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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0308
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Besondere Beachtung verdient an ihr der ausgesprochen soziale Ton, der sie beherrscht und der
auch die Auswahl der Fragepunkte bestimmt. Die Visitation wurde diesmal in Form einer Rundreise
der Visitatoren vollzogen16. Angesichts dieser Visitationsordnung ist es ungemein zu bedauern, daß über
die Ergebnisse dieser Visitation fast nichts bekannt ist. Lediglich ein Verzeichnis über die Pfründen
des Unterlandes aus dem Jahr 153617 scheint ihr seine Zusammenstellung zu verdanken; dann wird das
gleichzeitig angelegte entsprechende Verzeichnis18 für das ,,Gebirg“ als ein Ersatz für die im Oberland
ja nicht durchgeführte Visitation zu betrachten sein.
Zum Stillstand kam die Visitation anscheinend deshalb, weil in bezug auf Ergänzung der Pfarr-
einJcommen und auf Instandsetzung der Pfarrhäuser Ansprüche gestellt werden mußten, für deren Be-
friedigung keine Mittel vorhanden waren19.
Vielleicht waren ähnliche finanzielle Bedenken auch der Grund dafür, daß die Anregungen zur Ab-
haltung von regelmäßigen Zusammenkünften der Geistlichen der einzelnen Superintendenturen, die
Kulmbach 1539 gab und die Ansbach sofort empfehlend an den Markgrafen weiterreichte, nicht zur Ver-
wirklichung kamen20.
Im Kampf gegen die römische Priesterweihe wurde von einer von der unmittelbaren Übertragung
eines Amtes getrennten Ordination zunächst völlig abgesehen. Dagegen nahm man bei einer Amtsein-
setzung - zumal eines Mannes, der nicht die Priesterweihe empfangen hatte - eine gewisse segnende
Handlung vor, wie z.B. Kaspar Löner in Hof bei der Einsetzung seines Mitarbeiters Nikolaus Medler
am 26. Dezember 152921. Wo Superintendenten fehlten, wie sehr bald im ganzen Land,mag es aber auch
an solchen Amtseinführungen gefehlt und man sich mit der schriftlichen Ernennung begnügt haben. Das
war dann der Grund, weshalb 1538 die Kulmbacher Visitatoren Schnabel und Eberhard in Wittenberg
anfragten, ob man nicht eine Ordination dieser Art einführen dürfe. Dabei erfuhren sie, daß man sich
in Wittenberg schon vor drei Jahren dazu entschlossen habe. Die Kulmbacher schickten diesen Bericht
nach Ansbach. Hier aber lehnten die leitenden Kirchenmänner eine Ordination als überflüssig ab22. Bald
scheinen in Kulmbach aber doch Ordinationen vollzogen worden zu sein23. Das Interim war nun - um
das gleich hier noch anzufügen - der weiteren Ausbreitung dieser Handlung förderlich und bei der
Organisation der Kapitel 1556 wurde sie auch in Ansbach gefordert und auch angeordnet, und zwar
in der Stadt Ansbach und im Anschluß an das Examen21. Noch im 16. Jahrhundert ging man dann
auch noch zu absoluten Ordinationen über, d. h. zur Verleihung des geistlichen Amtes ohne gleichzeitige
Übertragung eines dauernden Amtes25.

Die große Störung: Das Interim.

Der weitere Ausbau erfuhr zunächst bedeutsame Hemmungen. 1541 wurde mit der Volljährigkeit
von Kasimirs Sohn Albrecht Alzibiades26 das Land geteilt-in Ansbach, das Georg behielt,und Kulm-

16 Schornbaum ,Visitation 1536. 17 Bamberg, Staatsarchiv C 3 Verz. VIII Nr. 7. — Looshorn 4, 737—741.
18 Bamberg, Staatsarchiv C 2 Verz. IXa Nr. 9. - Looshorn 4, 735 ff. 19 Kolde, Zur Geschichte 234.
20 Kolde, Zur Geschichte 228f., 234. 21 Gußmann 1 II 109f., 334.
22 Kolde, Zur Geschichte. - NStA ARA f. 11, 448ff., 459ff.
23 Lang, De turbis 19f. (Es ist fraglich, ob Lang wirklich von der Amtseinsetzung getrennte Ordinationen meint;
dann wäre 1541 das früheste Datum). — H. Engelhardt, Das Bayreuther Ordinationsbuch. München 1933.
- Simon, Priestereid.
24 Schornbaum, Synode 1556 154. 162 (siehe unten S. 339). 25 Simon, Priestereid 180f.
26 von Guttenberg, in: NDB 1, 163. — O. Kneitz, Albrecht Alzibiades. Kulmbach 1951. — Schottenloher
29 063a—29 092.

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