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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0133
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ordnung am 29. Juli von Markgraf Georg bei seiner Rückreise auf der Plassenburg mit den dortigen
Amtleuten und dem Prediger (dem eben als Hofprediger von Luther gesandten Pfarrer Georg Heyde-
rer4) gründlich überarbeitet5.
Nürnberg, das schon am 11. August seine Visitationskommission ernannt hatte, erklärte am
13. August sein Einverständnis mit diesen Änderungen, wobei es gleichzeitig noch den Einschub einiger
Gebete vorschlug. Am gleichen Tag erließ die Reichsstadt auch schon ein Ausschreiben, in dem die Visi-
tation angekündigt und ihr Beginn auf den 3. September festgesetzt wurde.
Dazu wurden anfangs die Pfarrer mit einigen Gemeindegliedern aus der Umgebung Nürnbergs in
das Benediktinerkloster St. Egidien vor eine aus Predigern und Ratsherren gemischte Kommission ge-
laden. Später wurden die entfernter wohnenden Geistlichen visitiert. Dazu reisten die Prediger mit zwei
Ratsherrn in die verschiedenen Landstädte, wohin die benachbarten Pfarrer geladen wurden. Am 22. Ok-
tober war diese Arbeit abgeschlossen. Die Geistlichen der Stadt wurden im Mai 1529 einer Visitation
unterzogen.
Zivar fehlen eingehende Angaben über das Ergebnis, aber es liegen doch wenigstens für so ziem-
lich alle Geistlichen Noten vor. Unter 80 Geistlichen galten 8 als sehr gut, 30 als gut; bei 20 ließ sich
Besserung erhoffen, 22 hatten versagt6 . Dabei bedeuten die guten Noten eindeutig nicht nur reformations-
freundliche Haltung, sondern auch entsprechende Befähigung; auch die schlecht weggekommenen Geist-
lichen dürfen nicht durchweg als solche angesehen werden, die vor einer katholischen Kommission eine
bessere Note bekommen hätten. Besondere Bedeutung verdient dabei, daß ein Mann, der sich so nach-
drücklich als evangelisch bekannt und betätigt hatte, wie Andreas Döber, nur als mittelmäßig beurteilt
wurde7.
Schon vorher war nun aber auch die Visitation in der Markgrafschaft angelaufen. Bereits am
4.August hatte Ansbach durch seine Amtmänner die für die Visitation nätigen Unterlagen, u. a. auch
über die Haltung der Geistlichen, eingefordert. Am 15. August ordnete der Markgraf den Beginn der
Visitation mit den um Ansbach wohnenden Pfarrern an. Sie erfolgt in Ansbach. Die Verhöre nahmen
Rurer und Althammer vor. Zwei Ansbacher Ratsherrn und wahrscheinlich wenigstens ein weltlicher Rat
waren dabei anwesend. Abgeschlossen wurde die Visitation am 13. November (mit einer Nachholung
Anfang Januar).
Das Ergebnis der Visitation ist außerordentlich schwer zu beurteilen. Zunächst liegen umfassende
Angaben überhaupt nur einigermaßen für den Ansbacher Raum vor. Für das Oberland fehit alles. Von
den 327 nach Ansbach zuständigen Geistlichen fehlt bei 175 jede Angabe. Von den 152, bei denen sich
Bemerkungen finden, heißt es bei 97, daß sie nicht erschienen seien oder nicht antworten wollten. Zwei-
fellos bezeichnet das nur bei einem - allerdings nicht abschätzbaren - Teil die persönliche Stellung zur
Reformation. Die Bischöfe hatten natürlich ihren Geistlichen verboteri sich der Visitation zu stellen
(Würzburg z.B. 28. September 1528); aber auch weltliche Patrone taten das - die Seckendorff, Castell,
Pappenheim und das entschieden evangelische Windsheim. Benotet wurden 55. Davon waren 21 gut,
13 mittelmäßig, 13 schlecht und 5 sehr schlecht; bei dreien heißt es ,,willig“ oder „nimmt an“. Bei den
Noten muß wieder gelten, was soeben über die Noten der Nürnberger Geistlichen gesagt wurde8,
Für Brandenburg-Kulmbach wurden die Berichte der Amtmänner am 9. Dezember 1528 eingefor-
dert. Die Visitation wurde dann im Lauf des Frühjahrs in Kulmbach abgehalten. Dorthin wurden die

4 Simon, BPfB 1033.
5 Der Entwurf NLA ARA 8f. 333-338 mit den Änderungen von der Hand Johann von Schwarzenbergs: aaO.
f. 157-167 ( = 169-177), auf dem Gebirg: aaO.f. 322-332. - Vor allem fielen dabei die an sich sehr interessanten
Erwägungen über das Vorgehen gegen ablehnende Geistliche unter fremdem Patronat und das Verfahren mit den
Klöstern (aaO. 164f. 176f. 330f. 336f.). 6 Engelhardt 2, 81-89.
7 Historisch-diplomatisches Magazin 2 (1782) 384. 8 Schornbaum, Visitation.

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