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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0149
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General-Visitation 1574. 1575.

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Herzog Moritz bestellt worden, im Rathsarchiv zu Dresden Ji. IV. 1, Visitation 1575, und im
Superintendentur-Archiv Kemberg.
Von besonderer Bedeutung sind die Bände des Magdeburger Staats-Archives A. LXI,
B. 26a und A. LXI, B. 26. Hier lesen wir in zwei gleichlautenden Exemplaren die ausführ-
lichen Berichte der Visitatoren an den Kurfürsten über die Ergebnisse der Visitation und die
Visitations - Instruktion. Letztere steht auch in dem Bd. XV des Zerbster Superintendentur-
Archives. Sie verdient nur auszugsweisen Abdruck. (Nr. 35.)
Gehen wir auf die einzelnen Bezirke näher ein, so bringt uns Magdeburg, St.A. A. 50.
XI. 67 die „Registration über alle städte und dörfer im ambt Wittenberg“. Eine vorangestellte
Registratur verbreitet sich über Zweck und Veranlassung der Visitation, welche an dieser Stelle,
wie in dem ersten Ausschreiben der Visitatoren, übrigens „Lokal-Visitation“ genannt wird. Von
Ordnungen seien erwähnt die zu den Akten überreichten Schul-Ordnungen für Zahna (c. 1. Bl. 45)
und für Schmiedeberg (eodem loco Bl. 143ff.).
Dresden, H.St.A. Loc. 2050, Visitationsberichte von 1574. 1575, liefert interessante Nach-
richten über Freiberg und Annaberg. Hier befindet sich auch ein Stück mit der Überschrift
„Die Visitatores vom Meissnischen kreis haben bei allen und jeden pfarherrn, die sie visitirt,
nachfolgende verordnung .gethan, die sie auch, wofern sie unserm gnädigsten churfürsten und
herrn gefelligk, durch ein general-ausschreiben nothwendig zu verbessern erachten.“ Diese für
sämmtliche Pfarreien des Meissner Bezirks erlassene V.O. wird hier erstmalig gedruckt. (Nr. 36.)
Über die Visitation zu Meissen giebt uns der citirte Band des Zerbster Superintendentur-
Archivs Auskunft, Bl. 62ff. Zu erwähnen ist eine Schul-O., welche überreicht wurde. Uber den
Visitations-Abschied für die Pfarrkirche Meissen vgl. unter Meissen.
Die Visitation der Superintendenz Leipzig fand im September 1574 durch den Super-
intendenten Dr. Heinrich Salmuth und Cäsar von Breitenbach zu Koschwitz statt. Bei der
Visitation der Stadt Leipzig wurden eine kurfürstliche V.O. vom 1. Mai 1543 und die Schul-
Ordnungen für die Nikolai- und Thomas-Schule (vgl. unter Leipzig) überreicht. Sodann erhalten
wir interessante Nachrichten über die umliegenden Ortschaften und Städte. Hier erstatteten
insbesondere die Geistlichen genaue Berichte über die äussere Gestaltung des Gottesdienstes.
Solche Berichte finden sich in Dresden, H.St.A. Loc. 2050, Visitationsbericht von 1574/75, Bl. 24
für Schönefeld; Bl. 60 b für die drei Dörfer: Eutritzsch, Gohlis und Möckern. [Anmerkungs-
weise sei hier mitgetheilt: Bei Eutritzsch und Gohlis wird sehr über schlechten Kirchenbesuch
geklagt, die „Golitzer“ gehn lieber nach Leipzig, die „Mockrenaer“ nach Wahren. Die drei
Dörfer sollen einen Custos halten, was ihnen schon 1555 auf der Visitation und 1573 vom
Leipziger Consistorium auferlegt worden war. Auch über die Jugend wird geklagt]; Bl. 77 für
Engelsdorf; Bl. 86 für Rötha; Bl. 170 für Zehmen und Rüben; Bl. 200 für Filial Seehausen
bei Wiederitzsch; Bl. 211 für Kröbern; Bl. 243 für Kleberg; Bl. 263 für Taucha; Bl. 295 für
Baalsdorf; Bl. 366 b für Liebertwolkwitz.
Als Beispiele und zwar unten bei den betr. Ortschaften sollen abgedruckt werden:
die Gottesdienst-Ordnungen von Rötha und Taucha.
Die Visitation der Superintendenz Grimma begann im November 1574 und wurde ab-
gehalten durch Dr. Salmuth und Cäsar von Breitenbach zu Koschwitz. Vgl. Dresden, H.St.A.
Loc. 1991, Registratur der Visitation so uff gethaner kurfürstlichen bevelich durch Heinricum
Salmuth Dr., pfarrherrn und superintendent zu Leipzigk und Cäsarn von Breitenbach zu Kosch-
witz in der superintendenz Grimm angefangen Nov. 1574. Aus diesem Bande sind an dieser
Stelle zu nennen eine lateinische Schul-O. für Grimma, sowie einige Berichte der Pfarrherren
über die Ordnung ihres Gottesdienstes; so für Beucha Bl. 257bff.; für Brandis Bl. 565; für
Albrechtshain Bl. 570.
Die Gottesdienst-O. für Brandis soll bei Brandis abgedruckt werden.
Sehling, Kirchenordnungen.

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