II10. Mandat über Pfründenbesetznng 1528.
Unsern grus zuvor! Lieben, getreuen!
Nachdem bishero in verleihung der pfründen in
unserm ambt bei euch und sonst allenthalben in
unsern fürstentumben mit einreißung der römischen
cortisaunen und in ander weg allerlei mißbrauch ge-
wesen sind, darein uns als den fürsten und von Got
geordneter obrigkeit zu sehen geburt, demnach so
bevehlen wir euch hiemit ernstlich, daß ihr hinfür
kein pfründ mer, es seien canonicat, pfarren, predi-
caturen oder vicarien, wie die namen haben, bei
euch verleihet, auch auf jemand anderst belehnung
niemand zur possession ainicher pfründen in unsern
gebit kommen lasset an1 unser wissen und willen,
sondern das ir uns oder unsers abwesens an unser
Druckvorlage: Druck des (verlorenen) Schreibens
nach Weißenstadt: Pöhlmann, Kurze Beschreibung
der Stadt Weißenstadt, in: Archiv des Vereins für Ge-
schichte und Altertumskunde von Oberfranken. 16 III
stathalter und rät jedesmal, so also zue fal kombt,
lauter unterricht tut, was für ein pfründ und durch
welchs todfal die verledigt sei, item wie viel diesel-
big pfründ jerlicher nutzung oder einkommens und
wer die zu verleihen hab, darauf unsers weitern be-
schaids zu gewarten. Das und keins andern zu ge-
schehen, verlassen wir uns ernstlich und ganzlich zu
euch.
Datum Onoltzbach, montag nach Oculi [16. März]
anno 28.
[Adresse:] Unserm rat und lieben getreuen
Götzen von Hirsperg, amtmann,
richter, burgermeister, rat. und
gemein zur Weißenstadt.
(1886) 141. - Druck des (gleichfalls verlorenen) Schrei-
bens nach Wunsiedel: Wunderlich 23f. (darnach bei
Lippert 124).
1 = ohne.
106
Unsern grus zuvor! Lieben, getreuen!
Nachdem bishero in verleihung der pfründen in
unserm ambt bei euch und sonst allenthalben in
unsern fürstentumben mit einreißung der römischen
cortisaunen und in ander weg allerlei mißbrauch ge-
wesen sind, darein uns als den fürsten und von Got
geordneter obrigkeit zu sehen geburt, demnach so
bevehlen wir euch hiemit ernstlich, daß ihr hinfür
kein pfründ mer, es seien canonicat, pfarren, predi-
caturen oder vicarien, wie die namen haben, bei
euch verleihet, auch auf jemand anderst belehnung
niemand zur possession ainicher pfründen in unsern
gebit kommen lasset an1 unser wissen und willen,
sondern das ir uns oder unsers abwesens an unser
Druckvorlage: Druck des (verlorenen) Schreibens
nach Weißenstadt: Pöhlmann, Kurze Beschreibung
der Stadt Weißenstadt, in: Archiv des Vereins für Ge-
schichte und Altertumskunde von Oberfranken. 16 III
stathalter und rät jedesmal, so also zue fal kombt,
lauter unterricht tut, was für ein pfründ und durch
welchs todfal die verledigt sei, item wie viel diesel-
big pfründ jerlicher nutzung oder einkommens und
wer die zu verleihen hab, darauf unsers weitern be-
schaids zu gewarten. Das und keins andern zu ge-
schehen, verlassen wir uns ernstlich und ganzlich zu
euch.
Datum Onoltzbach, montag nach Oculi [16. März]
anno 28.
[Adresse:] Unserm rat und lieben getreuen
Götzen von Hirsperg, amtmann,
richter, burgermeister, rat. und
gemein zur Weißenstadt.
(1886) 141. - Druck des (gleichfalls verlorenen) Schrei-
bens nach Wunsiedel: Wunderlich 23f. (darnach bei
Lippert 124).
1 = ohne.
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