Herzogtum Pfalz-Neuburg
gebürende und ernstliche strafen disfalls exequiren
lassen soll, gewertig sein.
An dem tut und verrichtet ir unsern ernstlichen,
entlichen und zuverleßigen willen, bevel und mai-
nung, welche wir zu geschehen uns zu euch genzlich
verlassen.
Des zu urkund haben wir dis unser offen mandat
mit unserm secrete wisentlich hier unden versecre-
tieren lassen.
Actum Newburg an der Thonaw, den ersten Junii
anno tausendfünfhundertsechzig und vier.13
13 Bei dem einzigen mir bekannten Exemplar, dem ein
Siegel aufgedruckt ist (Neuburg StA PfNA 6904),
ist das gedruckte ,,vier“ ausgestrichen und daneben
geschrieben: ,,fünf“. Was soll das besagen?
150
gebürende und ernstliche strafen disfalls exequiren
lassen soll, gewertig sein.
An dem tut und verrichtet ir unsern ernstlichen,
entlichen und zuverleßigen willen, bevel und mai-
nung, welche wir zu geschehen uns zu euch genzlich
verlassen.
Des zu urkund haben wir dis unser offen mandat
mit unserm secrete wisentlich hier unden versecre-
tieren lassen.
Actum Newburg an der Thonaw, den ersten Junii
anno tausendfünfhundertsechzig und vier.13
13 Bei dem einzigen mir bekannten Exemplar, dem ein
Siegel aufgedruckt ist (Neuburg StA PfNA 6904),
ist das gedruckte ,,vier“ ausgestrichen und daneben
geschrieben: ,,fünf“. Was soll das besagen?
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