, 204).
Besondere Verdienste erwarb sich dabei der Kanzler Brück. Dieser betrieb auch die
Zusammenkunft der zur Berathung des Entwurfes Berufenen. Diese Zusammenkunft fand
Ende September 1527 in Torgau statt, und nunmehr wurde die im Wesentlichen von Melanch-
thon ausgearbeitete O. an Luther und Bugenhagen geschickt (Burkhardt, Briefwechsel
Luthers S. 122). Diese änderten wenig.
Einen Zwischenfall verursachte Agricola. Agricola bemängelte namentlich Melanch-
thon’s Anschauungen über Gesetz und Busse. Luther ermahnte ihn zur Ruhe, bis zum Er-
scheinen des Werkes [Brief vom 31. August 1527. de Wette 3, 196; vgl. hierzu de Wette,
3, 215. 243]. Agricola verbreitete aber doch eine Widerlegung. Luther, Melanchthon und
Bugenhagen wurden deshalb nach Torgau berufen, und der Streit wurde einstweilen durch
mündliche Aussprache beigelegt. Vgl. Brief Melanchthon’s an Jonas und Camerarius vom
20. December 1527. Corp. Ref. 1, 914 ff. Brief Luther’s an Jonas vom 20. December 1527.
de Wette 3, 243.
Im Beginne des Jahres 1528 wurde die letzte Redaktion vorgenommen. Zwei Punkte
standen noch zur Beschlussfassung: ob im Abschnitte vom Abendmahl eingehender über die
Reichung in verschiedener Gestalt, und ob in der Lehre von der Ehe ausführlicher von den
verbotenen Graden gehandelt werden solle. Über das Abendmahl unter einer Gestalt verfasste
Luther einen Zusatz. Der Abschnitt von Ehesachen wurde in Übereinstimmung mit der Ansicht
des Kurfürsten (Seckendorff, Hist, Luth. II, 103; vgl. auch Burkhardt, Briefwechsel Luther’s
S. 128 ff.) gekürzt, die „Ehegrade“ wurden nicht festgesetzt, sondern es wurde deren Fest-
stellung der mündlichen Anordnung der Visitatoren überlassen.
Die Vorrede wurde von Luther verfasst (vgl. den Brief des Kurfürsten an Luther, in
Burkhardt, Briefw. S. 128). Selbst noch beim Drucke entstanden Hemmnisse (vgl. Brief
Luther’s an Nikolaus Hausmann vom 2. März 1528; de Wette 3, 287). Endlich am 22. März
1528 wurde das Buch ausgegeben.
Der „Unterricht“ ist kein Gesetz im formalen Sinne, er ist eine Unterweisung für
die Pfarrer, ausgearbeitet von den Visitatoren und von Luther. Tritt der Landesherr auch
formell nirgends hervor, so ist doch das Buch mit seiner Genehmigung ausgearbeitet und ge-
druckt worden. Und das war für die erste Reformations-Zeit völlig ausreichend, in der man
sich nicht um Kompetenzfragen stritt, und in der ein Luther lebte.
Zur Charakterisirung vgl. Burkhardt, S. 24 ff.; Rieker, a. a. O. S. 156 ff.; Sohm,
a. a. O. S. 592; Mejer, Kirchenr. des Ref.-Jahrh., S. 7. Zu den verschiedenen Ausgaben vgl.
Feuerlin S. 273; König S. 36; Strobel, in der Einl. zu den Cursächsischen Visitationsartikeln.
Altdorf 1776; Karl Weber, Melanchthons Kirchen- u. Schul-O. Schlüchtern 1844, S. 36 ff.
Drucke: Wittenberg 1528 (Exemplare in der Kgl. Bibl. Dresden, den Univ.-Bibliotheken
Erlangen, Heidelberg, Jena). 1528 wurde die Schrift noch drei Mal aufgelegt. Ausserdem er-
schienen 1528 Drucke zu Marburg und Nürnberg. Eine niederdeutsche Übertragung erschien
1528 zu Wittenberg. Neuere Drucke: Op. Lutheri. Jen. 4, 333 ff.; Weber, a. a. O. S. 39 ff.;
Richter, K.O. 1, 77; Grossmann, Visitations-Akten der Diöcese Grimma, S. 24 ff.
Von besonderer Bedeutung ist die Revision, welche Luther 1538 aus Anlass der Einführung
der Reformation im Gebiete Herzog Heinrichs von Sachsen vornahm. (Unterricht der Visitatoren,
an die Pfarrherrn im Kurfürstenthum zu Sachsen jetzt durch D. Martin Luther korrigirt.
Wittenberg. Durch Hans Lufft. 1538. 12 Bl. 4°.) Diese Revision zeigt die Fortschritte der
Reformation; die Übergangsbestimmungen sind gestrichen. Luther sagt in einer Vorbemerkung
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften