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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0026
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für die Speckfelder Linie gelten sollte. Wenigstens war dort nachher die Brandenburgische Kirchenord-
nung in Gebrauch30.
Größere Kirchenordnungen schufen sich daneben - aber weitgehend auf diesen Grundlagen - Schwein-
furt (1543) und Rothenburg (1559). Allerdings zeigte sich bei letzterer, daß die Führungsrolle der bei-
den fränkischen Stände schon ausgespielt war. In Brandenburg-Ansbach mußte nach Georgs Tod (1543)
eine Regentschaft die Regierung führen - gerade in einer laut nach klarer Führung rufenden Zeit. Als
1556 Georg Friedrich zur Regierung kam, mußte sich der Jüngling erst Erfahrung und Vertrauen er-
werben. Der Landesherr von Kulmbach, Albrecht Alzibiades, brachte sich durch seine eigenwillige Po-
litik in den Ruf eines gesinnungslosen Mordbrenners31, und nicht zum wenigstens durch seinen Kriegs-
zug gegen Nürnberg stürzte jetzt diese Stadt jähe von ihrer früheren Höhe. So überkam die Rolle der
beiden Gebiete nach dem Interim Herzog Christoph von Württemberg († 1568), dem in dem erfahrenen
Brenz und in dem jugendfrischen Andreä auch die geeigneten Theologen zur Hand waren. Auch die
Grafen von Castell übernahmen einfach die württembergische Ordnung, neben die sie dann nur noch
Dorfordnungen stellten. In diese waren zwar Kirchenordnungsstücke einbezogen. Sie nahmen darin
aber doch nur einen mehr oder weniger beschränkten Raum neben durchaus weltlichen Stücken ein.
Ebenso gingen die Schenken von Limpurg-Speckfeld 1588 von der brandenburgischen Kirchenordnung
von 1533 zur württembergischen über32.
Die Kirchenordnungen der Grafen von Wertheim,Rieneck und die ganz auf der brandenburgisch-nürn-
bergischen Ordnung fußende Ordnung der Herren von Thüngen gelangten nicht zum Druck und blieben
so in ihrer Ausstrahlungskraft beschränkt. Überhaupt keine festgelegten Ordnungen entstanden in den
Städten und Gemeinden der Hochstifte, weil hier der Inhaber der Landesherrschaft entweder überhaupt
ein Gegner der Reformation war oder die Hoheitsverhältnisse nicht klar genug lagen.
Im Norden - an der Grenze gegen die sächsischen Fürsten und Herzogstümer Thüringens - wurde
das Einflußgebiet der brandenburgisch-nürnbergischen Form mit dem Wechsel des politischen Einflusses
von der sächsischen Kirchenordnung in ihrer Aufeinanderfolge begrenzt und gelegentlich auch zurück-
gedrängt.
Diese Kirchenordnungen blieben im allgemeinen bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Geltung.
Vor allem im Bereich der fränkischen Kirchenordnung vvn 1533 begann dann gleich bei ihrem Erscheinen
im Jahre 1783 die kurpfälzische lutherische Kirchenordnung33 einen Siegeszug durch Franken. Schwein-
furt34 samt den Reichsdörfern Sennfeld und Gochsheim35 übernahmen sie. In den meisten ritterschaft-
lichen Pfarreien sogar noch des Hochstiftes Bamberg war sie verbreitet, ohne daß im einzelnen bekannt
wäre, wann der Übergang vollzogen wurde36. Brandenburg-Ansbach-Bayreuth und Nürnberg ersetzten
ihre reformatorischen Ordnungen seit 1788 durch neue eigene Ordnungen.
Bei der Einführung von Kirchenbüchern steht Franken für Deutschland in der ersten Reihe. Nürn-
berg begann am 29. September 1524 die Anlage von Ehebüchern. Es waren die ersten in Deutschland37!
Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenordnung führte dann neben diesen die Taufbücher ein.
Beide Maßnahmen sind wohl in erster Linie als Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung kirchlicher Zucht
und Ordnung — auch im Blick auf das Eindringen der Wiedertäufer - zu verstehen. Daneben wirkten
sich auch andere Gedanken aus. Um, als der Bischof von Würzburg Wiedertäufer hinrichten ließ, seinen

30 Rentschler 22, 22. 38.
31 E. Büttner, Der Krieg des Markgrafen Albrecht Alcibiades in Franken, in: Archiv für Geschichte und Alter-
tumskunde von Oberfranken 28 III (1908) 1—164. 32 Rentschler 22, 22.
33 Ordnung, Gebete und Handlungen bei den öffentlichen Gottesdiensten der evangelisch-lutherischen Gemeinde in
der Kurpfalz. Heidelberg 1783. 34 Schöffel 470. 35 Weber 296.
36 Seeberger, Abriß einer Geschichte des prot. Dekanatsbezirks Bamberg, in: BbKG 13 (1907) 29.
37 M. Simon, Zur Geschichte der Kirchenbücher, in: ZbKG 29 (1960).
 
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