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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0028
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reiche evangelische Pfarreien katholisch gemacht48. Dieses Schicksal erlitten auch die schwarzenbergi-
schen Pfarreien, obwohl sie ihr letzter evangelischer Besitzer bei ihrem Übergang an die katholische, in
Baiern ansässige Familie dadurch vor diesem Schicksal bewahren wollte, daß er den Summepiskopat
über sie den Markgrafen von Brandenburg übertrug. Der Einmarsch Gustav Adolfs brachte zunächst für
ein paar Jahre einen Umschwung. Daß dann der Westfälische Friede das Normaljahr auf das Jahr 1624
festsetzte, konnte seinen Genuß aber doch nicht allen Pfarreien, die auf ihn Anspruch gehabt hätten,
verschaffen^.
Fast das ganze Gebiet kam bei der Auflösung des Alten Reiches an das Kurfürstentum Baiern,
dessen vergrößertes Staatsgebiet zu Bayern wurde. Baiern hatte bis dahin zum fränkischen Kreis, ab-
gesehen von Ansprüchen, die es an die Neue Landschaft Nürnbergs stellte, überhaupt keine Beziehungen.
Als Entschädigung für die in den Revolutionskriegen an Frankreich gefallenen linksrheinischen Be-
sitzungen erhielt es nun durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 die mit ihm räumlich in
keiner Verbindung stehenden fränkischen Hochstifte Bamberg und Würzburg. Um diese Verbindung zu
erlangen, strebte es nach dem Erwerb der dazwischen gelagerten Gebiete Brandenburgs und Nürnbergs.
Die Verhältnisse der napoleonischen Zeit ließen dieses Streben gelingen, obwohl die Markgrafschaften
seit 1791 ein Bestandteil des größeren brandenburgischen Landes Preußen geworden waren. Sie wur-
den 1806-1810 samt den kleineren Herrschaften Frankens, die nicht bereits von Preußen selbst oder
von anderen, dann auch an Bayern kommenden Herrschaften aufgesogen worden waren, Bayern ein-
verleibt.
Davon ging die Westhälfte des Landgebietes der Reichsstadt Rothenburg und ein beträchtlicher Teil
im Westraum von Brandenburg-Ansbach wieder an Württemberg verloren. Der Hauptteil der Grafschaft
Hohenlohe, der Nordteil der Grafschaft Henneberg und Teile der Grafschaft Wertheim und des Besitzes
der Herrn von Limpurg fielen an Nachbarstaaten.
So wurden die evangelischen Gebiete Frankens der Hauptbestandteil der bayerischen Landeskirche
und sie wurden das nicht nur zahlenmäßig, sondern auch innerlich, vor allem als die Kinder der Bran-
denburgisch-Nürnbergischen Kirchenordnung.

48 Simon, EKGB 402-408.

49 Simon, EKGB 424f.

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