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Albertinisches Sachsen. Cap. III. Kurfürst August. (1553—1586.)
Aus der Visitation der Superintendentur Pegau, welche Dr. Salmuth und Cäsar von Breiten-
bach im Dezember 1574 durchführten (Dresden, H.St.A. Loc. 1986, Registratur der Visitation
in Pegau 1574) sind hier zu nennen: eine Schul-O. für Pegau (Bl. 5—13a), sodann zwei Be-
richte über Gottesdienst-Ordnungen für Gross-Dalzig (Bl. 172—173), und für Gross-Storkwitz
(Bl. 192 a — 196).
Die Superintendenz Borna wurde im November 1574 von Heinrich Hahn und Cäsar
von Breitenbach visitirt (Dresden, H.St.A. Loc. 1992, Superintendenz Borna). Ich nenne nur
zwei Schul-Ordnungen: für Borna (Bl. 4—5) und für Frohburg (Bl. 84).
Für die Ämter Bitterfeld, Gräfenhainichen, Annaburg und Seida (1575) vgl. Staats-
archiv zu Merseburg, Repert. 50. Cap. II. Nr. 28 (hier ist eine Schul-O. von Bitterfeld zu er-
wähnen); für die Superintendenz Delitzsch (1574) vgl. ebenda Rep. 47. Cap. II. Nr. 1; für die
Superintendenz Eilenburg (1574) vgl. ebenda Repert. 47. Cap. II. Nr. 43 (hier ist Bl. 110ff.
eine Schul-O. von Düben aufgenommen); für etliche Ortschaften in der Ephorie Sangerhausen,
wie Arnstedt, Grossosterhausen, Quenstedt, Rossleben, Harzgerode (1575) vgl. ebenda Repert. 47.
Cap. II. Nr. 2611 (bei Rossleben findet sich eine Schul-Geschichte und eine Schul-Ordnung); für
Freiburg a. d. Unstrut und Klein-Jena (1575) vgl. ebenda Repert. 47. Cap. II. Nr. 17; für die
Superintendenz Eckartsberga (1575) vgl. ebenda Repert. 47. Cap. II. Nr. 5 [2 Theile],
Uber die Visitation zu Kemberg giebt die Matrikel in dem Superintendentur-Archiv zu
Kemberg Aufschluss.
Ausser den oben erwähnten Ordnungen enthalten diese vielen Akten nur spezielle, nament-
lich finanzielle Anordnungen. Diese letzteren geben die werthvollsten Einblicke in die wirth-
schaftlichen Verhältnisse. Es kommen noch eigenartige Einkommensquellen vor. Von den Hoch-
zeiten erhalten Pfarrer und Küster in vielen Orten „eine Suppe sammt ein stück fleisch und ein
kandel bier“; in Zeisdorf (Superintendentur Eckartsberga) empfängt der Pfarrer von jeder
Copulation ein Paar Handschuhe und ein „Schnuptuch“ [St.A. Merseburg, Rep. 47. Cap. II.
Nr. 5. 2. Theil Bl. 107]. Das ungeheure Material muss der Detailforschung überlassen bleiben.
Über die Visitation der Superintendenz Rochlitz belehrt uns Dresden, H.St.A. Loc. 1990,
Visitation der Superintendenz Rochlitz 1575. Die getroffenen Anordnungen sind vorwiegend
finanzieller Natur, wie in den vorstehend genannten Visitationen. Ich nenne hier die Schul-
Ordnungen für Rochlitz (Bl. 13 —14), Penig (Bl. 72b —74b) und Geithain (Bl. 172a —174b).
Von der Pfarrei Penig wird uns (a, a. O. Bl. 68b—70a) eine Gottesdienst-O. überliefert, welche
unten bei Penig abgedruckt werden soll. Zu Chemnitz vgl. Rathsarchiv zu Chemnitz C. IV.
S. I. Nr. 56 (dort auch der Visitations-Abschied).
Eine recht interessante Urkunde findet sich in Dresden, H.St.A. Loc. 8527. Am 15. März
1575 schreibt „tota synodus Inspectionis Ölsnitzianae in Voitlandia“ an den Kurfürsten: Man
hätte vernommen, dass der Kurfürst in den anderen Landestheilen eine Lokal- oder General-
Visitation vornehmen lassen wolle, der Kurfürst möge auch die voigtländischen Kirchen nicht
vergessen, wo in die 50 Jahre keine Visitation gehalten worden sei. Es scheint, als wenn die
Bitte keine Erhörung gefunden hat.
V. General-Visitation 1576/1577. Erste Lokal-Visitation 1577. Sorge für die reine Lehre.
Eine weitere General-Visitation fand Ende des Jahres 1576 und Anfang des Jahres 1577
statt. Wir wissen von dieser Visitation so gut wie nichts. In der mehrfach citirten V.O. vom
28. Mai 1578 nennt der Kurfürst die beiden Visitationen von 1574/75 und 1576/77 nebeneinander
und bezeichnet die von 1574/75 als „erste General-Visitation“; die Visitation von 1576/77 habe
er veranstalten lassen „durch unsere sonderliche, dazu verordnete räthe und theologen, der uni-
versitäten, consistorien, und unserer drei fürstenschulen“. Etwas Weiteres erfahren wir über
die Visitation aus dieser V.O. nicht. Das Ausschreiben vom 21. August 1578 (vgl. oben S. 76)
Albertinisches Sachsen. Cap. III. Kurfürst August. (1553—1586.)
Aus der Visitation der Superintendentur Pegau, welche Dr. Salmuth und Cäsar von Breiten-
bach im Dezember 1574 durchführten (Dresden, H.St.A. Loc. 1986, Registratur der Visitation
in Pegau 1574) sind hier zu nennen: eine Schul-O. für Pegau (Bl. 5—13a), sodann zwei Be-
richte über Gottesdienst-Ordnungen für Gross-Dalzig (Bl. 172—173), und für Gross-Storkwitz
(Bl. 192 a — 196).
Die Superintendenz Borna wurde im November 1574 von Heinrich Hahn und Cäsar
von Breitenbach visitirt (Dresden, H.St.A. Loc. 1992, Superintendenz Borna). Ich nenne nur
zwei Schul-Ordnungen: für Borna (Bl. 4—5) und für Frohburg (Bl. 84).
Für die Ämter Bitterfeld, Gräfenhainichen, Annaburg und Seida (1575) vgl. Staats-
archiv zu Merseburg, Repert. 50. Cap. II. Nr. 28 (hier ist eine Schul-O. von Bitterfeld zu er-
wähnen); für die Superintendenz Delitzsch (1574) vgl. ebenda Rep. 47. Cap. II. Nr. 1; für die
Superintendenz Eilenburg (1574) vgl. ebenda Repert. 47. Cap. II. Nr. 43 (hier ist Bl. 110ff.
eine Schul-O. von Düben aufgenommen); für etliche Ortschaften in der Ephorie Sangerhausen,
wie Arnstedt, Grossosterhausen, Quenstedt, Rossleben, Harzgerode (1575) vgl. ebenda Repert. 47.
Cap. II. Nr. 2611 (bei Rossleben findet sich eine Schul-Geschichte und eine Schul-Ordnung); für
Freiburg a. d. Unstrut und Klein-Jena (1575) vgl. ebenda Repert. 47. Cap. II. Nr. 17; für die
Superintendenz Eckartsberga (1575) vgl. ebenda Repert. 47. Cap. II. Nr. 5 [2 Theile],
Uber die Visitation zu Kemberg giebt die Matrikel in dem Superintendentur-Archiv zu
Kemberg Aufschluss.
Ausser den oben erwähnten Ordnungen enthalten diese vielen Akten nur spezielle, nament-
lich finanzielle Anordnungen. Diese letzteren geben die werthvollsten Einblicke in die wirth-
schaftlichen Verhältnisse. Es kommen noch eigenartige Einkommensquellen vor. Von den Hoch-
zeiten erhalten Pfarrer und Küster in vielen Orten „eine Suppe sammt ein stück fleisch und ein
kandel bier“; in Zeisdorf (Superintendentur Eckartsberga) empfängt der Pfarrer von jeder
Copulation ein Paar Handschuhe und ein „Schnuptuch“ [St.A. Merseburg, Rep. 47. Cap. II.
Nr. 5. 2. Theil Bl. 107]. Das ungeheure Material muss der Detailforschung überlassen bleiben.
Über die Visitation der Superintendenz Rochlitz belehrt uns Dresden, H.St.A. Loc. 1990,
Visitation der Superintendenz Rochlitz 1575. Die getroffenen Anordnungen sind vorwiegend
finanzieller Natur, wie in den vorstehend genannten Visitationen. Ich nenne hier die Schul-
Ordnungen für Rochlitz (Bl. 13 —14), Penig (Bl. 72b —74b) und Geithain (Bl. 172a —174b).
Von der Pfarrei Penig wird uns (a, a. O. Bl. 68b—70a) eine Gottesdienst-O. überliefert, welche
unten bei Penig abgedruckt werden soll. Zu Chemnitz vgl. Rathsarchiv zu Chemnitz C. IV.
S. I. Nr. 56 (dort auch der Visitations-Abschied).
Eine recht interessante Urkunde findet sich in Dresden, H.St.A. Loc. 8527. Am 15. März
1575 schreibt „tota synodus Inspectionis Ölsnitzianae in Voitlandia“ an den Kurfürsten: Man
hätte vernommen, dass der Kurfürst in den anderen Landestheilen eine Lokal- oder General-
Visitation vornehmen lassen wolle, der Kurfürst möge auch die voigtländischen Kirchen nicht
vergessen, wo in die 50 Jahre keine Visitation gehalten worden sei. Es scheint, als wenn die
Bitte keine Erhörung gefunden hat.
V. General-Visitation 1576/1577. Erste Lokal-Visitation 1577. Sorge für die reine Lehre.
Eine weitere General-Visitation fand Ende des Jahres 1576 und Anfang des Jahres 1577
statt. Wir wissen von dieser Visitation so gut wie nichts. In der mehrfach citirten V.O. vom
28. Mai 1578 nennt der Kurfürst die beiden Visitationen von 1574/75 und 1576/77 nebeneinander
und bezeichnet die von 1574/75 als „erste General-Visitation“; die Visitation von 1576/77 habe
er veranstalten lassen „durch unsere sonderliche, dazu verordnete räthe und theologen, der uni-
versitäten, consistorien, und unserer drei fürstenschulen“. Etwas Weiteres erfahren wir über
die Visitation aus dieser V.O. nicht. Das Ausschreiben vom 21. August 1578 (vgl. oben S. 76)