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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0642
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[VII 1] Kirchenordnung
Eines Erbarn Raths, / des heiligen Reichs / Stat Schwein- / furt
in Francken,Wie man sich /beide mit der Lehre
vnd Cere- / monien halten solle.
1543.

[Wappen]
1. Corin. 14.
Lassets alles züchtiglich vnd / ordentlich zugehen!
[Inhaltsübersicht auf S. 644]

Vorrede Jo[hannis] S[utelii].
Vom gebrauch, nutz und besserung der
kirchenordnung und ceremonien.
Das an guten christlichen ceremonien und ordenung
nicht mangelen noch davon etwas abgehen solle, er-
scheinet und folget je aus den worten des heiligen
aposteln Pauli, da er spricht [1. Kor. 14, 40]: Las-
set alles züchtiglich und ordentlich zugehen! Und
müssen auch alle gottförchtige, frome, gleubige chri-
sten bezeugen und sagen, das nun mehr dieser lere
und vermanung des lieben apostels zum höchsten
von nöten sei; denn der Teufel, schwermer und rot-
tengeister zu diesen letzten ferlichen zeiten alle gute
ordnung und christliche ceremonien gerne aufheben,
zerstören und mit füßen treten wolten und gleichs
die christen als in einen seustal jagen; so gar kön-
nen diese grobe, störrige leute nichts bleiben lassen,
das doch an im selbs nicht böse noch zu verwerfen
ist, viel weniger dem wort Gottes und glauben zu-
wider ist. So ists in auch ein greuel und ekel, sich
mit anderen christen in ordnung und ceremonien zu
vergleichen und einhellig ubereinstimmen, gerade,
als were es inen ein große verkleinerung und abbruch
an irem namen und die leute gleichs wehnen und
denken müsten, sie weren allein die geistreichen gro-
ßen held, die alles von in selber hetten und von an-
dern nichts bedürften etwas zu entlehen oder bor-
gen.
Druckvorlage: Originaldruck (Quartband. 8 Bo-
gen, 1 Blatt; Stadtbibliothek Schweinfurt). - Druck:
Richter 2, 21 ff. (in Auszügen).

Drum wil es nach der lere des heiligen Pauli, dro-
ben vermelt, einer christlichen oberkeit sampt den
predigern gepüren und zustehen, ein gut fleißig auf-
sehens zu haben, das alles in der kirchen mit pre-
digen, singen, lesen und reichung der heiligen hoch-
wirdigen sacrament züchtiglich und ordenlich zu-
gehe, auch etliche alte ceremonien, so ferne sie dem
heiligen evangelio glauben nicht entgegen noch die
gewissen gefangen nemen oder verwirren, bleiben
lassen, und also möge mancherlei ergernus, so aus
unnötiger enderung geschicht, vorkommen1 und ver-
hütet werden.
Was ists, das man nur aus mutwil oder neuerung
auch gleichs die alten guten ceremonien, so man in
singen und lesen gebrauchet mit den andern un-
nötigen, vergeblichen ceremonien zergehen und fallen
lasset ? Sol denn kein gute, christliche ordnung blei-
ben ? Oder wöllen wir wider die natur kempfen und
streiten ? Es vermag und kan doch dis zeitliche leben,
stand und wesen keiner ordnung, ceremonien und
gesetze geraten; denn so wenig Gott der almechtige
etwas endert und auf hebet am firmament des himels,
an sonnen, mon, sternen, das nicht alles in seiner
ordenung und regirung bleibe und also für und für
bestehe, so wenig er die ordenung, regierung und aus-
teilung des jars in seine bestimbte, gewise zeit en-
dert, so wenig mus auch abgehen an der ordenung,
ceremonien und gesetzen, so zu diesem leiblichen
oder zeitlichen leben gehören, und wir weren auch
1 = abstellen, verhindern (Schmeller 1, 1248).

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