Es gab Leute, die in den Forderungen des Religionsmandates nur Äußerlichkeiten sahen und darum
gehorchten. Die überwiegende Mehrzahl dachte aber anders, wenn sich auch angesichts der Tatsache, daß
keine klare Führung vorhanden war, eine recht bunte Reihe verschiedener Stellungnahmen ergab. Der
alte Pfarrer von Münchenreuth erklärte, er wolle lieber sein altes, krankes Weib auf den Rücken nehmen
und davonziehen als in die Forderung des Kurfürsten willigen15. Pfarrer Urbanitsch hatte die Stellung
der Mehrheit schon bei der Bilderabschaffung dahin zusammengefaßt, daß er gesagt hatte: an sich seien
diese Dinge ,,Mitteldinge“, weder geboten noch verboten; jetzt aber im Bekenntnisfall seien sie not-
wendig geworden16.
Vor allem verweigerten auch die Bürgermeister von Amberg die geforderten Erklärungen. Sie
wurden darauf im April 1575 mit Vertretern des Rates nach Heidelberg gerufen. Trotz aller Bearbeitung
durch den Kurfürsten und seine Geistlichen blieben sie standhaft. Als nach ihrer Rückkehr die Martins-
kirche, die nun wieder ganz der Stadt mit ihrem einen, alten Prediger gehörte, vom kalvinischen Prediger
benützt werden sollte, rief der Rat die Bürgerschaft zu den Waffen. Die Kirche wurde versperrt und erst
wieder geöffnet, als die Gegenseite nachgegeben hatte. Das Aufsehen, das dies Vorgehen in der evangeli-
schen Welt machte, suchte der Kurfürst durch die Veröffentlichung einer ,,Christlichen Erinnerung“ zu
beschwichtigen. Die Stadt antwortete aber mit einem ,,Wahrhaften Bericht“, den Martin Schalling ver-
faßt hatte17.
Auch in Nabburg kam es zu keiner Unterwerfung. Der Kurfürst wollte die Neubestellung von ihm
geprüfter Geistlicher erlauben, wenn die Bürgerschaft dann abwechselnd die lutherischen und die kalvi-
nischen Gottesdienste besuchen wollte. Das wurde aber abgelehnt. Im Sommer 1576 rief der Kurfürst sechs
Ratsmitglieder nach Heidelberg, um sie zu bekehren. Sie blieben standhaft. Zurückgekehrt nahmen sie
trotz des kurfürstlichen Einspruchs wieder einen lutherischen Prediger an18.
Die reichen Klöster des Landes, die die Prälatenbank des oberpfälzischen Landtages besetzten,
blieben ebendeshalb als selbständige Anstalten unter einem staatlich bestellten Verwalter erhalten.
Mönche und Nonnen, die nicht freiwillig gingen, konnten (unter evangelischer Kirchenordnung) blei-
ben, bis sie starben. So ging Seligenporten erst 1576 nach dem Tod der letzten Äbtissin in staatliche Ver-
wendung über.
Die Einkünfte wurden außer zu gesamtkirchlichen Zwecken vor allem für Schulen verwendet. Der
Anfang dazu wurde schon unter Friedrich II. gemacht. Er plante ein Pädagogium in Amberg und er-
wartete dazu Geldbeträge der einzelnen Klöster, ja er erhielt vom Papst die dazu erbetene Erlaubnis, die
Einkünfte der Klöster Ensdorf und Gnadenberg dafür zu verwenden19. Unter Ottheinrich waren einst-
weilen die einzelnen Männerklöster als Schulen weitergeführt worden; darunter erreichte Reichenbach
einen besonders hohen Stand. Friedrich III. konnte dann -freilich nach Schwierigkeiten, die aus seiner
Konfessionspolitik entstanden waren - das Pädagogium 1566 im früheren Franziskanerkloster eröffnen.
Die Anstalt war Internat mit vollen Freiplätzen20. Damit verschwanden dann die Klosterschulen im
Lande. Das Pädagogium stand zeitweise in schöner Blüte, litt aber unter den konfessionellen Wirren.
15 Götz, Kalvinismus 131.
16 Götz, Kalvinismus 121.
17 Götz, Kalvinismus 141—146.
18 Simbeck, Friedrich III. und die Nabburger, in: ZbKG 13 (1938) 46-54.
19 Götz, Kalvinismus 35. 166.
20 B. Schels, Zur Geschichte des Studienseminars und des Gymnasiums in Amberg. Amberg 1863 (Gymnasialpro-
gramm). - J. Denk, Zwei ehemalige Lehr- und Erziehungsanstalten Ambergs. Nürnberg 1904 (Amberger Gymna-
sialprogramm) 31-55. - Gg. Blößner, Geschichte des Humanistischen Gymnasiums Amberg. Amberg 1929. -
Götz, Kalvinismus 42-62. - M. Weigel, Beiträge zu einer Geschichte des kurfürstlichen Pädagogiums in Amberg,
in: ZbKG 14, 206-223.
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gehorchten. Die überwiegende Mehrzahl dachte aber anders, wenn sich auch angesichts der Tatsache, daß
keine klare Führung vorhanden war, eine recht bunte Reihe verschiedener Stellungnahmen ergab. Der
alte Pfarrer von Münchenreuth erklärte, er wolle lieber sein altes, krankes Weib auf den Rücken nehmen
und davonziehen als in die Forderung des Kurfürsten willigen15. Pfarrer Urbanitsch hatte die Stellung
der Mehrheit schon bei der Bilderabschaffung dahin zusammengefaßt, daß er gesagt hatte: an sich seien
diese Dinge ,,Mitteldinge“, weder geboten noch verboten; jetzt aber im Bekenntnisfall seien sie not-
wendig geworden16.
Vor allem verweigerten auch die Bürgermeister von Amberg die geforderten Erklärungen. Sie
wurden darauf im April 1575 mit Vertretern des Rates nach Heidelberg gerufen. Trotz aller Bearbeitung
durch den Kurfürsten und seine Geistlichen blieben sie standhaft. Als nach ihrer Rückkehr die Martins-
kirche, die nun wieder ganz der Stadt mit ihrem einen, alten Prediger gehörte, vom kalvinischen Prediger
benützt werden sollte, rief der Rat die Bürgerschaft zu den Waffen. Die Kirche wurde versperrt und erst
wieder geöffnet, als die Gegenseite nachgegeben hatte. Das Aufsehen, das dies Vorgehen in der evangeli-
schen Welt machte, suchte der Kurfürst durch die Veröffentlichung einer ,,Christlichen Erinnerung“ zu
beschwichtigen. Die Stadt antwortete aber mit einem ,,Wahrhaften Bericht“, den Martin Schalling ver-
faßt hatte17.
Auch in Nabburg kam es zu keiner Unterwerfung. Der Kurfürst wollte die Neubestellung von ihm
geprüfter Geistlicher erlauben, wenn die Bürgerschaft dann abwechselnd die lutherischen und die kalvi-
nischen Gottesdienste besuchen wollte. Das wurde aber abgelehnt. Im Sommer 1576 rief der Kurfürst sechs
Ratsmitglieder nach Heidelberg, um sie zu bekehren. Sie blieben standhaft. Zurückgekehrt nahmen sie
trotz des kurfürstlichen Einspruchs wieder einen lutherischen Prediger an18.
Die reichen Klöster des Landes, die die Prälatenbank des oberpfälzischen Landtages besetzten,
blieben ebendeshalb als selbständige Anstalten unter einem staatlich bestellten Verwalter erhalten.
Mönche und Nonnen, die nicht freiwillig gingen, konnten (unter evangelischer Kirchenordnung) blei-
ben, bis sie starben. So ging Seligenporten erst 1576 nach dem Tod der letzten Äbtissin in staatliche Ver-
wendung über.
Die Einkünfte wurden außer zu gesamtkirchlichen Zwecken vor allem für Schulen verwendet. Der
Anfang dazu wurde schon unter Friedrich II. gemacht. Er plante ein Pädagogium in Amberg und er-
wartete dazu Geldbeträge der einzelnen Klöster, ja er erhielt vom Papst die dazu erbetene Erlaubnis, die
Einkünfte der Klöster Ensdorf und Gnadenberg dafür zu verwenden19. Unter Ottheinrich waren einst-
weilen die einzelnen Männerklöster als Schulen weitergeführt worden; darunter erreichte Reichenbach
einen besonders hohen Stand. Friedrich III. konnte dann -freilich nach Schwierigkeiten, die aus seiner
Konfessionspolitik entstanden waren - das Pädagogium 1566 im früheren Franziskanerkloster eröffnen.
Die Anstalt war Internat mit vollen Freiplätzen20. Damit verschwanden dann die Klosterschulen im
Lande. Das Pädagogium stand zeitweise in schöner Blüte, litt aber unter den konfessionellen Wirren.
15 Götz, Kalvinismus 131.
16 Götz, Kalvinismus 121.
17 Götz, Kalvinismus 141—146.
18 Simbeck, Friedrich III. und die Nabburger, in: ZbKG 13 (1938) 46-54.
19 Götz, Kalvinismus 35. 166.
20 B. Schels, Zur Geschichte des Studienseminars und des Gymnasiums in Amberg. Amberg 1863 (Gymnasialpro-
gramm). - J. Denk, Zwei ehemalige Lehr- und Erziehungsanstalten Ambergs. Nürnberg 1904 (Amberger Gymna-
sialprogramm) 31-55. - Gg. Blößner, Geschichte des Humanistischen Gymnasiums Amberg. Amberg 1929. -
Götz, Kalvinismus 42-62. - M. Weigel, Beiträge zu einer Geschichte des kurfürstlichen Pädagogiums in Amberg,
in: ZbKG 14, 206-223.
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