Es wurde als Schule der Kalvinisten von der lutherischen Bevölkerung abgelehnt. Die Stadt Amberg
baute deshalb ihre alte Martinsschule zu einer beachtlichen Gegenanstalt aus21.
Die Kirchendienerbestallung aus Friedrichs III. Zeit war auch für die Oberpfalz bestimmt. In-
wieweit sie freilich tatsächlich Anwendung finden konnte, ist unbekannt. 1574 erschien eine sehr bedeut-
same ,,Christliche Armenordnung“22. Auch über ihre Aufnahme in der Oberpfalz ist nichts bekannt. Ein
ausdrücklich für sie bestimmter Druck erfolgte erst 1599.
Die kirchliche Organisation und vor allen Dingen die Gliederung des Landes in Superintenden-
turen machten über den konfessionellen Auseinandersetzungen keine Fortschritte.
Dagegen erlebte die Kirchenordnung Ottheinrichs von 1556 offenbar noch eine, wenn auch nur ge-
ringfügige Erweiterung ihres Verwendungsgebietes. Als die bambergische Stadt Vilseck 1559 aus ihrer
Verpfändung an die Reichsstadt Nürnberg wieder ausgelöst wurde, blieb die evangelische Religions-
übung dort unter Führung der Gemeinde in Kraft. Die Geistlichen aber kamen jetzt aus der Kurober-
pfalz23. Sie werden gewiß die dort eingeführte Kirchenordnung gebracht haben.
Ohne in der Oberpfalz anders als durch brutale Gewalt mit seiner eigentlichen ,,Reformations-
arbeit“ Erfolg erzielt zu haben, starb Friedrich III. im Jahre 1576.
Atempause unter Ludwig VI.
Friedrichs Nachfolger wurde sein Sohn Ludwig VI. Er warf das konfessionelle Steuer sofort in die
entgegengesetzte Richtung herum. Bei seinem ersten Besuch in Amberg verbat er sich die Begrüßung
durch Kalvinisten* 1. Kalvinistische Pfarrer und Lehrer wurden entlassen. Vertriebene Lutheraner - wie
etwa Martin Schalling2, der jetzt (Landes-)Superintendent in Amberg wurde - konnten zurückkehren.
1577 erschien dann eine neue Kirchenordnung unter dem Titel
Kirchenordnung,
wie es mit der christlichen lehre, administrierung der heiligen sacramenten und ceremonien in des durch-
leuchtigsten hochgebornen fürsten und herren, herrn Ludwig, pfalzgrafen bei Rhein, des heiligen römi-
schen reichs erztruchsässen und churfürsten, herzogen in Bayern etc., chur- und fürstentumb gehalten
werden soll. Heidelberg 15773.
21 J. Denk (= Anm. 20) 5-27. - Roth, Agricola. - Weigel, Rektoren.
22 Kirchendienerbestallung: Sehling 14 Nr. 41. — Almosenordnung: Sehling 14 Nr. 55.
23 Weigel, Vilseck 82ff.
1 Struve 295f.
2 Geb. Straßburg 1532, † Nürnberg 1608.— 1551 Coburg Lehrer, 1552 Regensburg Prediger, 1558 als Gegner der An-
schauungen des Flacius entl. (Siehe unten S. 379 Anm. 18!), Amberg Diakonus, 1563 auch Hofprediger des Statthalters
Pfalzgraf Ludwig, 1568 als Gegner der Kalvinisierung durch den Kurfürsten entlassen. 1569 von ihm auch der Stadt
verwiesen, Simmern Hofprediger des Pfalzgrafen Richard, 1571 Vilseck Pfarrer, 1577 Amberg Pfarrer, (Landes-)
Superintendent und Kirchenratsmitglied, 1580 wegen Ablehnung des Konkordienbuches auf Wartegeld gesetzt, 1585
nach Entzug des Wartegeldes Nürnberg Marienkirche Prediger, 1605 Ruhestand (ADB 20, 366f. — Trenkle,
Beiträge zur Lebensgeschichte des M. Sch., in: BbKG 17 [ 1911] 28-33; 18 [1912] 180ff. — Matth. Simon, Die
Entstehung des Liedes ,,Herzlich lieb hab' ich dich“, in: ZbKG 24 [1955] 24-34. Die Vier Exilia des M. Sch., in:
ZbKG 33[1964] 180ff.). - Max. Weigel, Stoffsammlung zu M. Schalling, Manuskript (NLA Nachlaß Weigel
72-78).
3 Sehling 14 Nr. 60. - Das dem Superintendenten Martin Schalling vom Kurfürsten persönlich übergebene Stück
mit entsprechendem eigenhändigen Eintrag Schallings ist im Besitz des Evang.-Luth. Pfarramts Amberg.
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baute deshalb ihre alte Martinsschule zu einer beachtlichen Gegenanstalt aus21.
Die Kirchendienerbestallung aus Friedrichs III. Zeit war auch für die Oberpfalz bestimmt. In-
wieweit sie freilich tatsächlich Anwendung finden konnte, ist unbekannt. 1574 erschien eine sehr bedeut-
same ,,Christliche Armenordnung“22. Auch über ihre Aufnahme in der Oberpfalz ist nichts bekannt. Ein
ausdrücklich für sie bestimmter Druck erfolgte erst 1599.
Die kirchliche Organisation und vor allen Dingen die Gliederung des Landes in Superintenden-
turen machten über den konfessionellen Auseinandersetzungen keine Fortschritte.
Dagegen erlebte die Kirchenordnung Ottheinrichs von 1556 offenbar noch eine, wenn auch nur ge-
ringfügige Erweiterung ihres Verwendungsgebietes. Als die bambergische Stadt Vilseck 1559 aus ihrer
Verpfändung an die Reichsstadt Nürnberg wieder ausgelöst wurde, blieb die evangelische Religions-
übung dort unter Führung der Gemeinde in Kraft. Die Geistlichen aber kamen jetzt aus der Kurober-
pfalz23. Sie werden gewiß die dort eingeführte Kirchenordnung gebracht haben.
Ohne in der Oberpfalz anders als durch brutale Gewalt mit seiner eigentlichen ,,Reformations-
arbeit“ Erfolg erzielt zu haben, starb Friedrich III. im Jahre 1576.
Atempause unter Ludwig VI.
Friedrichs Nachfolger wurde sein Sohn Ludwig VI. Er warf das konfessionelle Steuer sofort in die
entgegengesetzte Richtung herum. Bei seinem ersten Besuch in Amberg verbat er sich die Begrüßung
durch Kalvinisten* 1. Kalvinistische Pfarrer und Lehrer wurden entlassen. Vertriebene Lutheraner - wie
etwa Martin Schalling2, der jetzt (Landes-)Superintendent in Amberg wurde - konnten zurückkehren.
1577 erschien dann eine neue Kirchenordnung unter dem Titel
Kirchenordnung,
wie es mit der christlichen lehre, administrierung der heiligen sacramenten und ceremonien in des durch-
leuchtigsten hochgebornen fürsten und herren, herrn Ludwig, pfalzgrafen bei Rhein, des heiligen römi-
schen reichs erztruchsässen und churfürsten, herzogen in Bayern etc., chur- und fürstentumb gehalten
werden soll. Heidelberg 15773.
21 J. Denk (= Anm. 20) 5-27. - Roth, Agricola. - Weigel, Rektoren.
22 Kirchendienerbestallung: Sehling 14 Nr. 41. — Almosenordnung: Sehling 14 Nr. 55.
23 Weigel, Vilseck 82ff.
1 Struve 295f.
2 Geb. Straßburg 1532, † Nürnberg 1608.— 1551 Coburg Lehrer, 1552 Regensburg Prediger, 1558 als Gegner der An-
schauungen des Flacius entl. (Siehe unten S. 379 Anm. 18!), Amberg Diakonus, 1563 auch Hofprediger des Statthalters
Pfalzgraf Ludwig, 1568 als Gegner der Kalvinisierung durch den Kurfürsten entlassen. 1569 von ihm auch der Stadt
verwiesen, Simmern Hofprediger des Pfalzgrafen Richard, 1571 Vilseck Pfarrer, 1577 Amberg Pfarrer, (Landes-)
Superintendent und Kirchenratsmitglied, 1580 wegen Ablehnung des Konkordienbuches auf Wartegeld gesetzt, 1585
nach Entzug des Wartegeldes Nürnberg Marienkirche Prediger, 1605 Ruhestand (ADB 20, 366f. — Trenkle,
Beiträge zur Lebensgeschichte des M. Sch., in: BbKG 17 [ 1911] 28-33; 18 [1912] 180ff. — Matth. Simon, Die
Entstehung des Liedes ,,Herzlich lieb hab' ich dich“, in: ZbKG 24 [1955] 24-34. Die Vier Exilia des M. Sch., in:
ZbKG 33[1964] 180ff.). - Max. Weigel, Stoffsammlung zu M. Schalling, Manuskript (NLA Nachlaß Weigel
72-78).
3 Sehling 14 Nr. 60. - Das dem Superintendenten Martin Schalling vom Kurfürsten persönlich übergebene Stück
mit entsprechendem eigenhändigen Eintrag Schallings ist im Besitz des Evang.-Luth. Pfarramts Amberg.
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