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Ernestinisches Sachsen. Cap. I. 1517—1532.
II. Im Jahre 1547 vollzogen sich bedeutende Besitzveränderungen. Das Herzogthum
Sachsen ging mit der Kurwürde an die Albertinische Linie über (Moritz 1547—1553, Augustus
bis 1586, Christian I. bis 1591, Christian II. bis 1611). Den Söhnen des Kurfürsten Johann
Friedrich wurden bestimmte Gebietstheile in Thüringen zugewiesen, die ein Einkommen von
50000 Thalern garantiren sollten. Über die weiteren Ernestinischen Territorial-Veränderungen
wird unten berichtet werden.
Erster Theil.
Ernestinisches Sachsen.
Hilfsmittel: Die allgemeine Litteratur zur Reformationsgeschichte. Die allgemeine Lite-
ratur zur Gesch. der evangel. Kirchen-Verfassung. Die Litteratur zur Geschichte und im
besonderen zur Reformations-Geschichte des Ernestinischen Sachsens, wie Gebhardt, Thürin-
gische Kirchengeschichte. Gotha 1880 —1882; Burckhardt, Gesch. der sächs. Kirchen- u.
Schul-Visitationen. Leipzig 1879. Die zahlreiche, in selbständigen Schriften oder Aufsätzen
(in theologischen, historischen, namentlich auch lokalhistorischen Zeitschriften) enthaltene
Speziallitteratur zu den einzelnen Fürsten, Gebieten und Städten, zu den einzelnen Visitationen
und Ordnungen, sowie zu den Autoren derselben. (Vgl. darüber an den entsprechenden Stellen.)
Richter, Ev. Kirchenordnungen. Litteratur- und Quellen-Zusammenstellungen bei Schultze,
Die Geschichtsquellen der Provinz Sachsen. Halle 1893; Hortschansky, Aus den Pfarr-
archiven der Provinz Sachsen in N. Mitthl. des Sächs.-Thüring. Alterthumsvereins, 71, 191 ff.;
v. Ledebur, Archiv f. Geschichtskunde des preuss. Staates, Bd. 15.
Archive: Weimar, Ernestin. Gesammt-Archiv (citirt: Weimar A.); Dresden, Haupt-Staats-
Archiv (Dresden H.St.A.); Magdeburg, Staats-Archiv; Merseburg, Staats-Archiv; Gotha, Haus-
und Staats-Archiv; Gotha, Consistorial-Archiv; Coburg, Haus- und Staats - Archiv; Meiningen,
Geh. Staats-Archiv; Altenburg, Haus- und Staats-Archiv; Zwickau, Raths-Archiv und Raths-
Schul - Bibliothek; Torgau, Raths - Archiv; Kemberg, Superintendentur-Archiv; Archiv zu
Gnandstein.
Cap. I. 1517—1532.
Kursachsen war der Ausgangspunkt und der Mittelpunkt der Reformation.
Wenn wir zunächst die Gesammtentwickelung ins Auge fassen, so treten uns sofort in
ihrer ganzen Bedeutung für die Durchführung der Reformation die Visitationen entgegen. Sie
waren die eigentlichen Bahnbrecher der Reformation. Die zum Zwecke der Visitationen getroffenen
Anordnungen (Instruktionen, Ausschreiben) der Landesherren, die auf Grund der Visitations-
berichte von den Landesherren erlassenen allgemeinen Verfügungen (Ordnungen, Agenden, Aus-
schreiben, Befehle), namentlich aber auch die von den Visitatoren kraft landesherrlicher Voll-
macht getroffenen Anordnungen (Visitations-Abschiede u. s. w.) schufen die rechtliche Grund-
lage des sich neu bildenden Kirchen-Wesens. Sie sind sämmtlich „Kirchen - Ordnungen“ und
müssen daher, sofern sie nicht allzu lokalen, vorübergehenden oder speziellen Charakters sind,
zur Darstellung und zum Abdruck gelangen, und zwar, soweit sie das ganze Land oder grössere
Gebietstheile angehen, im allgemeinen Zusammenhange, soweit sie einzelne Städte oder Ort-
schaften betreffen, bei diesen.
Es ist daher unerlässlich, auf die Visitationen, soweit sie für unseren Gegenstand in Be-
tracht kommen, näher einzugehen. Mit Recht sagt Burckhardt a. a. O. S. VII: „Die ein-
gehendere Kenntniss der sächsischen Kirchen- und Schul-Visitationen ist von so hervorragender
Bedeutung, dass man ohne die völlige Ergründung sächsischer Verhältnisse nicht wohl den Gang
Ernestinisches Sachsen. Cap. I. 1517—1532.
II. Im Jahre 1547 vollzogen sich bedeutende Besitzveränderungen. Das Herzogthum
Sachsen ging mit der Kurwürde an die Albertinische Linie über (Moritz 1547—1553, Augustus
bis 1586, Christian I. bis 1591, Christian II. bis 1611). Den Söhnen des Kurfürsten Johann
Friedrich wurden bestimmte Gebietstheile in Thüringen zugewiesen, die ein Einkommen von
50000 Thalern garantiren sollten. Über die weiteren Ernestinischen Territorial-Veränderungen
wird unten berichtet werden.
Erster Theil.
Ernestinisches Sachsen.
Hilfsmittel: Die allgemeine Litteratur zur Reformationsgeschichte. Die allgemeine Lite-
ratur zur Gesch. der evangel. Kirchen-Verfassung. Die Litteratur zur Geschichte und im
besonderen zur Reformations-Geschichte des Ernestinischen Sachsens, wie Gebhardt, Thürin-
gische Kirchengeschichte. Gotha 1880 —1882; Burckhardt, Gesch. der sächs. Kirchen- u.
Schul-Visitationen. Leipzig 1879. Die zahlreiche, in selbständigen Schriften oder Aufsätzen
(in theologischen, historischen, namentlich auch lokalhistorischen Zeitschriften) enthaltene
Speziallitteratur zu den einzelnen Fürsten, Gebieten und Städten, zu den einzelnen Visitationen
und Ordnungen, sowie zu den Autoren derselben. (Vgl. darüber an den entsprechenden Stellen.)
Richter, Ev. Kirchenordnungen. Litteratur- und Quellen-Zusammenstellungen bei Schultze,
Die Geschichtsquellen der Provinz Sachsen. Halle 1893; Hortschansky, Aus den Pfarr-
archiven der Provinz Sachsen in N. Mitthl. des Sächs.-Thüring. Alterthumsvereins, 71, 191 ff.;
v. Ledebur, Archiv f. Geschichtskunde des preuss. Staates, Bd. 15.
Archive: Weimar, Ernestin. Gesammt-Archiv (citirt: Weimar A.); Dresden, Haupt-Staats-
Archiv (Dresden H.St.A.); Magdeburg, Staats-Archiv; Merseburg, Staats-Archiv; Gotha, Haus-
und Staats-Archiv; Gotha, Consistorial-Archiv; Coburg, Haus- und Staats - Archiv; Meiningen,
Geh. Staats-Archiv; Altenburg, Haus- und Staats-Archiv; Zwickau, Raths-Archiv und Raths-
Schul - Bibliothek; Torgau, Raths - Archiv; Kemberg, Superintendentur-Archiv; Archiv zu
Gnandstein.
Cap. I. 1517—1532.
Kursachsen war der Ausgangspunkt und der Mittelpunkt der Reformation.
Wenn wir zunächst die Gesammtentwickelung ins Auge fassen, so treten uns sofort in
ihrer ganzen Bedeutung für die Durchführung der Reformation die Visitationen entgegen. Sie
waren die eigentlichen Bahnbrecher der Reformation. Die zum Zwecke der Visitationen getroffenen
Anordnungen (Instruktionen, Ausschreiben) der Landesherren, die auf Grund der Visitations-
berichte von den Landesherren erlassenen allgemeinen Verfügungen (Ordnungen, Agenden, Aus-
schreiben, Befehle), namentlich aber auch die von den Visitatoren kraft landesherrlicher Voll-
macht getroffenen Anordnungen (Visitations-Abschiede u. s. w.) schufen die rechtliche Grund-
lage des sich neu bildenden Kirchen-Wesens. Sie sind sämmtlich „Kirchen - Ordnungen“ und
müssen daher, sofern sie nicht allzu lokalen, vorübergehenden oder speziellen Charakters sind,
zur Darstellung und zum Abdruck gelangen, und zwar, soweit sie das ganze Land oder grössere
Gebietstheile angehen, im allgemeinen Zusammenhange, soweit sie einzelne Städte oder Ort-
schaften betreffen, bei diesen.
Es ist daher unerlässlich, auf die Visitationen, soweit sie für unseren Gegenstand in Be-
tracht kommen, näher einzugehen. Mit Recht sagt Burckhardt a. a. O. S. VII: „Die ein-
gehendere Kenntniss der sächsischen Kirchen- und Schul-Visitationen ist von so hervorragender
Bedeutung, dass man ohne die völlige Ergründung sächsischer Verhältnisse nicht wohl den Gang