Sachsen, Brandenburg-Ansbach und Nürnberg, noch mehr aber der zunehmende Verfall des deutschen
Katholizismus brachte dann aber auch der evangelischen Bewegung in den Hochstiften wieder eine wei-
tere Ausdehnung. Eine große Anzahl von Städten und Dörfern hielt sich evangelisch. Es seien hier nur
solche genannt, die sich später auf die Ferdinandische Erklärung des Augsburger Religionsfriedens
beriefen, wie im Hochstift Würzburg Dettelbach, Gerolzhofen, Karlstadt, Neustadt a. d. Saale und Zeil
am Main oder im Hochstift Bamberg Döringstadt, Marktgraitz, Marktzeuln, Neukenroth, Rattelsdorf',
Staffelstein und Teuschnitz26.
1590 mußte Julius Echter für seine ganze Diözese dem Papst berichten, ut inter decem homines vix
unus in catholica permanserit fide27.
Daß Franken auch gleich auf die weitere Umgebung ausstrahlte, kann nur angedeutet werden, darf
aber um so weniger unbeachtet bleiben, als eben hier dann auch die fränkischen Kirchenordnungen in
Gebrauch kamen oder als Vorbilder dienten und diese Gebiete dann ihrerseits die Rand- und Grenzgebiete
der vollen Ausbreitung der Reformation wurden. So wurde im schwäbischen Kreis sehr früh die dann
freilich heiß umkämpfte Reichsstadt Dinkelsbühl und dann die Grafschaft Öttingen erfaßt. lm baie-
rischen Kreis wurde 1542 durch Ottheinrich in Pfalz-Neuburg die Reformation eingeführt. Gleich dar-
auf folgte die Reichsstadt Regensburg. In der Kuroberpfalz setzte sich ohne obrigkeitliche Mitwirkung
die Reformation vor 1556 durch und die zwischen diesen beiden großen Gebieten und Franken gelegenen
ritterschaftlichen Besitzungen der Herrn von Pappenheim und von Wolfstein und die der Ganerbschaft
Rothenberg gingen den gleichen Weg.
Selbstverständlich war es, daß Brandenburg und Nürnberg nicht nur lebendige Kräfte und Vor-
bilder waren, sondern auch für die Gestaltung der äußeren Verhältnisse in den Kirchenordnungen maß-
gebend wurden. Für diese war es von entscheidender Bedeutung, daß sich zur reformatorischen Bewegung
überall gleich die kirchlich führenden Männer bekannten. Es kam - abgesehen von Wertheim, wo sich
dann aber doch auch alles dem gesamtfränkischen Ablauf eingliederte - nur während der ersten Welle
gelegentlich und vorübergehend (Rothenburg, Windsheim) oder in Außenzonen (Schwabach, Hof) zur
Ausbildung von durch Prediger geführten evangelischen Predigtgottesdiensten, während der Pfarrgottes-
dienst — die Messe - in der Hand der katholischen Geistlichkeit blieb, wie es in Schwaben weithin die
Regel war. Ja, in Ansbach war das Verhältnis sogar umgekehrt: Stadtpfarrer evangelisch, Stiftsprediger
katholisch. So mußten die Kirchenordnungen von Anfang an nicht ein Neues schaffen, sondern nur das
Alte mit neuem Geist erfüllen und ihm entsprechend umprägen. Das geschah in Nürnberg in völlig orga-
nischem Hinüberwachsen, in Brandenburg in zähem Ringen der Volksbewegung gegen den zögernden
Landesherrn. Entscheidende Bedeutung für ganz Franken, aber auch weit darüber hinaus erlangten die
Brandenburg-Nürnbergische Kirchenordnung von 1533 und Veit Dietrichs Agendbüchlein von 1543.
Kaum geringere Bedeutung erhielt das sogenannte Ansbacher Auctuarium, durch das Branden-
burg und Nürnberg - wieder Hand in Hand - die Bedingungen des Interims zu erfüllen bzw. zu um-
gehen suchten. Die Reichsstädte Windsheim und Weißenburg schlossen sich ohne weiteres an und von
der Ritterschaft hatten die Hutten28 einen Geistlichen sogar schon zur Beratung abgeordnet, Man darf
aber wohl auch annehmen, daß der Abgesandte des Schenken von der Limpurger Gaildorf-Linie29 auch
26 Simon, EKGB 243. 273ff. — In wie starkem Maße das der Fall war, zeigt anschaulich der von der Historischen
Kommission bei der Münchner Akademie der Wissenschaften demnächst erscheinende, vom M. Simon bearbei-
tete Kirchenverwaltungsatlas, Teil: Evangelische Kirche. Blatt 1580. Dabei sind dort aber Pfarreien mit nur sehr
vorübergehender evangelischer Haltung von Geistlichen oder Bevölkerungsteilen ohne obrigkeitliche Mitwirkung
nicht kenntlich gemacht.
27 J. Schmidlin, Die Diözesanrelation des... Julius Echter..., in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 7 (1939)
25.
28 Schornbaum, Interim 14, 52.
29 Schornbaum, Interim 14, 52. — Rentschler 22, 8.
Katholizismus brachte dann aber auch der evangelischen Bewegung in den Hochstiften wieder eine wei-
tere Ausdehnung. Eine große Anzahl von Städten und Dörfern hielt sich evangelisch. Es seien hier nur
solche genannt, die sich später auf die Ferdinandische Erklärung des Augsburger Religionsfriedens
beriefen, wie im Hochstift Würzburg Dettelbach, Gerolzhofen, Karlstadt, Neustadt a. d. Saale und Zeil
am Main oder im Hochstift Bamberg Döringstadt, Marktgraitz, Marktzeuln, Neukenroth, Rattelsdorf',
Staffelstein und Teuschnitz26.
1590 mußte Julius Echter für seine ganze Diözese dem Papst berichten, ut inter decem homines vix
unus in catholica permanserit fide27.
Daß Franken auch gleich auf die weitere Umgebung ausstrahlte, kann nur angedeutet werden, darf
aber um so weniger unbeachtet bleiben, als eben hier dann auch die fränkischen Kirchenordnungen in
Gebrauch kamen oder als Vorbilder dienten und diese Gebiete dann ihrerseits die Rand- und Grenzgebiete
der vollen Ausbreitung der Reformation wurden. So wurde im schwäbischen Kreis sehr früh die dann
freilich heiß umkämpfte Reichsstadt Dinkelsbühl und dann die Grafschaft Öttingen erfaßt. lm baie-
rischen Kreis wurde 1542 durch Ottheinrich in Pfalz-Neuburg die Reformation eingeführt. Gleich dar-
auf folgte die Reichsstadt Regensburg. In der Kuroberpfalz setzte sich ohne obrigkeitliche Mitwirkung
die Reformation vor 1556 durch und die zwischen diesen beiden großen Gebieten und Franken gelegenen
ritterschaftlichen Besitzungen der Herrn von Pappenheim und von Wolfstein und die der Ganerbschaft
Rothenberg gingen den gleichen Weg.
Selbstverständlich war es, daß Brandenburg und Nürnberg nicht nur lebendige Kräfte und Vor-
bilder waren, sondern auch für die Gestaltung der äußeren Verhältnisse in den Kirchenordnungen maß-
gebend wurden. Für diese war es von entscheidender Bedeutung, daß sich zur reformatorischen Bewegung
überall gleich die kirchlich führenden Männer bekannten. Es kam - abgesehen von Wertheim, wo sich
dann aber doch auch alles dem gesamtfränkischen Ablauf eingliederte - nur während der ersten Welle
gelegentlich und vorübergehend (Rothenburg, Windsheim) oder in Außenzonen (Schwabach, Hof) zur
Ausbildung von durch Prediger geführten evangelischen Predigtgottesdiensten, während der Pfarrgottes-
dienst — die Messe - in der Hand der katholischen Geistlichkeit blieb, wie es in Schwaben weithin die
Regel war. Ja, in Ansbach war das Verhältnis sogar umgekehrt: Stadtpfarrer evangelisch, Stiftsprediger
katholisch. So mußten die Kirchenordnungen von Anfang an nicht ein Neues schaffen, sondern nur das
Alte mit neuem Geist erfüllen und ihm entsprechend umprägen. Das geschah in Nürnberg in völlig orga-
nischem Hinüberwachsen, in Brandenburg in zähem Ringen der Volksbewegung gegen den zögernden
Landesherrn. Entscheidende Bedeutung für ganz Franken, aber auch weit darüber hinaus erlangten die
Brandenburg-Nürnbergische Kirchenordnung von 1533 und Veit Dietrichs Agendbüchlein von 1543.
Kaum geringere Bedeutung erhielt das sogenannte Ansbacher Auctuarium, durch das Branden-
burg und Nürnberg - wieder Hand in Hand - die Bedingungen des Interims zu erfüllen bzw. zu um-
gehen suchten. Die Reichsstädte Windsheim und Weißenburg schlossen sich ohne weiteres an und von
der Ritterschaft hatten die Hutten28 einen Geistlichen sogar schon zur Beratung abgeordnet, Man darf
aber wohl auch annehmen, daß der Abgesandte des Schenken von der Limpurger Gaildorf-Linie29 auch
26 Simon, EKGB 243. 273ff. — In wie starkem Maße das der Fall war, zeigt anschaulich der von der Historischen
Kommission bei der Münchner Akademie der Wissenschaften demnächst erscheinende, vom M. Simon bearbei-
tete Kirchenverwaltungsatlas, Teil: Evangelische Kirche. Blatt 1580. Dabei sind dort aber Pfarreien mit nur sehr
vorübergehender evangelischer Haltung von Geistlichen oder Bevölkerungsteilen ohne obrigkeitliche Mitwirkung
nicht kenntlich gemacht.
27 J. Schmidlin, Die Diözesanrelation des... Julius Echter..., in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 7 (1939)
25.
28 Schornbaum, Interim 14, 52.
29 Schornbaum, Interim 14, 52. — Rentschler 22, 8.