Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0040
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
ringen Änderungen und unter Einschub der in der Spitalmesse von 1526 gebrachten Lieder als Anhang
seines Gesangbuches abdrucken63 - gewiß, weil er sie dort benützen wollte. Diese Sammlung mit dieser
Messe fand später noch jahrzehntelang wiederholt Nachdrucke und Neuausgaben in Magdeburg64 und
Hamburg65 - gewiß nicht, ohne daß diese Ordnung im Absatzgebiet dieser Bücher auch in Ge-
brauch genommen wurde. Vor allem aber benützte sie der aber schon vorher auch unmittelbar mit Nürn-
berg in enger Verbindung stehende schwedische Reformator Olaus Petri als Vorlage für seine 1531 er-
schienene Messe, aus der sich später die schwedische Hochmesse entwickelte66. Die Gottesdienstform der
Spitalmessen dürfte bis 1533 in Gebrauch gewesen sein. Von diesem Jahre an wurde in der Spitalkirche
alles deutsch gesungen, d. h. wohl ganz nach der damals erschienenen Kirchenordnung07. Es ist nicht
anzunehmen, daß das geschehen wäre, wenn man vorher noch zur Gottesdienstordnung der Pfarrkirchen
übergegangen wäre.
Den Abschluß der Reformation brachte die 1528 gemeinsam mit der Markgrafschaft Brandenburg-
Ansbach durchgeführte Kirchenvisitation und die im Anschluß daran geschaffene brandenburg-nürn-
bergische Kirchenordnung. Sie geschah in so enger Zusammenarbeit der beiden Stände, daß es nicht
erlaubt ist, sie bei der einen oder der anderen Herrschaft zu behandeln, sondern daß sie in einem selb-
ständigen Abschnitt dargestellt werden muß.

63 Geistliche lieder uppt nye gebetert (vgl.Wackernagel1, S. 397 ff. — Neudruck: Wiechmann-Kadow, C.M.
Joachim Slüters ältestes rostocker Gesangbuch. Schwerin 1858. — K. Schmaltz, Kirchengeschichte Mecklenburgs 2
[Schwerin 1936]).
64 So 1534 (Wackernagel, Bibl.Nr. 325), 1540 (aaO. 408), 1541 (Wackernagel 1, 415) und 1543 (Wacker-
nagel, Bibl.Nr. 454), durch Walther (wohl 1542), durch Rödinger (Wackernagel 1, 416f. [Nach letzterer
Ausgabe die Messe bei: J. Linke, Eine unbekannte Nürnberger Gottesdienstordnung, in: Siona 40 (1915) 65-71 ])
und durch Kerner 1559 (Wackernagel, Bibl.Nr. 755).
65 Wackernagel, Bibl.Nr. 754.
66 C. Bergendorff, Olavus Petri and the ecclesiastical transformation in Sweden (1521-1552). New York 1928.
151—157. — Er benützte schon in seinem im Frühjahr 1529 erschienenen ,,Handbuch“ die Nürnberger Abend-
mahlsvermahnung (aaO. 172), und aus der gleichen Zeit stammt die älteste Nachricht über eine Neugestaltung
der Messe in Schweden — wohl unter Benützung der Döberschen Form (aaO. 149. 172).
67 Würfel, Ad Spiritum Sanctum 21.

22
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften