änderte Übernahmen einer ihnen von Ansbach übersandten knappen Zusammenfassung des dortigen
evangelischen Ratschlags17.
Am 12. Oktober mußte jedoch auf dem Tag in Rothenburg beschlossen werden, einstweilen von einer
weiteren Behandlung der religiösen Frage abzusehen. Welche Erwartungen man aber damals in diesen
Kreisen gehegt hatte, zeigt der großzügige Reformplan Hans von Schwarzenbergs für alle geistlichen
Güter unter Beschränkung der geistlichen Herrn auf ihre rein geistliche Aufgabe18.
Der Bauernkrieg schuf dann eine völlig neue Lage19. In Nürnberg war die Reformation damals
allerdings bereits zu einem vollen Abschluß gekommen. 1524 wurde der evangelischen Lehre und Gottes-
dienstform völlig freie Bahn gegeben. Nach dem Religionsgespräch vom März 1525 wurde katholische
Messe und Predigt verboten. In anderen Städten wie in Rothenburg, Windsheim und Weißenburg machte
die evangelische Bewegung stürmische Fortschritte. In Weißenburg und Windsheim kam sie dabei zum
endgültigen Sieg. In Rothenburg folgte dagegen gleich darauf ein nicht weniger gewaltsamer Zusammen-
bruch. In der Markgrafschaft wurde die Entwicklung lediglich etwas beschleunigt. Bei den Grafen und
Herren kam sie dagegen zum Stillstand. Als Martin Luther nicht nur bei der Erhebung der Ritterschaft
unter Franz von Sickingen schwieg, sondern sich gar noch zu den Forderungen der Bauern bekannte
und erst recht als die Bauernerhebung in Morden und Brennen ausartete, wandten sich sehr viele ab.
Der Graf von Wertheim und Hans von Schwarzenberg blieben fest. Aber die Herren des Windsheimer
Bundes hielten sich nun zurück, die Grafen von Castell, von Henneberg und von Hohenlohe, die Schen-
ken von Limpurg und erst recht die Ritterschaft.
Einen entscheidenden Wendepunkt brachte der Tod des unentschiedenen Markgrafen Kasimir und
die Regierungsübernahme durch seinen klar evangelischen Bruder Georg. Er führte sofort 1528 die Refor-
mation voll durch, veranstaltete im gleichen Jahr zusammen mit Nürnberg eine Kirchenvisitation und
ließ wieder mit Nürnberg zusammen die Ausarbeitung einer Kirchenordnung in Angriff nehmen. Diese
erschien 1533. Schon vorher hatte der Reichstag von Augsburg mit seinem gleich von vornherein von
Brandenburg-Ansbach-Bayreuth20 und Nürnberg21, sofort darauf auch von Windsheim22 und Weißen-
burg23 unterschriebenen Augsburgischen Bekenntnis eine feste Bekenntnisgrundlage erreicht.
Die durch diesen Block geschaffene Beruhigung der Verhältnisse brachte dann zusammen mit dem
Scheitern aller Einigungsbestrebungen um 1540 die Bewegung auch sonst wieder in Fluß. Auch Schwein-
furt und Rothenburg konnten sich jetzt der evangelischen Bewegung anschließen - Schweinfurt 1542
und Rothenburg 1544. Mit Schweinfurt, teilweise schon vorher, wurden auch die unter hennebergischer
Vogtei stehenden Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld evangelisch. Mit der Grafschaft Henneberg, die
sich gleicher Weise 1544 der Reformation anschloß, erhielt auch das Amt Mainberg evangelische Geist-
liche. Auch die Gegend um Hammelburg, die zum Gebiet der Abtei Fulda gehörte, konnte jetzt evan-
gelisch werden. Nun näherten sich auch die Grafen und Herren wieder der früher von ihnen so stark
geförderten Bewegung. Um 1540 besetzten die Schenken von Limpurg ihre Patronatspfarreien mit evan-
gelischen Pfarrern. Bald darauf tat das gleiche der Graf von Rieneck. 1546 begann Konrad von Castell
mit reformatorischen Maßnahmen24 und ähnlich war es sonst beim Adel - bei den Bibra, Crailsheim,
Egloffstein, Eyb, Fuchs von Bimbach, Hutten Lentersheim, Lichtenstein, Rabenstein, Truchseß von
Rechenberg, Redwitz, Rotenhan, Schaumberg, Seckendorff, Seinsheim, Thüngen, Truchseß von Wetz-
hausen, Wolfskeel usw.25. Das und allein schon die Ausbildung fester, evangelischer Kirchenwesen in
17 Schmidt und Schornbaum 11f.
18 Schornbaum, Kasimir 210ff. - Der Sonderplan für die Jungfrauenklöster abgedruckt bei Egelhaaf 1, 671
bis 676 (Das Datum auf S. 672 ist nach Schornbaum, Kasimir 212 in 1528 zu ändern).
19 Schornbaum, Kasimir 28— 37. 20 Bekenntnisschriften 136. — Siehe unten S. 117.
21 Bekenntnisschriften 137. - Siehe unten S. 117. 22 Siehe unten S. 672.
23 Siehe unten S. 655. 24 Simon, EKGB 240f. 2 6 6 . 25 Simon, EKGB 241ff. 276ff.
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evangelischen Ratschlags17.
Am 12. Oktober mußte jedoch auf dem Tag in Rothenburg beschlossen werden, einstweilen von einer
weiteren Behandlung der religiösen Frage abzusehen. Welche Erwartungen man aber damals in diesen
Kreisen gehegt hatte, zeigt der großzügige Reformplan Hans von Schwarzenbergs für alle geistlichen
Güter unter Beschränkung der geistlichen Herrn auf ihre rein geistliche Aufgabe18.
Der Bauernkrieg schuf dann eine völlig neue Lage19. In Nürnberg war die Reformation damals
allerdings bereits zu einem vollen Abschluß gekommen. 1524 wurde der evangelischen Lehre und Gottes-
dienstform völlig freie Bahn gegeben. Nach dem Religionsgespräch vom März 1525 wurde katholische
Messe und Predigt verboten. In anderen Städten wie in Rothenburg, Windsheim und Weißenburg machte
die evangelische Bewegung stürmische Fortschritte. In Weißenburg und Windsheim kam sie dabei zum
endgültigen Sieg. In Rothenburg folgte dagegen gleich darauf ein nicht weniger gewaltsamer Zusammen-
bruch. In der Markgrafschaft wurde die Entwicklung lediglich etwas beschleunigt. Bei den Grafen und
Herren kam sie dagegen zum Stillstand. Als Martin Luther nicht nur bei der Erhebung der Ritterschaft
unter Franz von Sickingen schwieg, sondern sich gar noch zu den Forderungen der Bauern bekannte
und erst recht als die Bauernerhebung in Morden und Brennen ausartete, wandten sich sehr viele ab.
Der Graf von Wertheim und Hans von Schwarzenberg blieben fest. Aber die Herren des Windsheimer
Bundes hielten sich nun zurück, die Grafen von Castell, von Henneberg und von Hohenlohe, die Schen-
ken von Limpurg und erst recht die Ritterschaft.
Einen entscheidenden Wendepunkt brachte der Tod des unentschiedenen Markgrafen Kasimir und
die Regierungsübernahme durch seinen klar evangelischen Bruder Georg. Er führte sofort 1528 die Refor-
mation voll durch, veranstaltete im gleichen Jahr zusammen mit Nürnberg eine Kirchenvisitation und
ließ wieder mit Nürnberg zusammen die Ausarbeitung einer Kirchenordnung in Angriff nehmen. Diese
erschien 1533. Schon vorher hatte der Reichstag von Augsburg mit seinem gleich von vornherein von
Brandenburg-Ansbach-Bayreuth20 und Nürnberg21, sofort darauf auch von Windsheim22 und Weißen-
burg23 unterschriebenen Augsburgischen Bekenntnis eine feste Bekenntnisgrundlage erreicht.
Die durch diesen Block geschaffene Beruhigung der Verhältnisse brachte dann zusammen mit dem
Scheitern aller Einigungsbestrebungen um 1540 die Bewegung auch sonst wieder in Fluß. Auch Schwein-
furt und Rothenburg konnten sich jetzt der evangelischen Bewegung anschließen - Schweinfurt 1542
und Rothenburg 1544. Mit Schweinfurt, teilweise schon vorher, wurden auch die unter hennebergischer
Vogtei stehenden Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld evangelisch. Mit der Grafschaft Henneberg, die
sich gleicher Weise 1544 der Reformation anschloß, erhielt auch das Amt Mainberg evangelische Geist-
liche. Auch die Gegend um Hammelburg, die zum Gebiet der Abtei Fulda gehörte, konnte jetzt evan-
gelisch werden. Nun näherten sich auch die Grafen und Herren wieder der früher von ihnen so stark
geförderten Bewegung. Um 1540 besetzten die Schenken von Limpurg ihre Patronatspfarreien mit evan-
gelischen Pfarrern. Bald darauf tat das gleiche der Graf von Rieneck. 1546 begann Konrad von Castell
mit reformatorischen Maßnahmen24 und ähnlich war es sonst beim Adel - bei den Bibra, Crailsheim,
Egloffstein, Eyb, Fuchs von Bimbach, Hutten Lentersheim, Lichtenstein, Rabenstein, Truchseß von
Rechenberg, Redwitz, Rotenhan, Schaumberg, Seckendorff, Seinsheim, Thüngen, Truchseß von Wetz-
hausen, Wolfskeel usw.25. Das und allein schon die Ausbildung fester, evangelischer Kirchenwesen in
17 Schmidt und Schornbaum 11f.
18 Schornbaum, Kasimir 210ff. - Der Sonderplan für die Jungfrauenklöster abgedruckt bei Egelhaaf 1, 671
bis 676 (Das Datum auf S. 672 ist nach Schornbaum, Kasimir 212 in 1528 zu ändern).
19 Schornbaum, Kasimir 28— 37. 20 Bekenntnisschriften 136. — Siehe unten S. 117.
21 Bekenntnisschriften 137. - Siehe unten S. 117. 22 Siehe unten S. 672.
23 Siehe unten S. 655. 24 Simon, EKGB 240f. 2 6 6 . 25 Simon, EKGB 241ff. 276ff.
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