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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0034
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durch erwachsen, daß die Geistlichen Regensburgs als solche eine besondere Rolle spielten als Hilfe und
Stütze der evangelischen Gemeinden und Pfarrer in Österreich.
Das Kirchen- und Klostervermögen wurde in allen Gebieten dem kirchlichen Gebrauch, zu dem mit
Recht das Schul- und Stipendienwesen gerechnet wurde, erhalten. Zu einer Pfründezentralisation zum
Zwecke einer ausgleichenden Gehaltsregelung unter Anpassung an die neuen Verhältnisse und Bedürf-
nisse kam es nur in Pfalz-Neuburg und auch da nur teilweise.
Kirchenbücher wurden überall mit Durchführung der Reformation angelegt und sorgfältig geführt
und überwacht.

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