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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0044
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Hofprediger wurde, ist doch eine fragwürdige Gestalt. Nur nach Sulzbach kam ein Mann von Format -
Stephan Agricola gen. Kastenbauer60. Er ging aber schon 1545 wieder weg.
Von weiteren Maßnahmen, vor allem vermögensrechtlicher Art, wird mancherlei berichtet61. Es
bleibt aber unklar, ob dabei lediglich Bestandsaufnahmen - auch zum Schutze gegen Verschleuderung
und Veräußerung aus Widerspruch gegen die Reformation - erfolgten oder ob es sich um Übernahme in
zentrale Verwaltung, u. U. auch um Pfründezentralisation handelte. Wenn auch ohne eigene Religions-
übung und unter landesherrlicher Verwaltung, blieben die Klöster, in denen sich Nonnen erhalten hatten,
bis zu deren Aussterben bestehen. So überstand Mödingen62 sogar den gesamten evangelischen Zeit-
abschnitt des Herzogtums, weil die letzte noch den Einzug neuer Nonnen 1616 erlebte.
Osiander machte mancherlei Vorschläge für eine weitere Organisation63 - Einteilung der Pfarreien
in Kapitel64, Bestellung von Superintendenten, Abhaltung von Kapitelstagen65, die gleichzeitig Visi-
tationen sein sollten, u.ä. Es scheint auch, daß tatsächlich Superintendenturen geschaffen wurden -
wahrscheinlich im Umfang der späteren. Auf alle Fälle wurde wenigstens für den Nordgau ein Super-
attendent bestellt und zwar, nachdem Ottheinrich sein Land an die Landschaft abgetreten hatte, durch
diese. Wie ernst das gemeint war und wie ordentlich die Geschäftsführung auch in Kirchenangelegen-
heiten sein sollte, zeigt sich darin, daß die Bestallung dieses Superattendenten allen seinen Geistlichen
mitgeteilt wurde66.
Die Entwicklung wurde zu früh abgebrochen. Ottheinrich war 1544 Mitglied des Schmalkaldischen
Bundes geworden. So wurde sein Land das erste Opfer des Schmalkaldischen Krieges, zumal ihn der
Kaiser ja gerade an der neuburgischen Grenze begann. Am 18. Septemher 1546 war Neuburg in seiner
Hand. Das Land blieb in kaiserlicher Verwaltung67. Dabei wurden alle kirchlichen Änderungen wieder
rückgängig gemacht. Diesem Schicksal entging das Amt Sulzbach. Es war kurz vorher von den Land-
ständen an Kurpfalz abgegeben worden. Man darf annehmen, daß sich die Geistlichen bei dieser Re-
katholisierung wohl zur Hälfte um ihres Glaubens willen ins Elend jagen ließen, zur Hälfte aber auch,
um bleiben zu können, bereit waren, z.B. ihre Ehefrauen zu entlassen, wobei dann gelegentlich einer
seine Ehefrau, die ihm schon, bevor sie das geworden war, 16 Kinder geboren hatte, verstieß68.
Der Landesherr selbst lebte - vom Kaiser geächtet - im Exil. Er stand nicht weniger im Feuer der
Versuchung, wies aber alle Versuche, sich die Rückkehr in sein Land mit dem Verzicht auf die Refor-
mation zu erkaufen, nach harten Kämpfen standhaft zurück69.
in: ARG 7 [1910] 413-438. - Friedensburg, Ein Verwendungsschreiben für Alfonso Diaz, ebendort 439f. —
Simon, EKGB 248. - Brock 196-217. - Heinr. Neu, Pfarrerbuch der evang. Kirche Badens 2, 37. — BlwKG 19,
192f.; 20, 78. 81. 92; 35, 150ff. 174. — Schottenloher, Ottheinrich 65f. —Weber-Heider 29. — Steichele 3,
179f. - Götz, Bewegung 15. — Hans Rößler, Eine neue Quelle zur Brettener Reformationsgeschichte, in: Zeit-
schrift für die Geschichte des Oberrheins 111 [1963] 303ff.).
60 RE 1, 253ff. — Hans Wiedemann, Augsburger Pfarrerbuch (= EAKGB 36) Nürnberg 1962 Nr. 1. — Simon,
Gottesdienst in Sulzbach; Zur Lebensgeschichte des Stephan Agricola, in: ZbKG 30 (1961) 168-172.
61 Böhaimb 20, 56. — Beitelrock 17ff. — Weber-Heider 26f. 44.
62 Friedr. Zoepfl, Maria Mödingen, in: 59./60. Jahresbericht des Historischen Vereins von Dillingen (1957/58). —
Steichele 3, 177—185. — Sonst: Böhaimb 20, 51-56.
63 Weber-Heider 24f.
64 Dafür darf man etwa an sein Gutachten für Dinkelsbühl denken (Sehling 12, 126f.).
65 Da später (1556) Diözesansynoden (regelmäßige jährliche Zusammenkünfte der Geistlichen) verboten werden
(siehe unten Seite 113), ist zu vermuten, daß solche Kapitelskonferenzen damals eingeführt wurden.
66 Unsere Nr. I 4.
67 Alfr. Schütz, Der Donaufeldzug Karls V. Tübingen 1930. — Beitelrock 1, 21f.
68 Weber-Heider 61-67. — Ried 51-56. — Suttner, in: Eichstätter Pastoralblatt 15 (1868) 123-129; 17 (1870)
222. - Einzelheiten darüber wird ein in Arbeit befindliches im Rahmen der EAKGB erscheinendes Pfarrerbuch
von Pfalz-Neuburg bringen.
69 Weber-Heider 58ff. - Rott 103-106. 142-150,

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