Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0358
License: Free access  - all rights reserved
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Brandenburg-Ansbach-Kulmbach II

legenheit müssen eingestellt bleiben, bei deme ir es
auch noch also bleiben lassen wöllet.
So haben wir auch verordnung geton, das euch
dismal sechs gulden7 zur zehrung für die eurem ca-
.pitel zugehörige pfarrer zugestellt werden sollen.
Doch wollen wir uns hierinnen zu kunftiger visita-
tion8 oder auch inmittels nach genommener notturf-
tiger erkundigung, wofern solche unterhaltung hin-
furo zu nemen in andere wege verordnung zu tun
in alle wege vorbehalten haben.
Solchs alles haben wir euch erheischender notturft
nach gnediger mainung nicht wöllen verhalten. Das
auch gewißlich und aigentlich also, auch kein anders
zu geschehen, wöllen wir uns genzlich und ernstlich
zu euch verlassen.
Datum Onoltzbach, den 26.0ctobris. A[nn]o etc.
56.
An nachvolgende pfarrer, dechant und super-
intendenten9:
Waßertruhendingen: Georg Schack.
Gunzenhausen: Sebastian Stiller.

7 Die Kaufkraft eines Guldens von 1556 entsprach un-
gefähr der von 125 DM des Jahres 1959 (vgl. S. 31
Anm. 20 ! — Zu anderen hier in Betracht kommenden
wirtschaftlichen Verhältnissen vgl. S. 334 Anm. 9!).
8 Über Verwickelungen, die sich daraus ergaben, daß
eine solche Zahlungsanweisung nicht auch gleich für
weitere Visitationen gegeben wurde siehe die Ein-
leitung S. 295!
9 Zur Ämterorganisation vgl. O. Herding, Die Ans-
bacher Oberämter und Hochgerichte im 18. Jahr-
hundert (mit Karte),in: Jahrbuch für fränkischeLan-
desforschung 5 (1939) 102-131. - Zu den einzelnen
Männern vgl. Simon, APfB.
10 Später in Langenzenn.
11 = Lehrberg, später in Leutershausen.
12 Gemeint ist nicht der fürstlich-castellische Ort die-
ses Namens, sondern ein unmittelbar bei ihm in der
Pfarrei Kleinlangheim gelegenes, schon im 15. Jahr-
hundert zerstörtes Schloß. (Sperl 26f. 69. 361ff. -
Festschrift zur Casteller Festwoche... 1958. Ca-
stell 1958. 13. 15. 20). Sitz des Amtes war Kleinlang-
heim. - Als Superintendentur bald in Kitzingen auf-
gegangen (G. Stieber, Historische und topographi-
sche Nachricht von dem Fürstenthumb Brandenburg
Onolzbach. Schwabach 176L 5221f.).
13 Anhausen an der Wörnitz. Ein wohl zu Anfang des
12. Jahrhunderts gestiftetes Benediktinerkloster [J.
Hemmerle, Die Benediktinerklöster in Bayern -
Bayerische Heimatforschung 4] München 1951. 26 f.—
J. B. Götz, Georg Truchseß, der letzte Abt des
Benediktinerklosters Ahausen... [1500-1552], in:
Augsburger Postzeitung 1905, Literarische Beilage

Schwabach: maigister Antoni Colander.
Crailsheim: maigister Georg Widmann.
Prediger zu Feuchtwang: Baithasar Hillemeir.
Uffenheim: Johannes Schilling.
Cadolzburg10: Christoph Kifer.
Weimersheim: Joh. Praun.
Leerberg 11: maigister Gregorius Burmann.
Castel12: Georg Halbmeister.
Kitzingen: itziger zeit Georg Halbmeister, pfar-
rer zu Kleinlangenheim.
Verordnung der Capitel und ainem iden derselben
zugeschlagene pfarrer:
Wassertruhentingen: stat und amt, auch closter
Ahausen13.
Guntzenhausen: stat und amt, item amt Hohen-
truentingen14.
Schwobach: stat und amt; desgleichen die embter
Roth, Thann15, Windspach, Schönberg, item clo-
ster Hailsprunn16.
Nr. 47-51. - Götz 204f.). Es wurde allgemein be-
kannt dadurch, daß dort 1608 die Union der evan-
gelischen Stände gegen die gegenreformatorische Be-
drohung geschlossen wurde.
14 Hier vermißt man das 752 von Wunibald, dem Bru-
der des ersten Eichstätter Bischofs Willibald gegrün-
dete Benediktinerkloster Heidenheim (Hemmerle
[vgl. Anm. 13] 55f. - Schornbaum, Heidenheim).
15 = Burgthann (Stieber 267-271).
16 1132 durch Bischof Otto den Heiligen von Bamherg
gegründet. In die Klosterkirche wurde 1284 die
Grabkapelle der Grafen von Abenberg, mit denen
die früheren Hohenzollern verschwägert waren, ein-
bezogen. Dadurch wurde die Klosterkirche von Heils-
bronn Grabstätte der fränkischen Hohenzollern.
Wegen seiner Größe und seines Reichtums, seiner
frühen Hinwendung zur reformatorischen Bewegung
und wegen seiner Lage in der Nähe von Ansbach er-
langte es unter allen Klöstern besondere Bedeutung
während und nach der Reformation. Nach dem Tod
des letzten Abtes 1578 wurde es ganz in staatliche
Verwaltung genommen, wobei bis 1631 noch Titular-
äbte ernannt wurden, die aber u. a. wegen der Nähe
von Ansbach zu keiner besonderen Bedeutung ge
langen konnten. (Hocker. — Muck. — A. Heid
acher, Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte
des Klosters Heilsbronn. Bonn 1955.-Urkunden-
regesten des Zisterzienserklosters Heilsbronn.
1. Teil 1132-1321. Bearb. von G. Schuhmann und
G. Hirschmann [ = Veröffentlichungen der Gesell-
schaft für fränkische Geschichte III. Reihe Bd. 3
Würzburg 1957]).

340
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften