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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (12. Band = Bayern, 2. Teil): Schwaben: Reichsstädte Augsburg, Dinkelsbühl, Donauwörth, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Grafschaft Oettingen-Oettingen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.30628#0179
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Literatur außer den bereits genannten Schriften:
Karl Alt, Zur Interimspolitik Karls V., in: Zeitwende 30 II (1927) 187ff.; Kaufbeurer Kaiserbriefe aus den
Jahren 1545-1551. Ein Beitrag zur Interimspolitik Karls V. o.O.u.J.; Reformation und Gegenreformation in der
freien Reichsstadt Kaufbeuren (= Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns 15). München 1932. — Bau-
mann 3, 385-394. - Medicus 61. 301. 305ff. - Simon, EKGB 173. 178. 197. 212. 238. 251. 258. 269. 383. 410.
419. 423. - Steichele 6 bes. 365-420. —Felix Stieve, Die Reichsstadt Kaufbeuren und die baierische Restaurations-
politik. Ein Beiirag zur Vorgeschichte des Dreißigjährigen Krieges. München 1870. — Chn.Jak.Wagenseil, Bei-
trag zur Geschichte der Reformation ... vom Jahr 1524 bis ... 1699. Leipzig 1830. - Max Weigel, Der erste Refor-
mationsversuch in der Reichsstadt Kaufbeuren und seine Niederwerfung, in: BbKG 21 (1915) 144—156. 193-202.
241-253.

Die erste Reformation und ihr Untergang im Bauernkrieg.
Die in Anschluß an einen früheren karolingischen Königshof von den Staufern gegründete Stadt
Kaufbeuren kam mit deren Hinterlassenschaft in den Besitz des Reiches. 1418 erhielt sie als das letzte
Recht, das sie zu einer freien Reichsstadt machte, den Blutbann.
Ihre Verfassung entsprach ganz der der Stadt Memmingen. Kirchlich gehörte Kaufbeuren zur
Diözese Augsburg, deren Domkapitel auch das Patronatsrecht an der Pfarrkirche St.Martin inne-
hatte. Das kirchliche Leben war stets rege. Im 13. Jahrhundert erbaute sich die Bürgerschaft ein
Spital mit einer Kirche, die auch das Pfarrecht erhielt. Auf einer 1453 an der Pfarrkirche gestifteten
Predigerstelle hatte die Stifterfamilie Honold das Präsentationsrecht. Von weiteren Kirchen sei nur die
mit einem eigenen Benefizium versehene Frauenkirche am Marktplatz noch genannt. Am Ausgang des
Mittelalters zählte die Stadt bei ungefähr 625 Bürgerfamilien 15 Geistliche. Diese erfüllten freilich, wie
die Beschwerclen der Stadt und die Verfügungen des Bischofs zeigen, ihre Aufgabe sehr mangelhaft1.
Träger der reformatorischen Bewegung war der Prediger Lutzenberger. Der am 1. Mai 1524 ge-
wählte Bürgermeister Blasius Honold war entschieden evangelisch. Schon 1524 kam es zu Störungen
katholischer Gottesdienste. Am 8. Januar 1525 äußerte der Kannengießer Winkler seine evangelische
Gesinnung dadurch, daß er während einer Predigt Lutzenbergers über den dabei anwesenden katholi-
schen Pfarrer herfiel. Der Bürgermeister mußte den Tumult von der Kanzel aus stillen. Am andern Tag
wurde auf die stürmische Forderung der Evangelischen beschlossen, zur Verhütung solcher Vorkomm-
nisse nach dem Beispiel Memmingens ein Religionsgespräch zu halten. In Anwesenheit des Konstanzer
Predigers Joh. Wanner -, der aus Kaufbeuren stammte und hier auch 1520-1521 Prediger - aber noch
nicht evangelisch - gewesen war, fand dieses Gespräch dann auch am 31. Januar und 1. Februar statt.
Fuchssteiner und der Stadtarzt Ivo Strigel führten den Vorsitz. Die Wortführer der Katholiken bestritten
zwar die Zulässigkeit solcher Gespräche, wurden aber mit dem Hinweis auf 1. Kor. 14, 29 abgewiesen.
Ein Teil von ihnen verließ darauf den Saal. Prediger Lutzenberger begründete jetzt die vorgelegten 7
Thesen, die dann im einzelnen besprochen wurden. Schließlich beschloß der Rat, nur noch die Predigt
des klaren Evangeliums zuzulassen. Mit den Zeremonien aber möge es jeder Geistliche nach Gutdünken
halten.
1 Steichele 6, 293-366. - Alt 1-14. 2 Vgl. Einführung S. 6.

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