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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0715
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Der Hauptteil der Grafschaft Rieneck aber geriet ganz oder in Gemeinschaft mit Hanau-Münzen-
berg an das Hochstift Mainz. Hier erfolgte zunächst noch keinerlei Beeinträchtigung der evangelischen
Religionsübung. Erst Joh. Adam von Bicken, der 1602 Erzbischof wurde, begann die Gegenreforma-
tion, indem er nach dem Tod des Pfarrers von Lohr im August 1603 die Stelle katholisch besetzte. Das
geschah im Laufe der nächsten Jahre dann auch mit den übrigen Pfarreien (Frammersbach, Langen-
prozelten und Wiesen)— in Rieneck erst 1618. Bis dahin hatten sich auch evangelische Bürger, die sich
sonst weithin dem Zwang durch Auswanderung entzogen, der Rückkehr in die katholische Kirche wider-
setzen können. Schließlich blieben hier nur die Pfarreien, in denen Hanau Rechte besaß (Bieber, Lohr-
haupten, Partenstein), evangelisch.
Natürlich mußte in den weiterhin evangelischen Pfarreien die rieneckische Kirchenordnung über
kurz oder lang den Ordnungen der neuen Kirchenherren weichen - der erbachischen von 156015 und der
hanauischen von 157316.
Bei der politischen Neuordnung zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen Bieber und Lohrhawpten
zu Hessen-Hanau. Partenstein und die zunächst an Erbach gefallenen Pfarreien sowie der wieder
katholisch gewordene Hauptteil der ehemaligen Grafschaft wurden Bayern einverleibt.

15 Richter 2, 222ff.
16 Richter 2, 506ff. — Sie war zunächst für Hanau-Lichtenberg geschaffen worden, wurde dber 1578 auch von Hanau-
Münzenberg übernommen.

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