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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0028
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1566 starb Graf Ladislaus von Fraunberg ohne leibliche Nachkommen. Die Grafschaft Haag fiel an
Baiern. Sie teilte nun das Schicksal des übrigen Landes um so schneller, als es zu keiner klaren Ge-
staltung eines evangelischen Kirchenwesens hatte kommen können. Das lag daran, daß Ladislaus ein-
fach nicht der Mann war, der eine führende Persönlichkeit, wie sie in dieser umbrandeten Insel so
dringend nötig gewesen wäre, gewinnen konnte. Er war unklar, sprunghaft und geizig. Hochfliegende
Pläne gebaren kümmerliche Taten. Fast jährlich wechselten die Prediger. Dazu ging er, als man in
Regensburg mit seinem Verhalten unzufrieden war, von dort zu Nürnberg als seinem Berater und
Helfer über. Auch zum evangelischen Adel Baierns konnte der Graf kein Verhältnis gewinnen. Nun
wurde auch noch der letzte Prediger des Grafen, der junge Kaspar Frank - noch nicht 22 Jahre alt, war
er 1565 nach Haag gekommen - 1568 katholischer Priester. Mit Eifer brachte er seine Gemeinde wieder
zur katholischen Kirche zurück. 1572 wurde er dafür Pfarrer in Ingolstadt und bald auch Professor der
Theologie25.
In der Herrschaft Hohenwaldeck, in der die evangelische Form neben evangelischer Predigt wohl
nur bis zum Laienkelch des Interims und der ersten baierischen Kelcherlaubnis gediehen war, wartete der
Herzog verhältnismäßig lange, bis er eingriff. Wolf Dietrich suchte die Gegenreformation seines Ge-
bietes gerade mit Hilfe des Vertragssatzes, der ihm 1559 bei Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit
seiner Herrschaft die Reformation unmöglich hatte machen sollen, aufzuhalten: Religionsänderungen
dürfen nicht vorgenommen werden. Das bedeutete jetzt für die Gegend um Miesbach die Fortgewährung
des Laienkelches. Eine Weile ließ der Herzog noch Duldung walten. 1580 aber ging er zum Angriff über.
Wolf Dietrich lehnte eine Mithilfe an der Katholisierung seiner Herrschaft mannhaft ab. Die baierische
Religionskommission befahl bis Ostern 1582 für die ganze Bevölkerung Rückkehr zum katholischen
Glauben. Als auch Terminverlängerungen nichts gefruchtet hatten, ließ der Bischof am 6. November
1583 über alle Evangelischen den Bann aussprechen; gleichzeitig verhängte Baiern eine Handelssperre,
die den Evangelischen Ein- und Ausfuhr unmöglich machte. Nach einem halben Jahr wurde der Bann
wiederholt, die Handelssperre verschärft. Inzwischen waren verschiedene Familien ausgewandert. Be-
sonders die Frauen hatten sich tapfer gehalten. Was geblieben war, fügte sich schließlich dem immer
empfindlicher werdenden wirtschaftlichen Druck. Ende Juni 1584 wurde Bann und Sperre aufgehoben.
Am 21. April 1586 starb Wolf Dietrich von Maxlrain zu Miesbach. Er hatte sich tapfer mit Protesten
gewehrt. Von seinen Söhnen hielt sich nur einer evangelisch; er starb in Regensburg26.
Ähnlich unklare Verhältnisse wie am Schliersee hatten auch in der Landgrafschaft Leuchtenberg
geherrscht. Es gab keinen führenden Geistlichen und keine klare Haltung des Landesherrn. So kam es
auch zu keiner einheitlichen Haltung der Geistlichen. 1567 starb Ludwig Heinrich, der 1555 seinem
Vater Georg in der Regierung gefolgt war. Seine Witwe war katholisch. In die Vormundschaft des Erb-
prinzen Georg Ludwig teilten sich die beiden konfessionellen Gegenpole in Bayern - Georg Friedrich von
Brandenburg und Albrecht V. von Baiern. An des letzteren Hof ließ die Witwe den Sohn erziehen. 1570
wurde der Pfarrer zu Pfreimd zu katholischem Verhalten verpflichtet. Der päpstliche Legat Felician
Ninguarda fühlte sich 1574 bei einem Besuch in Pfreimd recht wohl27. 1578 wollte der Pfarrer von Luhe
„des päpstlichen Greuels wegen“ resignieren. Als Georg Ludwig 1583 Hochzeit hielt, erschien Georg
Friedrich nicht als Gast, weil der Bräutigam die Evangelischen bedrückte. Im gleichen Jahr wurde ein
Befehl erlassen, der die Abschaffung der Konkubinen der Pfarrer forderte. Darunter waren natürlich
auch die Frauen der evangelischen Geistlichen verstanden. Besonders 1588 bedrängte der Landgraf die
Evangelischen. Oft versuchte er sie - wie etwa in Pfreimd - einzeln zur Rückkehr zur katholischen
Kirche zu bereden. Widerstrebende mußten binnen drei Tagen das Land verlassen. Seinen Bemühungen
25 Riezler 4, 538. — Siehe oben Anm. 17!
26 Siehe oben Anm. 16!
27 Karl Schellhaß, Der Dominikaner Fr. Ninguarda und die Gegenreformation. 1 (Rom 1930) 139f.

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