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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0027
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Glaubensgenossen zu ermöglichen, daß sie ihre Kinder taufen ließen, legte am 22. Februar 1527 der
evangelische Kirchner von Hammelburg ein Taufbuch an - das erste auf reichsdeutschem Boden38/
Mit den Kirchenordnungen von Brandenburg und Nürnberg - aber auch ohne diese - verbreitete
sich die Kirchenbuchführung weiter. Sie ging dann aber jeweils gesonderte Wege - auch in diesen Ge-
bieten selbst39.
Bei der Bekenntnisbildung nahmen weitaus die meisten der fränkischen Stände das Konkordien-
buch als die Grundlage ihres Kirchenwesens an. Es unterzeichneten das Buch die Markgrafschaft Bran-
denburg, die Grafschaften Castell, Henneberg und Hohenlohe 40, die Herrschaft Limpurg41 und die Städte
Rothenburg und Schweinfurt42. Die Ritterschaft wurde nicht eigens angeschrieben. Sie hätte sich wohl
geschlossen eingereiht. Lediglich Nürnberg mit den ihm besonders verbundenen Städten Weißenburg und
Windsheim verhielten sich allen Werbungen gegenüber ablehnend.
Die noch größere - weil auch die Nürnberger Gruppe einschließende - äußere Einheitlichkeit des
liturgischen Bildes im Frankenland stellt uns eine Reihe von Ölgemälden aus der Jahrhundertwende
überaus anschaulich vor Augen. In Windsheim (Rathaussaal), Kulmbach (Stadtpfarrkirche), Kasen-
dorf (Kirche) und Nürnberg-Mögeldorf sind Bilder des Andreas Herrneisen um 1600 erhalten43. Die
Andreaskirche in Weißenburg schmückt das 1606 geschaffene Bild eines unbekannten Meisters^. Sie
alle stellen die verschiedensten gottesdienstlichen Handlungen dar und zeigen die jeweils gebrauchten
liturgischen Gewänder der Geistlichen wie ihre und der Gemeindeglieder Haltung.
Die Ausbreitung evangelischer Kirchenwesen in Franken fand erst ihr Ende, als die katholische
Kirche innerlich so erneuert war, daß sie von den Möglichkeiten des Augsburger Religionsfriedens Ge-
brauch machen und mit der Gegenreformation beginnen konnte. Der erste Versuch Fuldas in Hammel-
burg (1576) wurde freilich durch den Mann, der sie dann durchführte - Bischof Julius Echter von Würz-
burg (1573-1617) -, als verfrüht noch einmal abgeblasen. 1584 sah dieser dann die Zeit gekommen und
nun wurde im Hochstift Würzburg alles evangelische Leben vernichtet, wo es nicht durch ritterschaft-
liche Herren, die sich hier besondere Verdienste erwarben, geschützt war. Schon in den ersten Jahren wurde
ihm nachgerühmt, daß er 120 evangelische Geistliche vertrieben und über 100000 Personen zu seiner
Kirche zurückgeführt habe45. Das Aussterben der Grafen von Wertheim (1556), Rieneck (1559) und
Henneberg (1583) ermöglichte ihm bzw. seinem Nachbarn, dem Erzbischof von Mainz, auch die Ver-
nichtung evangelischer Pfarreien in diesen Gebieten46. Im Hochstift Bamberg begann die Gegenrefor-
mation erst 1594 unter Neithard von Thüngen. Erst sein übernächster Nachfolger, Gottfried von Asch-
hausen, vollendete sein Werk um 161147. Während des Dreißigjährigen Krieges wurden dann noch zahl-

38 M. Simon, Das Taufbuch von Hammelburg — das älteste Taufbuch in Bayern, in: Festgabe aus Anlaß des
75. Geburtstags von D. Dr.Karl Schornbaum. Neustadt a. d. Aisch 1950. 63-68; Zur Geschichte der Kirchenbü-
cher,in ZbKG 39 (1960) 1-24.
39 Pfarrbücherverzeichnis für das rechtsrheinische Bayern: 8. W. Biebinger, Evang.-Luth. und Evang.-Reform.
Kirche. München 1940; 5.KI. Stadler, Erzbistum Bamberg. München 1941; 6.K. Puchner, Bistum Eich-
stätt. München 1937; 7. L.Fr. Barthel, Bistum Würzburg. München 1943.
40 Die Unterschrift des Grafen Wolfgang fehlt durch ein Kanzleiversehen in der 1. Ausgabe (J. Chr.Wibel, Hohen-
lohische Kirchen- und Reformationshistorie. 1 [Ansbach 1752] 598), daher auch Bekenntnisschriften 16.
41 Der Inhaber des in Bayern gelegenen Herrschaftsteiles Speckfeld unterschrieb nicht. Nach dem Übergang dieses
Teiles nach seinem Tode (1581) an den Teil Obersontheim unterschrieb aber die Geistlichkeit (Rentschler 22, 21).
42 Bekenntnisschriften 15ff. — Müller, Symb. Bücher 22-26. 761—764. 779f. 780. 786. — Simon, EKGB 332
bis 335. — Graf Ludwig zu Löwenstein unterschrieb nur persönlich ohne seine Geistlichen.
43 II. Ammon, Das Wandbild im Windsheimer Rathaussaal, in: Rund um den Petersberg (Beilage zur Winds-
heimer Zeitung vom 28.April und 5.Mai 1956 mit Abbildung).
44 Die Kunstdenkmäler von Bayern, Stadt und Bezirksamt Weißenburg i. B. München 1932. 42 und Tafel 5.
45 Simon, EKGB 364-372. — G. von Pölnitz, Julius Echter von Mespelbrunn (= Schriftenreihe zur bayeri-
schen Landesgeschichte 17). München 1934.
46 Simon, EKGB 372ff. 47 Simon, EKGB 375-378.

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