Kirchlich gehörte das Land zu mehreren Diözesen. Im Süden hatten Augsburg und Bamberg Ein-
fluß; im Nordosten griff die Diözese Regensburg herein. Der Hauptteil aber stand unter Würzburg und
Bamberg, wobei Bamberg ausschließlich im Raum des späteren Oberlandes zuständig war. Religiöse
Anstalten - Chorherrnstifte, Männer- und Frauenklöster - gab es im ganzen Lande 264. Ihre Verteilung
in stark von Westen nach Osten abnehmender Dichte spiegelt noch deutlich den Gang der deutschen Land-
nahme wider4 5.
Die fränkischen Gebiete waren seit dem Erwerb Brandenburgs vielfach geteilt, seit 1495 aber wie-
der vereinigt in der Hand Friedrichs IV. Von seinen zahlreichen Söhnen waren Albrecht als Hochmei-
ster des Deutschen Ordens in Preußen, Friedrich als Dompropst in Würzburg, Wilhelm zuletzt als Erz-
bischof von Riga, Johann Albrecht als Bischof von Breslau und schließlich Erzbischof von Magdeburg
und Halberstadt und Gumprecht als Domherr zu Würzburg und Bamberg und Propst des Ritterstifts
Comburg versorgt. Dagegen warteten Kasimir (geb. 1481), Georg (geb. 1484) und Johannes (geb. 1493)
auf die Erbschaft. 1515 setzten, während Georg am Königshof in Ungarn weilte, Kasimir und Johannes
den Vater als geisteskrank gefangen, wobei sie ihn zur Abtretung der Regierung zwangen. Kasimir und
Georg erhielten daher 1516 die kaiserliche Belehnung6. Die Regierung führte aber tatsächlich ausschließ-
lich Kasimir7 , zumal Johannes - schon seit 1508 am kaiserlichen Hofe - bis zu seinem Tode 1525 zu-
meist in den Niederlanden oder in Spanien weilte.
Dem Land war unter Friedrich IV. vor allen Dingen durch seine militärische Betätigung im Dienst
des Kaisers eine sehr hohe Schuldenlast erwachsen. Kasimir vermehrte sie auf die gleiche Weise und
zudem noch durch persönliche Verschwendung. Georg8, der sich die schlesischen Fürstentümer Jäger-
dorf, Ratibor und Oppeln erworben hatte, weilte zumeist auf diesen schlesischen Besitzungen. Zur Be-
hebung dieser finanziellen Nöte dachte Kasimir an die Heranziehung geistlichen Besitzes. Auf die Ent-
wicklung der Reformation in der Markgrafschaft und Kasimirs Stellung zu ihr hatten diese Gedanken
aber keinerlei Einfluß. Religiöses Verständnis besaß er nicht. Sein Leben war durch seine romantische
Treue zu Kaiser und Reich bestimmt. An ihr konnte ihn nicht einmal irre machen, daß er niemals auch
nur seine eigenen Auslagen, geschweige denn die ihm sonst gemachten Versprechungen erhielt. Die evan-
gelische Bewegung verlief auch in seinem Gebiet als Volksbewegung. Was die Obrigkeit dabei tat, waren
weder Anregungen noch führende Anweisungen, sondern lediglich Zugeständnisse, die ihr von der evan-
gelischen Bewegung im Volk Stück für Stück in zähem Ringen abgenötigt wurden.
Die evangelische Volksbewegung.
Das erste Datum aus dieser Bewegung betrifft die Berührung des Mannes, der von entscheidender
Bedeutung für die Reformation in Brandenburg-Ansbach wurde, - des markgräflichen Sekretärs Georg
4 Es waren 2 Kollegiatstifte (Ansbach und Feuchtwangen), 1 Augustinerchorherrnstift (Langenzenn), 6 Benedik-
tinerklöster (Auhausen an der Wörnitz, Heidenheim, Münchaurach, Münchsteinach, Solnhofen und Würzburg[seit
1524 Chorherrnstift]), 3 Franziskanerklöster (Hof, Riedfeld [bei Neustadt an der Aisch] und St. Jobst [bei Bay-
reuth]), 1 Zisterzienserkloster (Heilsbronn), 1 Paulinereremitenkloster (Anhausen [abgegangen; bei Crailsheim]),
1 Augustinereremitenkloster (Kulmbach), 2 Karmeliterklöster (Neustadt am Kulm und Sparneck), 1 Benedik-
tinerinnenkloster (Kitzingen), 1 Augustinerinnenkloster (Königshofen [Mittelfranken]), 1 Prämonstratenserinnen-
kloster (Sulz), 3 Zisterzienserinnenklöster (Birkenfeld, Frauental und Himmelkron), 2 Dominikanerinnenklöster
(Dorfkemmaten und Frauenaurach) und 1 Klarissenkloster (Hof).
5 Die Errichtung des Bistums Würzburg erfolgte 741, die des Bistums Bamberg 1007. Bei letzterer war das Reg-
nitzland um Hof noch nicht mit erfaßt (E. von Guttenberg, Kirchenzehnten als Siedelungszeugnisse im oberen
Maingebiet, in: Jahrbuch für fränkische Landesgeschichte 6/7 [ 1944] 40-130 mit Karte. — M. Simon, Die West-
grenze der Gaupfarrei Hof, in: ZbKG 22 [1953] 151-172). 6 Lang 1, bes. 116-132.
7 Th. Hirsch, Casimir. — Neustadt, Kasimir. — Schornbaum, Kasimir. - Götz, Glaubensspaltung 12ff. -
Schottenloher 29147-29154. — Stieber 132-142.
8 Stieber 137-147. - Lang 1, bes. 116-132. - Neustadt, Georg. - Schottenloher 29105-29128. - Schorn-
baum, Georg. - Götz, Georg; Glaubensspaltung 95.
63
fluß; im Nordosten griff die Diözese Regensburg herein. Der Hauptteil aber stand unter Würzburg und
Bamberg, wobei Bamberg ausschließlich im Raum des späteren Oberlandes zuständig war. Religiöse
Anstalten - Chorherrnstifte, Männer- und Frauenklöster - gab es im ganzen Lande 264. Ihre Verteilung
in stark von Westen nach Osten abnehmender Dichte spiegelt noch deutlich den Gang der deutschen Land-
nahme wider4 5.
Die fränkischen Gebiete waren seit dem Erwerb Brandenburgs vielfach geteilt, seit 1495 aber wie-
der vereinigt in der Hand Friedrichs IV. Von seinen zahlreichen Söhnen waren Albrecht als Hochmei-
ster des Deutschen Ordens in Preußen, Friedrich als Dompropst in Würzburg, Wilhelm zuletzt als Erz-
bischof von Riga, Johann Albrecht als Bischof von Breslau und schließlich Erzbischof von Magdeburg
und Halberstadt und Gumprecht als Domherr zu Würzburg und Bamberg und Propst des Ritterstifts
Comburg versorgt. Dagegen warteten Kasimir (geb. 1481), Georg (geb. 1484) und Johannes (geb. 1493)
auf die Erbschaft. 1515 setzten, während Georg am Königshof in Ungarn weilte, Kasimir und Johannes
den Vater als geisteskrank gefangen, wobei sie ihn zur Abtretung der Regierung zwangen. Kasimir und
Georg erhielten daher 1516 die kaiserliche Belehnung6. Die Regierung führte aber tatsächlich ausschließ-
lich Kasimir7 , zumal Johannes - schon seit 1508 am kaiserlichen Hofe - bis zu seinem Tode 1525 zu-
meist in den Niederlanden oder in Spanien weilte.
Dem Land war unter Friedrich IV. vor allen Dingen durch seine militärische Betätigung im Dienst
des Kaisers eine sehr hohe Schuldenlast erwachsen. Kasimir vermehrte sie auf die gleiche Weise und
zudem noch durch persönliche Verschwendung. Georg8, der sich die schlesischen Fürstentümer Jäger-
dorf, Ratibor und Oppeln erworben hatte, weilte zumeist auf diesen schlesischen Besitzungen. Zur Be-
hebung dieser finanziellen Nöte dachte Kasimir an die Heranziehung geistlichen Besitzes. Auf die Ent-
wicklung der Reformation in der Markgrafschaft und Kasimirs Stellung zu ihr hatten diese Gedanken
aber keinerlei Einfluß. Religiöses Verständnis besaß er nicht. Sein Leben war durch seine romantische
Treue zu Kaiser und Reich bestimmt. An ihr konnte ihn nicht einmal irre machen, daß er niemals auch
nur seine eigenen Auslagen, geschweige denn die ihm sonst gemachten Versprechungen erhielt. Die evan-
gelische Bewegung verlief auch in seinem Gebiet als Volksbewegung. Was die Obrigkeit dabei tat, waren
weder Anregungen noch führende Anweisungen, sondern lediglich Zugeständnisse, die ihr von der evan-
gelischen Bewegung im Volk Stück für Stück in zähem Ringen abgenötigt wurden.
Die evangelische Volksbewegung.
Das erste Datum aus dieser Bewegung betrifft die Berührung des Mannes, der von entscheidender
Bedeutung für die Reformation in Brandenburg-Ansbach wurde, - des markgräflichen Sekretärs Georg
4 Es waren 2 Kollegiatstifte (Ansbach und Feuchtwangen), 1 Augustinerchorherrnstift (Langenzenn), 6 Benedik-
tinerklöster (Auhausen an der Wörnitz, Heidenheim, Münchaurach, Münchsteinach, Solnhofen und Würzburg[seit
1524 Chorherrnstift]), 3 Franziskanerklöster (Hof, Riedfeld [bei Neustadt an der Aisch] und St. Jobst [bei Bay-
reuth]), 1 Zisterzienserkloster (Heilsbronn), 1 Paulinereremitenkloster (Anhausen [abgegangen; bei Crailsheim]),
1 Augustinereremitenkloster (Kulmbach), 2 Karmeliterklöster (Neustadt am Kulm und Sparneck), 1 Benedik-
tinerinnenkloster (Kitzingen), 1 Augustinerinnenkloster (Königshofen [Mittelfranken]), 1 Prämonstratenserinnen-
kloster (Sulz), 3 Zisterzienserinnenklöster (Birkenfeld, Frauental und Himmelkron), 2 Dominikanerinnenklöster
(Dorfkemmaten und Frauenaurach) und 1 Klarissenkloster (Hof).
5 Die Errichtung des Bistums Würzburg erfolgte 741, die des Bistums Bamberg 1007. Bei letzterer war das Reg-
nitzland um Hof noch nicht mit erfaßt (E. von Guttenberg, Kirchenzehnten als Siedelungszeugnisse im oberen
Maingebiet, in: Jahrbuch für fränkische Landesgeschichte 6/7 [ 1944] 40-130 mit Karte. — M. Simon, Die West-
grenze der Gaupfarrei Hof, in: ZbKG 22 [1953] 151-172). 6 Lang 1, bes. 116-132.
7 Th. Hirsch, Casimir. — Neustadt, Kasimir. — Schornbaum, Kasimir. - Götz, Glaubensspaltung 12ff. -
Schottenloher 29147-29154. — Stieber 132-142.
8 Stieber 137-147. - Lang 1, bes. 116-132. - Neustadt, Georg. - Schottenloher 29105-29128. - Schorn-
baum, Georg. - Götz, Georg; Glaubensspaltung 95.
63