Literatur außer den bei der Einführung bereits genannten Titeln:
J. Denzinger, Beiträge zur Geschichte der Pfarrei Wolfsmünster, in: Archiv des Historischen Vereins für
Unterfranken 12 I (1852) 111-211. - G. Mundle, 450 Jahre durch Gottes Barmherzigkeit. Brückenau 1903. -
J. Schornbaum, W. 181-189. 208. - R. von Thüngen, Das reichsritterliche Geschlecht der Freiherrn von Thün-
gen. 1. 2. Würzburg 1926. - Fr.Weidringer, Einführung der Reformation und die Auswirkung der Gegenrefor-
mation in den Gemeinden des Sinntals (Maschinenschrift). Phil. Diss. Würzburg 1945.
Archive: Weißenbach, Archiv der Freiherrn von Thüngen Lutzscher Linie.
Die Reichsfreiherrn von Thüngen besaßen um Sinn und fränkische Saale am Westrand des Spes-
sart und in der südlichen Rhön ein großes, geschlossenes Gebiet, das eigentlich alle Aussichten gehabt
hätte,zu einer einflußreichen Herrschaft im Rahmen der fränkischen Grafschaften zu werden. Der Über-
gang eines Teiles dieser Herrschaft aus der Lehenshoheit des benachbarten Hochstifts Würzburg in
die der weit entfernten Markgrafen von Brandenburg (1483) schien auch der Anfang dazu zu sein. Die
verschiedensten Gründe ließen es dann aber nicht dazu kommen und führten im Gegenteil während der
Gegenreformation zu einem weitgehenden Zerfall. In der Reformationszeit gehörten vermutlich zu diesem
Gebiet die Pfarreien Bonnland, Büchold, Burgsinn, Gräfendorf, Hirschfeld, Höllrich, Oberleichtersbach,
Roßrieth, Thüngen, Windheim, Wolfsmünster und Zeitlofs. Sie lagen alle in der Diözese Würzburg.
Die Familie war seit 1300 in zwei Hauptlinien, die andreasische und die lutzische Linie geteilt. Der
Besitz wurde aber zumeist gemeinschaftlich verwaltet. Die Konfessionszugehörigkeit der einzelnen Glieder
und Linien war anfangs sehr verschieden und wechselte vielfach. 1519 bis 1540 war ein Glied der Fa-
milie - Konrad - Fürstbischof von Würzburg. Er zeigte sich durchaus nicht reformationsfreundlich. So
wurde die Reformation in den Pfarreien der Herrschaft erst seit 1551 (Thüngen) und 1553 (Zeitlofs)
durchgeführt1.
Das Kirchengebiet der Freiherrn von Thüngen erhielt 1564 eine eigene Kirchenordnung2. Diese
ist schon allein deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie zweifellos die einzige über den Rahmen einer
Dorfordnung hinausgehende Kirchenordnung innerhalb des fränkischen Adels war und blieb.Sie ver-
dient aber auch noch wegen ihrer Entstehung besondere Beachtung. Sie wurde nämlich nicht wie andere
durch einen Landesherrn diktiert, auch nicht durch einen einzelnen Theologen oder einen kleinen Kreis
von Geistlichen geschaffen. Sie wurde vielmehr auf einer Synode sämtlicher Pfarrer des Gebietes auf
Einladung und in Anwesenheit - man darf kaum sagen: Vorsitz - der Landesherrn durch gemeinsame
Übereinkunft beschlossen und angenommen. Selbstverständlich mußte dabei ein Mann führend tätig sein.
1 von Thüngen 1, 273. 2 Vgl. unsere Nr. XIII 1.
729
J. Denzinger, Beiträge zur Geschichte der Pfarrei Wolfsmünster, in: Archiv des Historischen Vereins für
Unterfranken 12 I (1852) 111-211. - G. Mundle, 450 Jahre durch Gottes Barmherzigkeit. Brückenau 1903. -
J. Schornbaum, W. 181-189. 208. - R. von Thüngen, Das reichsritterliche Geschlecht der Freiherrn von Thün-
gen. 1. 2. Würzburg 1926. - Fr.Weidringer, Einführung der Reformation und die Auswirkung der Gegenrefor-
mation in den Gemeinden des Sinntals (Maschinenschrift). Phil. Diss. Würzburg 1945.
Archive: Weißenbach, Archiv der Freiherrn von Thüngen Lutzscher Linie.
Die Reichsfreiherrn von Thüngen besaßen um Sinn und fränkische Saale am Westrand des Spes-
sart und in der südlichen Rhön ein großes, geschlossenes Gebiet, das eigentlich alle Aussichten gehabt
hätte,zu einer einflußreichen Herrschaft im Rahmen der fränkischen Grafschaften zu werden. Der Über-
gang eines Teiles dieser Herrschaft aus der Lehenshoheit des benachbarten Hochstifts Würzburg in
die der weit entfernten Markgrafen von Brandenburg (1483) schien auch der Anfang dazu zu sein. Die
verschiedensten Gründe ließen es dann aber nicht dazu kommen und führten im Gegenteil während der
Gegenreformation zu einem weitgehenden Zerfall. In der Reformationszeit gehörten vermutlich zu diesem
Gebiet die Pfarreien Bonnland, Büchold, Burgsinn, Gräfendorf, Hirschfeld, Höllrich, Oberleichtersbach,
Roßrieth, Thüngen, Windheim, Wolfsmünster und Zeitlofs. Sie lagen alle in der Diözese Würzburg.
Die Familie war seit 1300 in zwei Hauptlinien, die andreasische und die lutzische Linie geteilt. Der
Besitz wurde aber zumeist gemeinschaftlich verwaltet. Die Konfessionszugehörigkeit der einzelnen Glieder
und Linien war anfangs sehr verschieden und wechselte vielfach. 1519 bis 1540 war ein Glied der Fa-
milie - Konrad - Fürstbischof von Würzburg. Er zeigte sich durchaus nicht reformationsfreundlich. So
wurde die Reformation in den Pfarreien der Herrschaft erst seit 1551 (Thüngen) und 1553 (Zeitlofs)
durchgeführt1.
Das Kirchengebiet der Freiherrn von Thüngen erhielt 1564 eine eigene Kirchenordnung2. Diese
ist schon allein deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie zweifellos die einzige über den Rahmen einer
Dorfordnung hinausgehende Kirchenordnung innerhalb des fränkischen Adels war und blieb.Sie ver-
dient aber auch noch wegen ihrer Entstehung besondere Beachtung. Sie wurde nämlich nicht wie andere
durch einen Landesherrn diktiert, auch nicht durch einen einzelnen Theologen oder einen kleinen Kreis
von Geistlichen geschaffen. Sie wurde vielmehr auf einer Synode sämtlicher Pfarrer des Gebietes auf
Einladung und in Anwesenheit - man darf kaum sagen: Vorsitz - der Landesherrn durch gemeinsame
Übereinkunft beschlossen und angenommen. Selbstverständlich mußte dabei ein Mann führend tätig sein.
1 von Thüngen 1, 273. 2 Vgl. unsere Nr. XIII 1.
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